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Die Gegenwart · 1870-03-11 · 11 (11.3.1870) · p. Seite 106

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Journal
Die Gegenwart
Volume
III (1870)
Issue
11 (11.3.1870)
Date
1870-03-11
Page
Seite 106 (sequence 4)
Language
German
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— 106 — i ten; deßhalb stnd mit einem Worte alle die Strafen zu verbannen, welche den Menschen bürgerlich oder natürlich tödten. „Abschaffung der Todesstrafe! daist ein Symbol von demselben Werthr, als wenn man sagt: gebt die Sclaven frei! Huldigt allen großen Aufgaben, welche da- Jahrhundert gleichsam an die Spitze großer Mastbäume befestigt hat!" Jede Strafe ist zu verwerfen, vor deren Exekution es den Menschen schaudert, bei deren Anblick der Vernünftige zurück bebt, denn d.rS Recht will nie daö Unmenschliche. Die Todesstrafe ist aber eine solche. Sie ist unrecht! ich und zw eckwidrig. Sie ist unrechtlich, weil sie dem oben entwickelten Begriff der Strafe zuwider läuft. Es läßt sich aber auch gegen sie noch mit speziellen Gründen streiten, freilich nicht mit denen der Philantropen, wie Beccaria, der sie nicht wollte, weil bei Eingehung de« Staatsvertrages Niemand sein volles Recht auf seine Person aufgegeben habe. Heut zu Tage glaubt Niemand mehr an das Dogma vom contraet social! So viel ist selbst unter den Vertheidigcrn dieser Strafart ausgemacht, daß sic nur für daeine Verbrechen, die Tödtung, gelten könne. Dies haben wir daher inö Auge zu fasten. Was will der Staat bei einem begangenen Mord'? Was er bei jedem begangenen Verbrechen will: das in der Person des Gemordeten verletzte Recht Aller wieder Herstellen. Der Getödtcte ist in seiner natürlichen LebenSeutwickelung unterbrochen, ihm ist der Faden seiner Existenz abgeschnitten worden. Da glaubt man Gerechtigkeit zu üben, wenn man auch detz Mördcr-LebcnSbaum umhaut! Was heißt denn Gerechtigkeit? Jedem das Seine geben! Wem gibt aber der Staat in diesem Falle das Seine? dem Gemordeten? das ist nicht denkbar, denn nur der Lebende hat ein Recht. Oder etwa dem Staat? das ist eben so wenig denkbar, denn der Staat selbst ein Leben, kann nur Leben geben, nicht nehmen, weil das letztere feinem Wesen, al« einem sittlich freie» Organismus, widersprechen würde. Plan könnte einwenden, die Tödtung eines Mörders fei nicht zu vergleichen mit dem Todtschlag des Gemordeten; allein dieser' Einwand zerfällt bei dem Gedanken, daß eine solche Wcrthschätznng ins Gebiet der Unmöglichkeit gehört. Wenn also weder der Gemordete, noch der Staat eine Befriedigung in der Todesstrafe findet, wer dann? Die Idee, antworten die spccnlativcn Philosophen. Aber was ist denn diese Idee? Ein fleisch und blutloses Etwas, „ein leerer schmeichelnder Wahn." Mit demselben Rechte verbrannte man Hexen zum Frommen der Tcufelsidce, mit dem man jetzt den Menschen dem Götzen eines logischen Begriffs schlachtet! Was bleibt also, wenn n>ir die Sache bei Licht betrachten? Rache, Wiedervergeltung. Da« Recht, das ewige Recht ist aufgehoben, seine Wiederherstellung a Wut prixl So rufen die Advokaten des Beils. Aber seht ihr denn nicht^in, daß dieses Recht nicht aufgehoben werden kann durch ein einzelnes Factum, daß der Staat bleibt und lebt, auch wenn eins seiner Glieder gefallen! Nur c i n Mensch ist um seine Geschichte gebracht; nur einer hat in die Speichen der Räder dcö Staates cingegriffen, und diese Ohnmacht glaubt —Ihr durch Schwertstreich vollenden zu müssen? Ohnmächtigen reicht man ja sonst stärkende Mittel, um sie ins Leben zu rufen, warum hier eine Ausnahme? Daß geschärfte, qualisicirtc Todesstrafen noch nnsittlicher sind, als unsittlich, leuchtet ein, wenn man festhält, daß sic nur die Qualen, nicht die Strafe erhöhen. Wer wird strafen, nm zu martern? — Vom theoretischen Standpunkt hat man noch den Einwand vorgebracht, daß dem Staat, als dem absolut Höchsten, auch das Leben der Individuen gehöre. Wir wollen einmal einen Augenblick unsere obigen Erörterungen vergessen, was heißt denn: die Individuen müssen dem Staat ihr Leben weihen? Leben heißt handeln, thätig sein! Seine Thatkraft, sein Gut und Blut soll Jeder dem allgemeinen Wohl dem Staat, alder unerläßlichen Bedingung unserer Existenz, widmen. Ader wenn der Staat das Leben fordert, so fordert er nicht de« Tod, denn Tod ist Vernichtung! Oder schickt er seine Soldaten in den Krieg, damit sie erschossen werden; ist dies Erschossenwerden nicht ein AuSleben, Vollendung eines ehrenvollen Kampfes? — Die Todesstrafe ist aber nicht allein unrechtlich, sondern auch nach allen Erfahrungen unzweckmäßig. Man will die Todesstrafe nicht aufgeben wegen ihrer abschreckenden Kraft. Wäre die Abschreckungstheorie haltbarer, als sie ist, so entstände dann noch die Frage, ob sie nach den bisherigen Erfahrungen diese Wirkung auch in der That hat? DaS aber glauben wir verneinen zu dürfen. Bekanntlich hat in England, seitdem die Todesstrafe für manche Verbrechen abgeschafft, die Zahl der Verbrecher nicht zugenommen; ein Ergebniß, daS sich auch in der Statistik der italienischen Staaten zeigt, die sie aus ihren Gesetzbüchern verwiesen haben. Verfasser selbst hat es erlebt, wie zwei Stunden nach einer Hinrichtung von einem Augenzeugen der Vollstreckung, unweit der Richtstätte ein Todschlag versucht wurde, so wie er auch mit eigenen Augen gesehen hat, daß von mehren Bauernburschen, die ihr Mädchen auf dem Schooßi hielten und dabei dem Weine tüchtig zusagten, die Handbcwegung des köpfenden Nachrichters im Augenblicke der Vollziehung nachgeäsft wurde. Was von Verbrechen abhält, ist nicht die Furcht vor dem Gesetze, daS ohnmächtig ist, wenn ihm die Sitte Hohn spricht, sondern die aus der Gesittung entspringende Furcht vor der Schande! Jede Hinrichtung, wenn sie, wie in den meisten Fällen, öffentlich ist. gleicht einem Schauspiele, bei dem sogar daS Beifallklatschen nicht fehlt, das der Fertigkeit des Scharfrichters gilt. Darum haben manche Volksvertreter in ständischen Berathungcn für Heimlichkeit gesprochen. Dadurch aber geben sie daS glänzendste Zeugniß für die Unzweckmäßigkeit dieser Strafe. Denn wenn sie abschrecken soll, so muß da« gräßliche Schauspiel unter den Augen des Volkes vor sich gehen und wenn das letztere wegen der entgegengesetzten Wirkung zu gewagt ist, wenn di: Strafe das Licht nicht ertragen kann, wenn die einzige Faser ihrer Existenz, die Abschreckung, reißt: dann fort mit ihr! Aber wen soll dann eigentlich die Todesstrafe abschrek» ken? Zartfühlende schüttelt der Klang des Armensünderglöckchens so frostig, das sie nur um die Seelenpein deö Sträflings beben; der Gute bedarf der winkenden Zuchtruthe nicht, der Rohe kennt Nichts, was seine Nerven erschüttert. „Die Empörung des Gefühls, die einmal in der Menschheit gegen die Todesstrafe auSgebrochen ist, wird sich durch Nichts mehr beschwichtigen lassen. Selbst gegen den verworfensten Verbrecher wird sich in sanktcn Geinttthern (und in Eulturfragen siegen diese, nicht die schroffen) der Abscheu mildern, wenn man vorauSsctzen kann, daß der Elende sein Verbrechen durchschaut, cS bereut und Monate, ja bei manchem schlechten Justizgang Jahre lang die Seclenangst um den künftigen Tod durch HenkerShand auSsteht. Diese Seelenangst, dies innere Zittern und Beben, darin sollte eigentlich die wahre Abschreckung liegen; allein wodurch soll man sie der Masse verständlich machen? Die Masse sieht nur den Tod. nicht die fürchterliche Seelenfolter einer Vorbereitung darauf. Die um sich greifende Bildung schläfst unsere Herzen nicht aus; sie bringt eS nicht mit sich, daß wir um ihretwillen gegen Tugend und Laster gleichgültig werden. WaS Victor Hugo über die letzten Tage eines Vcrurtheiltcn und über die Grausamkeit der Todesstrafe gesprochen, daS ist wahrlich aus keinem feigen und in ernsten Dingen matten Herzen entstanden, sondern der Fieberfrost deS moralischen Entsetzens schüttelte ihn, alS er seinen Aufruf an die Gesetzgeber schrieb; eS ist die haarsträubende Wirkung einer Strafe, deren gräßliche Nebenumstünde die Phantasie deS Dichters nicht erkanv, sondern vielleicht allein sie vollkommen zu begreifen fähig war. Wenn er unS daS Beispiel jenes fürchterlichen Verstümmelten anführt, bei dem zweimal selbst die Guillotine fehlte, der mit halb abgehacktem Kohfe aufsprang und vor dem versammelten Publikum, über und über von Blut^ triefend, Gnade flehend die Hände auSstreckte — wa» find dagegea alle eure spitzfindige« Deduktionen und AbschreckungStheorie«."—

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