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Die Gegenwart · 1869-03-15 · 6 (15.3.1869) · p. Seite 57

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Journal
Die Gegenwart
Volume
II (1869)
Issue
6 (15.3.1869)
Date
1869-03-15
Page
Seite 57 (sequence 7)
Language
German
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— 57 yarn, welche außerhalb des jüdischen Religionsgesetzes stehen keine Gewissensfreiheit gewähren; er erklärt — den tatsächlichen Verhältnissen ins Gesicht schlagend, wie dieauch faktisch geschehen ist — cS gäbe in Ungarn keine religiöse Richtungen, die außerhalb des Rejigionsgesetzes stehen, eine solche Richtung ist eben so unberechtigt im Congrcße vertreten zu sein — wie etwa die karaitische Eon׳ ftssion; dann müßen ihm die Ausdrücke ״mosaisch-rabbinisch" oder ״auf Grundlage des Schulchan-Aruch mit ״israelitisch" oder aus dem Bodem des JudenthumeS" identisch sein; die Bestimmung, daß das Statut nur für diejenigen, welche auf dem Boden des Schulchan-Aruch stehen, kann dann ebenso wenig eine Competenz- oder Religionsfrage sein als die, daß cs nur für Israeliten Geltung hat. Und so wie eine eventuelle Behauptung: ״Judenthum und Gewissensfreihcit schließen einander aus," oder: ״ich bin als freier Mensch hierher gekommen und soll nun als Jude zurückkehren" eine unzweideutige Erklärung enthält, daß derjenige welcher diese Behauptung aufstellt, unmöglich einem ausschließlich israelitischen Kongreß angehören kann noch darf, ebenso müßte es dann bei den im Congreße gefallcncn Behauptungen: daß Schu lch an«Aruch und Ge- Wissensfreiheit einander ausschließen oder: ״ich bin als freier Jude hierhergekommen und soll nun als mosaischrabdinischer zurückkehren" der Fall sein, da ja nach dieser Auffassung das mosaisch-rabbinische Judenthum dem Congrcße ebenso ein Postulat als das Judenthum überhaupt sein muß. Wie Sie sehen, ging alles verkehrt, die Erwähnung des Schulchan-Aruch wurde als eine Religionsf rage, als eine Cvmpetcnzüberschreitung behandelt, während die Angriffe auf daS mosaisch-rabbinische Judenthum als zur Debatte gehörig, betrachtet wurden. Die Herren der Rechte find zu viel engherzig um liberal, zu wenig ehrlich um gerecht zu sein. Der erste von uns erwähnte liberale Standpunkt wäre unstreitig den thatsächlichen Verhältnissen entsprechend unserer Zeit, welche eher Concordate stürzt, als abschließt angemessen und mithin der zur Pacifizirung der Parteien führende. Der letztere, historischrechtliche — nachdem schon einmal beide Parteien den EinheitS^ und Incorporirungszwang acceptirten — konsequent durchgeführt hätte wenigstens die Congreßverhandlungcn hinsichtlich der Gemeinde - Angelegenheiten zu einem friedlichen Abschlüße bringen können, was für den endlichen Frieden der Jsraeliten Ungarn« ein großer Gewinn wäre. So aber hat man diesen Standpunkt mit Hintergedanken verquickt, die religiöscn Gegensätze in einer derartigen Weise verschärft, daß heute eine religiöse Feindschaft besteht. Summa Summarum, wir stehen am Anfänge eines unabsehbaren Zwistes. M. A. Roth. Pardubitz 6. März. (0.- K.) ES wird in der letzten Nummer Ihres geschätzten Blattes den israel. Lehrern Böhmens die erfreuliche Nachricht von der Bestätigung der Vcrcinsstatutcn gebracht. Gleichzeitig wird uns aber der Borwurf gemacht, daß wir (die!fr. Lehrer) in einer Lethargie bezüglich unserer eigenen Interessen begriffen seien. Zur Richtigstellung des Sach- Verhaltes und zur Ehrenrettung meiner Gesinnungsgenossen sei jedoch bemerkt, daß eine solche Anschuldigung zum minbesten übertrieben genannt werden muß und החושד כנשרים לוקה כנוסו. Als im vergangenen Jahre der Ruf zur Versammluiig erging, kamen an 70 Lehrer zusammen und andrre 30 entschuldigten ihr Wegbleiben mit der Erklärung ihres Beitrittes zu den Beschlüssen der Versammlung. Die Statuten zu einem Vereine wurden ausgearbeitet, ein Vorstand wurde gewählt und die Bestätigung der Behörde abgewartet Daß di!ß ein gaiize- Jahr bllnahe in Anspruch tMU.m-hk-hnlbL ihr* Li»n>llliauna rur Vereinigung der israel. Lehrer Böhmens gab, kann wohl nicht Lethargie der Lehrer selbst genannt werden. Im Auftrage der übrigen VarstandSm tzlieder hibe ich ein neuerlicheS Ansuchen an die hohe Statthaltcrri um B williqung einer Generalversammlung der VercinSmitglied r eingebracht, worauf ich am gestrigen Tage folgenden Bescheid erhielt: ״Nr. 932 P. P. Ihrem bei der hohen k. k. Statthalterei ״äm 18. v. M. eingclangten und mit Erlaß vom 21. Feber 1869״ Z. 9987 zur Amtshandlung herabgelangten Gesuche, ״um Bewilligung zur Abhaltung einer Versammlung der ״israel. Lehrer Böhmens am 30. und 31. März d. I. in ״Prag — ist die k. k. Polizcidircklion mit Rücksicht auf ״den § 6 ad b. der kaiserlichen Verordnung vom 7. und ״der Verordnung des GesammtministeriumS vom 10. Ok- ״tober 1868, wornach Versammlungen im Sinne dcü § 2 ״des Gesetzes vom 13. November 1867 R.G.Z Nr. 133 ״in Prag und in den Gebieten der k. k. Bczirk^hauptmann- ״schastcn Smichow nnd Karolinenthal überhaupt nicht ab- ״gehalten werden dürfen, derzeit zu willfahren nicht in ״der Lage." Prag am 1. März 1869, Für den k. k. Hofrath und Polizeidirektor Marx. ES ist daher kaum nöthig, uns erst znr Rührigkeit anzuspornen. Da wir jedoch a Wut prix eine Versammlung abhalten müssen, so wäre es das Einfachste, dieselbe auf den 1. Mai d. I. entweder nach Pilsen oder nach Kollin oder sonst einer Stadt, an der Bahn gelegen, einzuberufen. Zweck der Versammlung wäre: 1) Die endgiltige Konstituierung des Vereines. 2) Drucklegung der Statuten und weitere den Verein betreffende Besprechung. 3) Behänd« lung des Thema'S: Was soll der Religionsunterricht in der israel. Volksschule umfassen und wie soll er ertheilt werden? rc. 2c. PH. Lederer öffentl. isr. ReligionSlchrrr in Pardubitz. Reichenau 9. März (0- X.) DeakS, des ungarischen großen Patrioten, zwei Fragen waren unlängst in einer Gcsellschift in Prag der Gegenstand einer Eonversation, wobei ich mich, als vom gcsetzlichcn Standpunkte aus, für erlaubt ausgesprochen. Diese meine Aeußerung. die ich bei einer geselligen Unterhaltung doch nicht motiviren konnte, hat Verwunderung erregt, umsomchr, da man auf 1)r. Jellineks Antwort auf dieselbe Anfrage hinwics, die לא אמר בו לא אסיר ולא דודה lautete. Ich erlaube mir daher in der ״Gegenwart" die Motivirung meiner Ansicht darzulcgen. Die Gevatterschaft bei der Be« schneidung ist keine,מצוד an und für sich, sie ist eine סיוע לדבר מצוד,. Maimonides mach auch keine Erwähnung vom דק». Der טיר רס״ה bringt wohl, daß in Abwesenheit de- Vaters es gebräuchlich ist, daß der daS Kind hält, den Se« genSspruch für den Vater macht; er erwähnt aber nichtvon einer besonderen מצוה. Nnr der רמ״א רסה führt an ונויגין להדר אהד מציה וו ebenso spricht er sich ans in einem frühern Absch. רש לאדם לחדר ולהדר אחר מוהל ונעל כריה היותר טיב וצדיק. Ich will zwar nicht behaupten, wie eS den Anschein hat. daß hier da» Epitheton צריק, da e» neben טוב steht, mehr den sittlichen Menschen als den streng religiüscn Jaden bezeichne, aber gesetzt es wäre im letztern Sinne zu nehmen, so ist e» doch nur eine דדור מצוד: daS praktische Leben gibt den Beweis dafür: es erregt bei Niemanden irgend einen Scrupel, wenn ganz religiös indisfereute Juden Gevatterschaft haben. Es ist nur die Frage, da der רמ״א מודל וכעל כריה in einer Lulle stellt, die Beschneidung selbst nur von einem Israeliten vorgenommen werden muß עיו ד' כיד ob es gsetzlich zuläss g sei, daß der דק» ein Nichtjude sein darf? Jh verweise erst auf מומר und לולב nach nopn ס״א darf man sie durch einm Nicht«

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