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Die Gegenwart · 1869-08-01 · 15 (1.8.1869) · p. Seite 143

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Journal
Die Gegenwart
Volume
II (1869)
Issue
15 (1.8.1869)
Date
1869-08-01
Page
Seite 143 (sequence 3)
Language
German
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1 143 Wie nun ein hiesige- TageSblatt gemeldet, wurde Herr vr. Zacharias Frankl derzeit Direktor de- Breslauer theologischen Seminarvon der isr. Vertretung zum Oberrabbiner ernannt. Ohne die Ehre 'zu haben, Sr. Ehrwürden Herrn Frankl zu kennen, noch sein talmudische- Wissen und -seine Wirksamkeit auf^ dem Gebiete jüdischer Literatur beurtheilen zu wollen, sind wir jedenfalls darüber erfreut, init ihm das Prinzip: Niemand ist der Prophet in seinem Vaterlande, durchbrochen zu sehen. Es fragt sich aber, wird Herr Frankel den Anforderungen der Gemeinde entsprechen, besitzt er die vorerwähnten Vorzüge, die nichts als ein Postulat der Zeit sind? Wenn er sich dieser Vorzüge bewusst ist, wenn er nicht der Stimme der jüdischen Vertretung, sondern der der Gemeinde Gebär geben wird, so sollte es uns und mit uns die ganze Gemeinde freuen, ihren Bruder in ihrer Mitte zu begrüßen, wird er jedoch die nöthige Energie nicht besitzen, die Scharten, die der Gemeinde anhaften, auSzuwetzen, dann' dürfte die Stellung für diesen Gelehrten eine unerträgliche werden. Der Vertretung jedoch, sei die Verletzung der Eourtoisie gegen die Gemeinde, Uebcrschreitung ihrer Competenz' zum Vorwurf gemacht, mit der sie die Gemeindemitglieder grade zu einer Zeit ignorirte, in der der einen Hälfte der Vertretung die eilfte Stunde geschlagen hat. Denn die Vertretung ist nur mit der Administration der Gemeinde vertraut, wogegen sie zur Abwickelung einer so hochwichtigen Angelegenheit, wie die de- Oberrabbinate-, am allerwenigsten berechtigt ist, umsoweniger berechtigt ist, da in der gegenwärtigen Vertretung die Eompetenz nicht zu Gerichte sitzt. Die Zeit wird es lehren, ob die Gemeinde mit der Wahl des Oberrabbiners zufrieden sein wird, und indem wir uns Vorbehalten, auf diesen Gegenstand noch zurückzukommen, erlauben wir uns Herrn vr. Zacharias Frankl aufmerksam zu machen, daß er nicht Oberrabbincr der Repräsentanz, sondern Oberrabbiner der Prager Js r a elit en-G c m e in d e w ir d. 6. Das neue VolKsschulgeseh und die israelitische Schule. Das von vielen so lange ersehnte Volksschul - Gesetz ist nun da in seiner ganzen großen Gestalt. Es ist nicht zu läugnen, daß das ganze Unterrichtswesen in Oesterreich Sie sah ihn mit einem Blick unaussprechlicher Verachtung an und sagte kalt: Was Dn verhängen wirst, kann nur meinem Leibe geschehen, aus dem die Seele entflohen ist! Der Pater biß die Zähne zusammen und knirschte; Laß die eitlen und vergeblichen Reden und kehre zu Deiner Pflicht zurück! Sie cntgcgnctc nichts und kehrte ihin den Rücken zu. Da schwoll ihm die Zornesadcr auf der Stirn und er winkte den Bewaffneten, sich ihrer mit Gewalt zu bemächtigen. Sic aber rief: Vater Iosiäh:- jetzt denkt an Zcphtha! und sah mit' auflcuchteiidcin Blick nach oben, und niederzuckre in des Greises Faust der rettende Stahl und grub sich in ihren Busen. Zurück zu Dir, Herr Zebaoth! stöhnte sie und sank zu Bo. den. Gelobt sei Gott in Ewigkeit! rief der Patriarch und sank neben ihr nieder. Der Pater stürzte hinzu und riß ihr den Dolch aus dem brechenden Herzen. Aber nur ein Blutstraljl sprang ihm in s Gesicht, mit dem ihre Seele hcimging zu dem Gott ihrer Väter. Im selben Augenblick entschlief mit einem freudigen Lächeln auf den Lippen, der greise Josiah Manasse. — Draußen aber schlug es Mitternacht und das Spielwerk der benachbarten Thurmuhr ließ in die Stille ringsum einen feierlichen Lhoral ertönen. eine Umwälzung erleidet: die Schule ist nun auder jkirchengewalt gezogen und ist Eigcnthum des konstitutionellen Staates; das ist eine Errungenschaft unseres gegenwärtigen Ministeriums und wahrlich, hätte dasselbe gar lein Ver« dienst weiter, als das, eS wäre hinreichend, sich der Da»s-- barkeit der Bevölkerung wcrth gemacht zn haben. Welchen Einfluß wird jedoch dieses neue Gesetz aus .die israelitische Schule üben? Wird auch sie die Segnungen der neue Aera mit genießen? Wird nun das Winkelschulwesen beim Inden aufhören? Wird nun auch die jüdische Schule ein Institut des Staates sein? Werden nun endlich auch die Lehrer Israels Staatsbeamte und nach 5>«'» dieses neuen Gesetzepensionsfähig sein? Alle diese Fragen erhalten ihre Erledigung durch §. 2 welcher lautet: „Jede Volksschule, zu deren Gründung oder Erhaltung der Staat, das Land oder die Ortsgemeinde (nicht Kultusgemeinde) die Kosten ganz oder theilweise beiträgt, ist eine öffentliche Anstalt, und als solche der Jugend ohne Unterschied des Glaubensbekenntnisses zugänglich. Die in anderer Weise gegründeten und erhaltenen Volksschulen sind Privatanstaltcn." Und so haben wirs denn schwarz auf weiß, daß sämmtlichc israel. Schulen Böhmens mit dem Beginne des nächsten Schuljahres Privatanstaltcn sind. §. 70. bis 73 bespricht in unzweideutigster Weise unter welchen Bedingungen Privatschulen errichtet werden dürfen. Die Pflichten der Lehrer an denselben müssen mindestens denen der öffentlichen Schulen gleich kommen und außer allem Zweifel steht eS den wohlweiscn Rüthen unserer wohllöblichcn Kultusgcmeinden frei, diese Pflichten nach eigener gcmcinderäth« licher Willkühr zu erweitern, so viel als denkbar oder auch undenkbar auszudehnen. Was jedoch die Rechte der Lehrer an solchen Privatanstalten betrifft, ja darüber schweigt da- Gesetz auS ganz einfachen Gründen: An einer Privatanstalt angcstellt zu werden, bedarf eines PrivatübercinkommenS, eines Privatvcrtragcs und für derartige Verträge gibtbekanntlich Gesetze anderweitig. Eine gute Seite hat dieses Gesetz für die jüdischen Lehrer, daß dieselben nunmehr sammt und sonders einem gleichen Elende entgegen sehen können, während bisher manche Lehrer an öffentlichen Schulen denn doch sich mit etwas bevorzngt glauben konnten; während wir früher erst im Tode ganz gleichgestellt werden konnten, sind wir eS-durch-das neue Bolksschulgefrtz fchon lin Leben. Und nun sind für den jüdischen Gcmcindedomcstigue (vulgo Lehrer) nur zwei Wege denkbar: entweder seinen Racken unter die kultuSvorstehcrlichc Knute beugen und — (wie einst unsere Vorfahren im Mittelalter — nach empfangener Geißelung sich vor dem Peiniger in den Staub werfen, oder — das Bündel schnüren und weiter reisen. Das sind die rosigen Aussichten die das konstitutionelle Ministerium uns bietet. Ich erinnere mich bei dieser Gelegenheit eines Gespräches, das ein Stadtverordnctcnmitglicd in H. mit einem dortigen Israeliten gehabt, wobei ersterer sich folgender Maßen äußerte: „Run wohl Ihr Juden habet gleiche Rechte erlangt, das ist sehr billig und gerecht; aber ihr habet mehr als das, ihr habet viele Vorrechte, das ist ein zu weiter Sprung. Zum Exemplc, wenn wir ein Lchrindividuum einmal aufnehmcn, und wäre cS auch nur ein Gehilfe, da bringt ihn kein Lert mehr von dannen (das Gespräch war böhmisch geführt) und ihr wechselt euere Lehrer öfter als ich meinen Hausknecht." Dieser grade Michel von einem Gastwirth brachte diesen Herrn Juden (ein Mitglied des Gcmeindcvorstandes) in solche Verlegenheit, das; ich herzlich darüber lachen musste und half zn meinem eigenen Rachthcil meinem Despoten.aus der Klemme. Roch eines Glückes haben die jüdischen Lehrer sich jetzt zu erfreuen, sic sind mit den Lehrern protestantischer Eonfcssion auf gleicher Stufe; denn auch diese hängen jetzt einzig und allein von ihren Gemeinden ab, weil auch ihre Schulen nur confcstionellc, d. h. Privatschulen sind. Diese haben nun in allen pädagvgischen Zeitschriften (Volksschule," „pädagogische Blätter" re. rc.) ein Zetergeschrei ertönen lassen, sind mit einer Petition zum Ministerium gegangen und — erwarten nun Abhilfe, die 14*

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