Die Gegenwart
- Journal
- Die Gegenwart
- Volume
- II (1869)
- Issue
- 13 (1.7.1869)
- Date
- 1869-07-01
- Page
- Seite 123 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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—' 123 was die Kommission von der Redaktion zu hören habe, und bestürzt die Anstalt verließ. Herr Langfäder, der oft geäußert hat: „seit 4 Uhr Morgenbereite ich mich vor und Niemand kommt," der sich oft selbst die Schlüssel vom Hausmeister holte, um zu öffnen und jene zu beMÜßm, die nicht da find, der die Hörer in der Behausung besuchte, und um die Ursache fragte, weshalb sie nicht kommm, fuhr in seiner Lässigkeit fort und entschuldigte dieselbe mit dem bevorstehenden Untergänge der Schule. Dabei ist es grausig und komisch zugleich, wenn man im Lehrzimmer der T.-T. Schule zwei Schüler und einen Lehrer, oder einen Lehrer und zwei Schüler sieht. Man erschrecke jedoch nicht, daß die Schule bloß aus zwei Schülern besteht, sie besteht audrei und ich hoffe, daß künftige Woche die Schüleriahl zwei erreichen wird, und wenn es so fort geht, dürfte die T.-T. Schule auf Null Grad Temperatur gelangen, wodurch der Kommission die Mühe, sie aufzulösen, erspart werdm dürste. Im Ganzen und Großen kann die Kommission die Beruhigung hinnehmen einer Anstalt vorzustehen, die keine Schule geschweige eine Thalmudthora-Schule ist, sie trägt zu nichts Anderem bei als zur Vergeudung des Geldes, der Zeit und zur Zerstörung des GemütheS der Zöglinge und Bernichtung ihres angestrebten Ziele-. Da ich überzeugt bin, daß Sie edelster der Mmschen und aller Obmänner durch meine Abschied-zetlen kaum gerührt werden, so nehmen Sie den Trost hin, daß die Talmudthoraschule in Prag nicht der Ort ist, wo Monumente gedeihen. In dankbarer Erinnerung Pest 24. Juni 1869 '88. Kohn, Icibcr gewesener Schüler an der sogenannten rhalmudthora-Echulc in Prag. * * * Wenn man bedenkt, was die höhere Thalmud-Thora- Schule gekostet, wie sie armen Jünglingen die Existenz zu Nichte gemacht, wie sie das aus dem Beutel der Gemeinde, aus dem Herzen wohlthätiger Menschen geschöpfte Geld in unerhörter Weise vergeudet har, und wie sie zu einer Versorgungsanstalt begünstigter Individuen in gewissen«- loser Weise herabgewürdigt wurde, so muß n»an nicht nur über die Niedertracht mancher Mäiincr erbittert sein, dirftch^ ooch^ rühmen für'- Iudenthum Großes geleistet zu haben, sondern auch den Begriff von der Interessenvertretung einer Körperschaft bekommen, welche mit Gehaltznlagen und Remunerationen die zum Verderben einer Schule führenden Tendenzen eine- Lehrers belohnte, und der Fürsprache gewiffer Männer, die mir auf den Ruin der Gcmeiudc hinardeiten, Gehör gab, so oft es sich um die Besitzung einer Lehrerstelle gehandelt hat. Sagt man Euch die Wahrheit Ihr Herren, so verschließet Ihr Euch die Augen. < £. Red.) Die Leschuei-rmgssra-e. Während die „Neuzeit" in Nr. 24 die BeschneidungSfrage eine „glimmende" ja eine „brennende" nennt und mit vielen Beweisgründen aufttitt, daß die Beschneidung im Iudenthume nicht schwerer wiegt als jede andere Ritualsatzung, schweigt die „Gegenwart" ^die doch auch ein Organ für die Intreffen de- JudenthumS ist,*) schweigen sämmtliche Radbinen Böhmenwie wohl hier ebenfalls ein Renitenzfall vorgekommen, erheben weder pro noch contra ihre Stimmen. Schweigen hat wohl seine Zeit, aber auch Reden hat seine Zeit und ich glaube eist jetzt Zeit zum reden; denn nach meinem Dafürhalten würde kaum eine Renitenz sich wiederholen, wenn dargethan würde, daß die Beschnei¬ *) Wir erlauben un« Ihnen Rr. 17 de« vorjährigen Jahrgang«« dieser Blätter in Erinnerung zu bringen, in der wir schon in eine« Artikel „Die Reltgion«strthett im Eivtlstandregistrr" betitelt, die B« schnridung«ftagr unter Hinweis .auf zwei RenitenzsSll« in Wien di«- kutirten. (S>. Red.) düng ein wesentliches Kriterium eines Juden sei. Zu dem hat auch Herr Rab. Faffel eine Behauptung aufgestellt, daß man jetzt auch einen airn u d. h. einen Richtjuden der sich zu den Dogmen deS JudenthumS bekennt auch ohne Beschneidung aufnehmen kann. DNe Redaktion der „Neuzeit" hat auch diese Behauptung als Frage aufgeworfen und Fachmänner aufgefordert, in die DiScuffion einzutreten. Ich bin der Aufforderung nachgekommen und lege mein abgegebenes hinlänglich begründetes Gutachten auch den geehrten Lesern der „Gegenwart" zur Bcurtheilung vor. „Ist die Beschneidung das wesentliche Kriterium eine- Juden? Ist sie ein Sacramcnt? Kann von ihrer Vollziehung die Anerkennung eines Individuums als Mitglied der Synagoge abhängig gemacht werden?" diese Fragen stellte der H. Redakteur dieser vielgelesenen Zeitschrift an die Rabbiner und fügt hinzu: „diese Fragen müssen entschieden und vor allem ehrlich d. i. nach dem Wissen und Gewiffen der Gutachten-Ertheilcr beantwortet werden," wasich ja von selbst versteht. Welchen Werth kann denn ein Gutachten haben, wenn mit d m Wiffen nicht auch da» Gewissen sich verbindet, zu forschen, wenn nicht eh rlich daS Resultat der Forschung dargelegt wird? der H. Redakteur der die Rabbinen zur ehrlichen Beantwortung dieser Frage auffordert, macht ihnen zugleich da« Kompliment, daß er wenig Verttauen „in ihre Ehrlichkeit und in das nöthige Wissen hiezu setze." Für empfindliche Seelen, die mit dem H. Redakteur dioergirender Ansichten sind, scheint es also nicht gerathen, ihr Gutachten abzugeben, weil ihr Wissen und Gewiffen dadurch in Frage gestellt ist. Doch die Ehrlichkeit kümmert sich nicht um die Verdächtigung, besonderbei einer so wichtigen da« Iudenthum betreffende Frage; so will ich denn mit meinem besten Wissen nnd Gewissen mein Gutachten hier der Oeffentlichkeit übergeben-mnt dm Worten des geehrten H. Redakteurs: „Einer gründlichen ehrlichen Wiederlegung werde ich mich nicht verschließen" und beantworte diese Fragen dahin, daß nach meiner Ansicht: Ist die Beschneidung dawesentliche Kriterium eines Juden; sie ist ein Sacrament nicht in der Bedeutung Myfterion sondern als Weihe, daher von ihrer Vollziehung die Anerkennung der Mitgliedschaft abhängig ist. Vorerst werde ich meine Ansicht begründen^ werde dabei ubsehen Don dm Stelen Talmüdstcllen, die, wiewohl sie diese Ansicht manifestiren, mehr in den Bereich der Agada einschlagen, dann mich wenden zur Wiederlegung der vom gelehrten H. Redakteur in Rr. 26 v. I. dieser Zeitschrift aufgestellten Behauptungen. Vorerst und hauptsächlich spricht dafür das lautere, keine andere Deutung zulaffendc Bibelwort, das die Beschneidung ein Bundeszeichen nennt. Ist es nicht auffallend, daß ein willenloses, noch nicht zum Bewusstsein gekommene- Kind einer religiösen Handlung unterworfen werden soll? Kann eihm als eine gottgefällige That, wie eine mit Bewufftsein erfüllte Pflicht angerechnet werden? Und doch soll eS schon am 8. Tage beschnitten werden; die Beschneidung muß demnach einen sacramentalen Charakter haben. Diese« Bundeszeichen ist jedoch nur ein persönliche-; daher verfällt der Vater, wenn er bei seinem Sohne diesen Akt der Weihe unterlässt, nicht der Extermination-strafe, wie der Sohn selbst, der bei Erlangung seiner religiösen Selbstständigkeit, die Beschneidung nicht an sich vollziehen lässt; da heißt cs ausdrücklich: „meinen Bund hat er aufgelöst." Der Unterschied zwischen meiner und H. Oberb. FasselS Auffassung ist zu augenfällig, um ihn erst darlrgcn zu müssen. H. Rad. Fasset wird schon vergeben, wenn ich die Unrichtigkeit seiner Auffassung durch folgendes Raisonnement» Nachweise. 1. Abgesehen von seiner gezwungenen Deutung de- BibelvrrseS, an die der geehrte H- Redacteur diese« Blattes schon die Kritik geübt, kann denn Jemand für einen Andern, selbst für seinen Sohn, ohne Mandat von demselben eine Lossagung manifestireu? Ist denn eine solche ohne Vollmacht nur eigenmächtig« mauifestirte Lossagung rechtskräftig, kann sie Geltung chtch«? 2. Rach H. Faffel