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Die Gegenwart · 1869-07-01 · 13 (1.7.1869) · p. Seite 125

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Journal
Die Gegenwart
Volume
II (1869)
Issue
13 (1.7.1869)
Date
1869-07-01
Page
Seite 125 (sequence 7)
Language
German
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125 I Schlachten nicht zuzulaffen, weil dabei vielleicht seine Gedanken I' Abodah sarah sind, wenn wir aber wissen, daß er kein Götzendiener ist, ist auch nach St. HR. Mai. Ansicht, daß sein Schlachten nicht mosaisch verboten ist, daher ist bei dem unbeschnitteoen Juden, wo diese Besorgnis keinen Kaum hat, auch das Schlachten zulässig. Ein unbeschnittener Ahronide darf nur dann den Segen spenden, wenn er gesetzlich von der Beschneidung dispensirt ist, u. z. wenn ihm mehrere erwachsene Brüder in Folge der Beschneidung gestorben sind und er Furcht vor, schützen kann, da wird er nicht als Renitent betrachtet; ist aber das nicht der Fall, ist Furcht keine Ausflucht und er darf in der That den Segen als Ahronide nicht ertheilen. Ich glaube somit die Beweisführung, wie sie der H. Redakteur in Nr. 26. v. I. contra meiner Auffasiung darlegt, hinlänglich wiederlegt zu haben, glaube daher annehmen zu können, daß die Beschneidung ein wesentliches Kriterium eines Juden sei und kann mich daher nicht befreunden mit dem Gedanken: „Wenn nun ein Unbeschnittener die Forderungen des Gesetzes beobachtet, sollte seine Vorhaut nicht für Beschneidung gelten?" (Paulus a. d. R. 2. 26.) werde aber deßhalb nicht unterlassen einzugestehen, daß meine Ausiaffung eine irrige sei, sobald man mich ehrlich und offen meines Jrrthumcs überführen und eines Bessern belehren werde. Jetzt noch ein Wort über H. Re.!'. FaffelS Vorschlag Ger Toschab betreffend, da die geehrte Redaktion aufforderte in die DiScuffion einzutreten. H. OberSab. Faffel ist im Jrrthum wenn. er sagt: „Ganz richtig bemerkt hierauf Rad. Ab b. David: diese Ansicht des Maim. ist dunkel und versiegelt," denn der M. OS. zur Stelle wiederlegt ihn vollkommen. Maim. führt unverändert die Worte des Talmuds (Erachim 29) und setzt hinzu die im (Bechoroth 30) daß in jetziger Zeit Niemand mit dem mindesten Vorbehalt angenommen werdcn darf. Wahr ist'S, daß man den Ger Toschab wie eine» Inden beyandlen muß, aber nicht wahr ist cs. daß man ihn als solchen betrachten soll. Maim. auf den sich H. F. bezieht, sagt ja ausdrücklich: nur die LiebeSwerke hat man ihm, wie einem Juden angedeihen zu lassen. Eine willkührliche, nicht der Wahrheit entsprechende Annahme ist eS ferner, wenn H. Rab. F. Maim. die Ursache daß man jetzt einen Ger Toschab nicht annimmt, unterschiebt, weil damals die Annahme von Proselyten gefährlich war. 1, Wird wohl Jeder einsehen, daß wenn Gefährlichkeit die Ursache gewesen wäre, so hätte man einen wahrhaften Ger umsoweniger an« nehmen dürfen, da gewiß bei einem wirklichen Proselyten noch mehr Gefahr gedroht hätte. 2, Hat Maim. nur angeführt die Worte des Rab. Schimon b. Elasar, eine« Zeitgenossen, des Rab. Maier „der selbst rin Ger Zedek wa», eS muß also damals für einen Proselyten keine Gefahr gewesen sein. 3. Gemerkt der M. Os. ausdrücklich^ Es ist eilte Halachah, zu welcher der Talmud außer der G. Schawah keine Ursache weiter anführt. Ich muß ferner H. Rab. F. auch in Betreff eines EhebündniffeS mit eiiuin Ger Toschab entgegengetreten und sagen, daß eine solchr Ehe nicht erlaubt ist. Ich verweise auf Maim. (H. Jssu.e Bia 13) aus welchen deutlich hervorgeht, daß eine solche Ehe nicht gcstattet ist. 2. Nach I. Deah 2 ist daS von einem Ger Toschab Geschlachtete nicht erlaubt zu essen, er wird demnach nicht als Jude bettachtet und daher eine Ehe mit ihm nicht erlaubt. 3. Der unwiderlegbarste Beweis, daß H. F. im Jrrthume sich befindet, ist der: Tur G. D. 124 sagt, und damit stimmen Alle überein, daß der Wein eine- Ger Toschab, wiewohl er nicht dem Götzendienste ergeben ist, dennoch zu trinken verboten ist au» Besorguiß eS könnte zu einer Verschwägerung mst ihm kommen; demnach muß eine Ehe mit ihm verbot« sein, Audiesem erhchet nun, daß H. Rab. F. Plaidoycr für Ger Toschab auf falschen Pr-mzfsen beruht und halgchisch jetzt ein Ger Toschab nicht angeuommr» »erde» darf. -Wer selbst prvn e» halachifch »»*„ diesem Gedanken nicht Raum geben. DaS Christenthnm hatte bei seinem Entstehen mit dem Judenthume nicht ganz brechen wollen. Paulus hatte zuerst Heiden ausgenommen, ohne daß sie verpflichtet waren daS mosaische Gesetz zu beachten, Dozu ihm nachträglich die anderen Apostel erst nach langem hartem Kampfe beipfiichteten; so entwickelten sich im Schoße der Kirche die Gruppirung von Judcnchristen. solche die verpflichtet waren, das mosaische Gesetz zu beachten, und Heidenchristen, die von der Beachtung des mosaischen Gesetzes dispensirt waren, bis endlich die aufgenommenen Heiden die Mehrzahl bildeten und das mosaische Gesetz gänzlich in Brüche ging. ES braucht nun nur der Grundsatz ausgestellt zu werdcn, daß ein Ger Toschab als wirklicher Jude zu betrachten sei, und wir haben auch bald eine solche Elaffifikation: Juden und Christenjuden, bis endlich die Mehr* zahl Juden ohne Judcnthum sein werden. LengSfrlder^ ' Rabbiner in Reichenau. Wien 27. Juni (0. K.) Ist unsere Gemeinde nie frei von interessanten Fällen und ihre rastlos thätige Vertretung stets von den knltuellen Fragen in Anspruch genommen, so pulsirt gegenwärtig durch die brennende Tagesfrage, welche sich um die rituelle Beschneidung dreht, in unserem Gemeindeleben ein raschere» Blut. Es wurde neuerdings diese BeschneidungSfrage im Schooßc der hiesigen Kultusgemeinde auf die Tagesordnung gebracht. Der Impuls hiezu war der Umstand, daß die Matrikelführnng der Gemeinde von der Behörde in die Hände der Seelsorger gelegt und ihr somit mindestens indirekt ein konfessioneller Charakter beigclegt wurde. Der Vorstand der hiesigen KultuSgcmeinde sah sich veranlaßt, obwol ihm nach dem Gesetze keine direkte Einwirkung auf die Mattikelführung zusteht, den hiesigen Prediger und dem Rabbiuatskollegium zwei kategorische Fragen zur Beantwortung vorzulegcn: 1) ist ein aus waS immer filf Ursache unbeschnittcn gebliebener Judenknabe als Jude auzusehen? und 2) Bei Bejahung der ersten Frage — wie ist ein solcher Jude späterhin in rituellen Beziehungen zu beha ndeln'? Die erste Frage wurde unbedingt bejaht, bezüglich der zweiten, soll, wie ich vernehme, daS Gutachten dahin lauten, daß ein unbeschnittener Jude von allen Rechten, die den Juden al» Mstglied einer Religionsgenoffenschaft auferlegt sind, wie: Austufen zur Thora, Theilnahme an Minjan etc. ausgeschlossen sei. Der hiesige KultuSvorstand hat, was ihm nachgerühmt werden muß, in dieser Angelegenheit den richtigen Takt behalten, denn er glaubte bis zur vollen Erledigung obiger Fragen, seine Bedenken gegen die Eintragung eines physisch für die Beschneidung vollkommen geeigneten und ihr doch nicht unterzogenen Knaben in die Matrikel einer Gemeinde, die ihrem Statute nach als „Rcligionoffenschaft" und nur als solche besteht, Ausdruck geben zu müssen. Während diese hochwichtige Frage in maßgebenden Kreisen lebhaft diskutirt wird, finden die Uebertritte zum Judenthume in progressiver Weise statt, so daß hier vom l. Jäner bis Ende Mai 71 Personen konvertirt sind. An Se. Ehrwürden Hrn. Rabbiner Dr. Güdemann wendet sich der größere Theil der Eonvertiten, der jed och in aller Bescheidenheit den Akt vornimmt, während sein College Herr Dr. Jellinek diese Uebertritte zu seiner Reclame benützt und die TageSblätter mit denselben füttert. Ucberhaupt ist Herr Güdemann eine Perle in unserer Gemeinde, die mackelloS dasteht. Man ist in hiesigen Kreffen sehr gespannt aus das durch die Erledigung der Be schneldungSkragen zu erfolgende Resultat, während man sich hier von dem der Synode in Leipzig gar nicht» verspricht. OroShaz 25. Juni (0.- K.) Da Sr. Ehrwürden mein Rabbiner und Lehrer Or. U. $abal>w nur feine» BernftHichteu Uty Ae foUptt.

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