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Die Gegenwart · 1869-10-01 · 19 (1.10.1869) · p. Seite 194

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Journal
Die Gegenwart
Volume
II (1869)
Issue
19 (1.10.1869)
Date
1869-10-01
Page
Seite 194 (sequence 8)
Language
German
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Prag viel böses Blut, es war ein gewaltiges Geschrei im Reiche JudaS und Israel. Die Prager Juden wollten sich , der Verordnung, den allen Judenfriedhof zu räumen, nicht gutwillig fügen, denn dieser Judenfriedhof sei 2000 Jahre alt, zur Zeit der Römerherrschaft seien schon dort Juden begraben worden und so weit reiche das Recht deS Kaisers nicht. „Wie, sagte der Kaiser, Ihr Juden wollt nicht neben den Christen begraben sein, haltet Ihr das etwa für eine Entweihung Eurer Leiber?" „Wollen die lebendigen Christen es nicht gestatten, daß die lebendigen Juden an ihrer Seite leben, warum sollen sich die todten Juden damit zu frieden geben, daß sie an der Seite der todten Christen ruhen?" antwortete der Wortführer, I)r. Kisch, dein Kaiser. „Ihr seid gcscheidte Leute, sagte der Kaiser, Ihr wollt zuerst das Recht für die Lebendigen, dann für die Todten." Wissen möchten wir, wie sich die kommunalen Centralfriedhöflcr die Lösung dieser Frage denken. Soll Wien einen jüdischen, protestantischen und katholischen Ccntralfriedhof aufzuweisen haben? Das wäre Separatismus. Sollen alle Kommunalglieder auf eine m Friedhofe ruhen dürfen, wie sie alle in einem Gemcinderathc tagen, in einem Reichstage berathen, das wäre gegen da« Konkordat. Der Gemeinderath hat einen Centralfriedhof beschlossen,. wie denkt sich der Gemeinderath diesen? lim Antwort wird gebeten! Vom Lüchertische ziMt' mSin TrauungSreven von Jg. W. Back in Amschclberg Prag 1869 Selbstverlag des Verfassers. I Der beste Rathgeber in allen Lebenslagen I ist bekanntlich der „Bolks-Advokat" von vr. W. Müller (Trschen bei Prochaska) 2 Bände (I. Rrchtsbuch. II. Geschäftsbuch) oder in 22 Lieferungen (ä 30 kr.) — Abnehmer beider Bände erhal. tcn die neueste Eisenbahn- ,c. Karte v. Oesterreich mit Stationen verzcichniß (Preis 2 fl.) gratis Schiller Göthe Lessing geb. 1 fl. 80 geb. 4 fl. 80 geb. 2 fl. In soliden Einbänden Verlag von ln Teaolien, Neve Gesetze erläutert von Dr. W. M ü l l e r, - dem Bert. deS „BolkS-Advokat." Berlag von K. P r o ch a S k a in Trschen' Volksschulgesetz . DaS vorliegende Buch bildet nichts anderes als eine Fortsetzung der TrauungSpostillcn, die Herrn Rabbiner gleichfalls zun, Verfasser haben und in einem kurzen Zcitralime vergriffen wurden. Die hier besprochenen TraunngSredcn zengen deutlich, daß sich der Verfasser auf dem ganzen Gebiete der Homiletik zu recht findet und von der streng wissenschaftlichen Kanzelrcde herab bis zur einfachsten GelegenhcitSrcde eine ungewöhnliche Fertigkeit bekundet. Die Sprache populär gehalten, ist dennoch geeignet, auf die Saiten des Gefühls zu wirken. Wir wünschen dein Buche im Interesse der homiletischen Wissenschaft die größte Verbreitung. — s— Landwehrgesetz Geschwornengerichte Handelskammerges. Grundsteuerregul. ® CO , o s s ,3 OQ Bon der vortrefflichen Gesetzsammlung mit populärem Comeuentar, die Dr. W. Müller, der Bcrf. deS „V ol k S-Advokat" Vocabularium zun» hebräischen Gebetbuch (Siddur.) Nach methodischer Stufenfolge für Schulen und zum Privatgebrauch von Moritz Hcrzbcrg. Breslau 1870 Schlctterschc Buchhandlung. Trschen bei K. Prochaska) herausgibt, ist soeben wieder eine Lieferung erschienen. Dieselbe enthält das V o l k S s ch u l g c s c tz, daS L a n d w e h r g c s c tz, das Gesetz über di: G e s ch w o r n e n g e. richte, das Ho n d el s k am merg es e tz und das Gesetz über die Rcgulirung der G rund sie ue r und kostet nur 30 kr. Der Verfasser vorliegenden Büchleins hat sich wol Mühe genvlnmcn, der Jugend ein Mittel an die Hand zu geben, die täglichen Gebete übersetzen zu lernen. Die Idee ist wohl gut, aber nicht neu, da dem Verfasser bereits Herr Lederer RcligionSlchrcr in Eger in seinen Gebeten zum Gebrauche für die isr. VolkSjugcnd in einer Weise znvorgckommcn, daß der Schüler im Stande ist, auf antodidaktischcn Wege, die (Gebete übersetzen zu lernen, »vührcnd die Methode Hcrzbcrg'S dem Schüler Schwierigkeiten bereitet, die erst durch die Methode eines guten Lehrers behoben werden können. Vrirfkastr» der Redaktion. Herrn S. in M. Kann nicht vtrmtnbct werden. — Henn M. in L. Sie haben dir Angelegenheit verkehrt aufgefaßt. Herrn Dr. S. in in R. Bedauern sehr die späte Einsendung. — Britfkastkn brr Administration. Herrn St. in P. die beiden Abonnement» vorgemerkt. — Herrn M. in Pr. den Abonnementsbetrag erhalten. — Herrn Kl. in 0‘ Sie r *> vorgemerkt. — üaffe« M. in Wie» da« Blatt geht regelrecht (Für Militärpflichtige.) Die nächste Militär - Recrutirung welche schon anr 15. August beginnt und bis Ende September in allen österreichischen Kronländern durchgeführt wird, ist die erstc, bei der das neue Wchrgcsctz zur Geltung kommt. Da die Bestimmungen dieses Gesetzes von den seitherigen Affentirungs-Vorschriften zum Theil sehr wesentlich abwcichen, so ist cs jetzt die höchste Zeit, daß alle Jene, dies angeht, sich mit dem neuen Wchrgcsctzo näher bekannt machen, um sich vor Schaden oder doch unangenehmen UcbcrraschuÄgcn zu bewahren. Denn die Nnkcntniß deS Gesetzes entschuldigt bekanntlich nicht. Als der beste Leitfaden zur Orientirnng für Richtjuristcn ist die von Dr. Will, bald Müller hcrauSgegebene erläuterte Ausgabe dieses Gesetzes (Trschen bei K. Prochaska) zu empfehlen. Diese Ausgabe enthält auch die wichtigen RachtragSvcrordnungen zu diesem Gesetz welche erst neuester Zeit publicirt werden._ Fortsetzung in der Beilage

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