Die Gegenwart
- Journal
- Die Gegenwart
- Volume
- III (1870)
- Issue
- 2 (7.1.1870)
- Date
- 1870-01-07
- Page
- Seite 18 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/4890378-5433916-5433999--488-4890814- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
hat thätigen und glänzenden Antheil genommen an der liberalen Bewegung de- Jahre- 1846. Sein Buch ist ein Licht, welche- Diejenigen die ihm folgen wollen, auf den wahren Weg zu führen geeignet ist, indem rdie Mittel angibt, unter welchen Oesterreich aueiner Situation herau-kommen kann, welche seine Existenz bedroht und hiedurch auch den europäischen Frieden gefährdet. Wie wir jüdisch" find. „Denken Sie sich einen Juden in der Offizirreunifoim^" So sprach der christliche Schulrath Wantrup in der Sitzung deS preußischen Abgeordnetenhauses am l. Dccember des Jahres 1869. Jenen Ausspruch bespricht dajüdische BolkSblatt in folgendem Artikel. Die Worte wurden zwar gesprochen, wie wir gern anerkennen, unter lebhafter Opposition der liberalen Linken deS genannten Hauses; sie sind sonst aber recht eigentlich ein ostensibler Ausdruck der Stellung welche der „christliche Staat" noch immer der jüdischen ReligionSgcnosscnschaft gegenüber rinnimmt. Der christliche Staat mit seiner traditionellen ^GottcSgnaden-Jdcc kann eS noch immer nicht über sich gewinnen, das Judenthnm zur Gleichberechtigung mit dem Christenthunl zu verstatten, obwohl er doch da- Eine wie das Andre in seinem Schoofie zieht und obwohl doch in Preußen, wie überhaupt in VcrfassungSstaatrn die Gleichberechtigung aller Bürger urkundlich verheißen ist. Verheißen! Ja, das ist cs! Die RechtsnndVerfassnngSi.itcrpretcn des christlichen Staates machen einen Ilntrrschird zwischen Versprechungen und Halten. Im Versprechen liegt das P r i n c i p, im Halten die Ausführung. Zur Ausführung nun, sagt man, gehört rin Gesetz. Um .. im chE'.llch-constitntionrllrn Staate ein Gesetz zu Stande zu bringen, dazu gehört wieder die Uebercinftimninng dreier Factorcn. Was Wunder, wenn rö da mit Erfüllung der VerfassungSvcrheißungcn sehr langsam und nur brockenweise von Statten geht. Eine StaatSrcligion sehen wir nirgend proklarnirt. Wäre das, so lönnten diejenigen Confessionsvrrwandtc, die sich außerhalb der StaatSrcligion befinden, sich zwar über ungerechte Behandlung beschwcrdcn; sic hätten sich aber nicht darüber zu vnwundein, daß sic ungerecht behandelt werden, so lange das Unrecht, das der Staat an ihnen begeht, eben Recht ist. Wenn es nun aber in einer Verfassung wie beispielsweise in der preußischen heißt (Art. 4): Alle Preußen sind vor dem Gesetze gleich. Die öffentlichen Aemter sind, unter Einhaltung der von den Gesehen festgcstrlltcn Bedingungen, für alle dazu Besähigtcn gleich zugänglich; ferner (Art. 12): Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse. — Dann sollte es doch außer Frage fein, daß neben -dem Ehristenthuni das Judenthnm in gleichem staatsbürgerlichen Rechte besteht. Und dennoch ist es nicht so. Die Juden find faktisch so ziemlich von allen Staatsämtcrn ausgeschlossen. Der christliche Staat läßt sic als unbesoldete Assessoren .oder Communalbeauitc zu; er gestattet ihnen die Advokatur und das Notariat damit aber hat'S ein Ende. Als Soldat sich drillen. im Kampfe für den christlichen Staat sich todtschicßcn zu lassen, darin ist der Jude gleichberechtigt mit dem christlichen Staatsbürger. Offizier aber kann er nicht werden, denn: „denken Sic sich einen Juden in dcb OffizicrSuniform!" Warum denn nun aber? Weil der Jude kein Christ Ist! ES gibt kaum eine andre Antwort, aber welche Logik steckt darin? Und wo bleibt die staatsbürgerliche Gleichberechtigung für die keine ConfessionSrücksicht in Betracht komwen soll? Escheint, als fürchte man sich, den Juden an den Zoll kommen zu lassen, d. h. albesorge man eine geistige Ileberfiügelung wenn der Jude „in die Obrigkeit" kommt. und alsei die ihm abgehende Christlichkeit nur ein Bor» wand. Denn im Ernste läßt sich doch wohl nicht sagen» daß der Jude darum nicht Richter sein könne, weil er al» solcher Christen Eide abzunehmen habe oder nicht Lehrer a» an christlichen Schulen, weil diese Schulen eben „christlichseien. Nimmt denn, fragen wir dagegegen, heute nicht der christliche Richter den Juden den Eid ab, und schickt nicht der Jude seiue Kinder in christliche Schulen? Der christliche Staat und Diejenigen die seine Principien anbeten, weil sie in ihnen ausgewachsen sind, können sich nicht dazu erheben,-sich den Juden als Staatsbürger zu denken. Er ist ihnen Jude d. h. „etwas Anderes" im Staate, als sie selber. Daher in der Amtssprache fortdauernd das „jüdische" Epitheton; daher die „jüdischen" Handdelsleute die „jüdischen" Stellenbesitzer u. s. w. Wir haben die „jüdische" Signatur zwar auch an die Spitze diese- Blattes gesetzt; allein dahaben wir gethan, um mit Einem Worte unsere Tendenz auszudrücken. Diese Tendenz ist, dem christlichen Staate gegenüber, ansgeprägt eine jüdische. Der Juden Rechte und der Juden Lehre soll hier vertreten, dem christlichen Staate ein Spiegel vorgehalten sein in dem er sich selbst und das Judenthum erkennt. Darum heißt dieses Volksblatt ein jü d i s ch c S. Im Uebrigen haben die Judm, die in den böhmischen Defileen und schließlich bei Königrätz kämpften und bluteten, ihr Blut und ihr Leben dem christlichen Staate geopfert, weil dieser christliche Staat ihr Vaterland war. Der Compaß der Vaterlandsliebe der Juden zeigt nicht nach Palästina, wie die einseitigen Bekenner des christlichen Staats noch vielfach zu glauben vorgeben; sie wurzelt in der Scholle, auf der er geboren wurde; sie wurzelt in der Familie, die ihm das Heiligste, die ihm sein Alle« ist. WaS will also der christliche Staat von ihm und was hat er gegen ihn? In England hat cS lange Muhe gekostet einen Inden ins Unterhaus zu bringen; in Deutschland hat das allgemeine Stimmrecht gleich beim ersten Ansetzen einen Juden ins Parlament gehoben. Und wo ein Jude in der Gesetzgebung sitzt und als Volksvertreter die höchste Würde einnimmt, die ein Bürger erreichen kann, da sagt ein schlechter Vertheidigcr des preußischen CultnSministerS und Vertreter der christlichen StaatSidee: „Denken Sie sich einen Inden in OffizierSuniform!" Wochenchronik. *** Bürgertueisterwahl. An die Stelle des früher» Bürgermeisters Herrn J. U. Dr. Leopold Klaudh, wurde am 3.. d. M. Herr Friedrich Hanke Hausbesitzer und Stadtrath zum Bürgermeister von Prag gewählt. *** AmtSeiiistelllllig. Sr. Ehrwürden Herr Rabb. Samuel Freund hat, wie uns gemeldet wird, auf Grund seiner Resignation bereits mit Ende voriger Woche seine AmtSthätigkcit abgeschlossen. V Zwei Bnßpredigtku. Wie alljährlich fanden auch Heuer und zwar verflossenen Sonntag die üblichen auf rin Statut der isr. Beerdigungs-Brüderschaft sich gründenden Büßpredigten statt. Um zwei Uhr Nachmittags hielt im Saale der Brüderschaft Sr. Ehrwürden Herr Rabbiner M. Singer eine der Tendenz der Brüderschaft entsprechende Derascha, die er mit einer geistvollen hebräischen Ansprache cröffnete, welche ein großes Wissen in der hebräischen Literatur vorauSsctzt. Wenn Redner ans die Qualifikation eines Predigerauch keinen Anspruch macht, so hat er jedenfalls vor einem verständigen Publikum, seine Mission erfüllt. Um halb fünf Uhr begann der zweite CylluS durch Sr. Ehrwürden Herr Prediger Professor Dr. Kämpf, der nach, mehr alzweijähriger Unterbrei ung wieder einmal die Dotv