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Die Gegenwart · 1869-11-01 · 21 (1.11.1869) · p. Seite 209

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Journal
Die Gegenwart
Volume
II (1869)
Issue
21 (1.11.1869)
Date
1869-11-01
Page
Seite 209 (sequence 5)
Language
German
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209 in -er Bekränznng der Leichenwagen- und in den brennenden Fackeln eine Nichtübereinstimmung mit den Intentionen deS BorftandeS betrachtete, sei e-, daß er die gehorsamste pflichtschuldigste (!) Anmeldung bei hoch dero obrigkeitlicher i Person für eine Ueberschreitungdcr Eompeteu^ rmd Achtung -mkflch^^gwz^rn seiner"Gereitztheit so weit, daß er die Kränze vom Wagen zu reißen drohte und den Kutschern des Leichen» wagenden Befehl ertheilte, im Schnelltrab zu fahren, um so dm Fakulanten und Leidttagendcn die Begleitung zu erschweren, während er den Condukt, anstatt die ihm von den Hinterbliebenen deö Verstorbenen vorgezeichneten Strassen entlang in entgegengesetzter Richtung fortbcwegen ließ, so daß unter den nachfahrenden Equipagen und sonstigen Wagen eine Konfusion entstand. Zu dem muffte der hinter dem Leichenwagen einherschreitrnde VcreinSdiener mit dem Zweispitz auf halbem Wege durch eine unsanfte Handbewegung de- Vorsteherdie Reihen verlassen und sich entfernen. Selbstverständlich rief daungeziemende Benehmen desselben allgemeine Entrüstung hervor, die sich dadurch immer mehr steigerte, daß schon einmal bei der Leiche eine-, einen unnatürlichen Tod Gestorbenen, der zufällig einer distinguirten Familie angrhörte, brennende Kerzen und Kränze in weit größerer Anzahl unbeanftändet blieben, zn dem damals der orthodoxe Rabbiner Herr Samuel Freund enicht unterließ, dem Verstorbenen die letzte Ehre zu erweisen. Ich befand mich - zufällig damals und dießmal unter den Leidtragenden, ich muffte demnach sehr erschüttert sein, zu sehen und zu empfinden, wie diametral die Anschauungen de- Beerdigung-- brüderschaftS-VorstandeS sind, wenn cS sich um die Verschiedenheit der Personen handelt und grade dießmal muffte die Erbitterung eine große sein, als es sich um einen jungen Mann handelte, der sich nie im Leben eine unmoralische Handlung zu Schulden kommen ließ und der einen natürlichen Tod starb. ES wird wohl Niemand daS Benehmen eines Vorstehers, welches leicht bedenkliche Folgen hätte nach sich ziehen können, gut heißen, eS schon deßhalb verdammen, als solche Scenen nicht zum Balsam dienen, der Wunde eines trostlosen Vaters, der sich zwei und zwanzig Jahre eine Pflanze gezogen, die schließlich der unerbittliche Tod gebrochen, und die offene Strasse nicht der Platz ist, einen Traucrakt durch brutales Einschreiten zu stören oder gar in einen Exceß zu verwandeln. Nun, mag die leichte Erregbarkeit dieses Mannes, mag ein nicht gesehenes Hetzen von Seite seiner Eollegen an diesem schmachvollen Akt Schuld getragen haben, so ist eS gewiß, daß der Gesammtvorstand die Verantwortlichkeit auf sich ladet, indem er trotz dem öfteren Drängen der Mitglieder zu keiner Aendcrung der Statuten schreitet, welche mit dem alten Zopf so sehr verknüpft sind. So kommt eS, daß die Wahl des Vorstandes von einigen armen abhängigen Altmännern abhängig gemacht wird und in Folge dessen immer dieselben Vorstandsmitglieder auf die Oberfläche gelangen, die cS lieben, durch Willkürhcrrschaft zu regieren und ihr Ehrenamt mit einer hochamtlichcn Autorität zn identificiren, durch deren Verkennung die unliebsamsten Misverftändnisse entstehen. Bei jedem Vereine wird gewöhnlich darauf gesehen, daß seinen Mitgliedern etwas Angenehmes geboten wird, bei der BecrdigungSbrüdcrschaft findet grade das Grgcnthcil statt; denn während eS ihren Mitgliedern wohl cingerüumt ist, zu zahlen und sich mit Leichen zu beschäftigen, zwei Dinge, die wohl der Liebesdienst erfordert, atnr keineswegs angenehm genannt werden können, genießen sie nicht einmal das aktive Wahlrecht und müssen ruhig zusehen, wie untergeordnete Personen sich immer und immer jene wählen, welche nicht daran denken, gleiches Recht für Alle zn üben. Sie haben wohl, in Ihrem geschätzten Blatte, schon ans die Zustände der Beerdigung- Brüderschaft aufmerksam gemacht und auf Aenderung der Statuten hingewtesen; allein der Jude geht seinen Weg weiter und horcht nicht gerne auf die Preffe. M 8. Im Interesse dieser Angelegenheit heben wir zur Bestätigung der Anschauung des geehrten Correspondenten einige Stellen jene- Artikel- Hervor^ dev wir imä.Jahrgmr g Mr. dieser Blätter, die Beerdigungsbrüderschaft betreffend, reprodncirt haben: „In Anbetracht dessen nun, daß jeder Israelit schon vom Tage der Geburt, diesem Vereine angehören, vom 15. Lebensjahre angefangen in da- Eontingent jener gereiht werden kann, die esich zur Aufgabe machen, den mit Lebensgefahr kämpfenden Kranken tröstende Worte zn verleihen, den letzten Momenten einemit dem Tode ringenden eine höhere religiöse Weihe zu geben, ohne kontagiöse Fälle oder Epidemien zu scheuen, schließlich sich noch mit dem Leichnähme selbst zu beschäftigen, allerdings Funktionen, die einen gewissen Liebesdienst in sich schließen, aber keineswegs zu den Annehmlichkeiten des Lebens gehören, verdient grade ein solches Mitglied den Anspruch auf die Ehrenrechte deS Vereines. Die Ehrenrechte aber schließen vor Allem in sich die Rechte zu wählen und gewählt zu werden. CS muß nahe zu barock klingen, daß ein Mann, der seit seiner Geburt dem Vereine angehört, erst drei Jahre nach seiner Derheirathung iucorporirtcS Mitglied wird und dann erst 15 Jahre dienen muß, um Altmann d. h. wahlfähig und wahlberechtigt zu werden. Durch ein solches Verfahren wird dem Liebesdienst beflissenen Mitgliede die Mitgliedschaft gradezu verleidet und dadurch dem Vereine eher geschadet als genützt. In einer Zeit, wo der JndifcrentiSmnS in jüdisch kommunalen Angelegenheiten en vogue ist, erfordert eS die politische Klugheit durch Begünstigung neue Mitglieder zu gewinnen, die apatisch Gewordenen 'durch Ehrenrechte zu befriedigen. Der §. 50 der Statuten, der die Altmänner zu LooSzichern der 15 eigentlichen Wahlmänner, zwei Ersatzmänner und zwei Wahlcommissären und drei RechnunqSrcvideuten (aus den Vercinsmitgliedern) bestimmt, kompromittirt den ganzen Wahlacktund zerrt ihn, so zu sagen, inö Lächerliche." Weiter heißt eS: „Können wir uns eines nnpartheiischen UrtheilS nicht erj wehren, mit dem wir behaupten müssen, daß die Okevra Kadischa manches Ersprießliche nach Außen hin geleistet, daS mehr dem Auge, weniger dem Herzen wohl thut, müssen wir widerum den Vorstand der Brüderschaft einer gewissen Machtlosigkeit zeihen, die mit ihrer sonst augestrebten Machthaberci im grellsten Widerspruche steht. Den Armen gegenüber hüllt sich der Vorstand in den vergilbten Blättern deS hohen Rabbi Löw, den reichen gegenüber deckt er seine dem Zeitgeiste widerstrebenden Paragraphe mit Feigenblättern der Scham, er tritt mit einem Worte nie mit Entschiedenheit auf." „Der heilige Verein ist uach unserer Anschauung eine perpctuelsc Säugpumpe mit deren Hilfe rücksichtslos bis an den Grund des materiellen Bodens der trauernden Hinterbliebenen geschöpft wird und cS ist gewissermaßen die Observation dem Gefühle widerstrebend, wie vom letzten Röcheln eines Sterbenden angcfangen bis nach Senkung des Verstorbenen in die Gruft, den Leidtragenden förmlich Schröpfköpfe allerlei Gebühren angelegt werden. Die bisherigen Vorstände haben noch nichts zur Glorificirung des Chcwra Kadischa- VcrcincS beige tragen, müsste denn sein durch jene, durch kamplicirtcn Unsinn sich auSzcichnenden Statuten vom Jahre 1807. Wir wollen uns hier in keine Kritik derselben einlaffen, da ihr bewunderungswürdiger von den Verfassern selbst zugestandener RonscnS uns jeder weitern Beleuchtung enthebt." „Die Statuten bedürfen vor Allem einer radikalen Modifikation, vor Allem der Acnderung des Wahlmodus und zwar so, daß jedes incorporirte Mitglied wenigstens daS aktive Wahlrecht besitze, da nur unter solchen Auspicien der Verein gedeihen und dann erst den Titel „Brüderschaft" in Ansprnch nehmen kann. Die Wahl soll eine direkte, und auf solcher Weise die Freiheit gewahrt sein. Wird dieß geschehen, so werden dem Vereine immer frische Kräfte zuflie- \

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