Die Gegenwart
- Journal
- Die Gegenwart
- Volume
- II (1869)
- Issue
- 6 (15.3.1869)
- Date
- 1869-03-15
- Page
- Seite 55 (sequence 5)
- Language
- German
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55 Purim und Fasching beide. Tage der Freude und .der Lust, der Heiterkeit und des Scherzes. Das Purimfcst fei* eru die Juden zur Erinnerung an die Hilfe Gottes, der sie dem Würgeschwerte, dem sie schon geweiht waren, entriß; der Fasching wird von den Bekennern des christlichen Glaubens begangen: es sind die Saturnalien der christL-Römer, die ihre heidnischen Feste nicht vergessen konnten. Dem Purimfeste geht vorher ein Fasttag, der mit der Geschichte diese« Feste« im innigsten Zusammenhang« steht; dem Fasching hingegen folgen nach die Fasten, die nur mit Bezie» hung auf das 40 tägige Fasten Jesu, keineswegs aber im Zusammenhänge mit den vorhergehenden Tagen der Lust stehen. Prediger der mosaischen Religion, wenn sie nach dem Purimfeste die Kanzel betreten, habm bei der Wahl ihres Thema gewöhnlich den Blick vorwärts auf da« kommende Peffachfest gerichtet, greifen nie zurück, um Einsprache gegen die Purimfreude zu erheben, die ja ihre volle Berechtigung hat. Purim ist wohl das profanste jüd. Fest, dennoch öffnet sich dabei dem Juden vorerst sein Heiligthum, um sich daraus seine Wonne und Heiterkeit zu holen: darin hört er erst die Geschichte von der gemeinsamen Erhebung aus der gemeinsamen Erniederung, und die ihm erzählt, wie Gott die Uebermüthigen von ihrer Höhe stürzt uud die auf ihn vertrauen mit Ehre und Würde kleidet, ein Fest aber dessen Grundton HamanS Sturz und Mordechai« Erhöhung ist, mit andern Worten der Sieg der Loyalität über die Jntrigue, kann in seiner Fröhlichkeit nicht zur hamanischen Gesinnung verleiten, der Jude bleibt daher mit seiner Purimlust von der Kanzel unbehelligt. Ander« aber die christl. Fastenprediger: sie wenden zuerst ihren Blick rückwärt« auf die 40 oft 60 tägige Faschingszeit, die mehr ein heidnischer als christlich-religiöser Gebrauch ist und geißeln die Ausgelassenheit und den Muthwillen, der sogar die Fastnacht zum privilegirten Mummenschanz stempelt. Wa« Wunder also, wenn einmal ein Fastenprediger wie Pater W. im Eifer seines heiligen Berufes und in Entrüstung über HamanS Fall und Mordechai« Erhöhung auch diese Gestalten zur Jllustrirunq auf die Kanzel bringt. Dieser liebreiche Prediger und Meister in der Schilderung, er mußte doch nach so vielen Tagen der Mummerei eine concrete Gestalt dem verwöhnten Auge seiner Zuhörer vorführen, wie schwach und farblo« wäre der trockene Ausdruck: Gcldmann gewesen! der ganze Effect wäre ja verloren gegangen. Warum aber gerade ein jüd. Geldmann? — Nun Pater W. scharfsichtiges Auge wird wohl in der Faschingszeit vermummte und. unvcrmummte Juden genug erblickt haben, um also rech* populär zu sprechen, griff er aus der nächsten noch Jeder' mann im Gedächtniß haftenden Vergangenheit fein Bild ohne übrigens den Juden nahe treten zu wollen. Ei» Prediger der Religion der Liebe wird doch mit seinem liebcheißen Herzen Niemanden öffentlich von der Kanzel herab verletzen wollen und noch dazu jene Klaffe au« welcher der Stifter der christl. Religion hervorgegangrn, aber wie gesagt, e« war nur ein Stück Fasching noch, da« der Caulerie anklebte. Sch. Longreß-Sriefr. in. Diese Logik nun zieht sich wie ein rother Faden durch die Congrrß-Bcrhandlungcn. ES regnete mit Anträgen und Amendements, die „mosaisch-rabbinisch" oder „auf Grundlage de« Schulchan Aruch" lauteten — man gestattete dieselben rinzubringen, man stimmte über sie ab, nur motiviren durfte man sie nicht. Die ganze Generaldebatte über das Gemeindestatnt zeugte es nur zu deutlich, daß selbst ein intelligentes Volk wie es unsere GlaubenSgenoffen sind, den Parlamentarismus nicht gründlich über Nacht erlernen können. Wie wir schon berichtet, mißbrauchten einige Herren FortschrittSdeputirten die Redefreiheit, die Linke aufs Gröblichste zu insultiren, nach welchen Insulten gewöhnlich der parlamentarische Anstand von beiden Seiten de« Hauseaus Rand und Band kam; andere wieder griffen einige Paragraphe aus diesem oder jenem Statute heran«, von welchen die Meisten in der Spezialdebatte abgeändcrt wurden, kritisirten sie nnd erklärten sich für das eine oder andere Statut, so daß die meisten Reden schließlich gegenstandslos sind; aber wa« der eigentliche Zweck der General-Debatte ist, die pri n zip i e ll e n Gegensätze hervorzuheben, zu erörtern und zu beleuchten, die« wurde nur von äußerst wenigen Rednern versucht, unter welchen wir namentlich Sr. Ehrwürdcn Hrn. Dr. Hildesheimer hervorheben zu müssen glauben, welcher in einer von Geist und Witz sprühenden Rede da« dem Majorität» Elaborate zu Grunde gelegte Prinzip einer vernichtenden Kritik unterwarf. Die eigentliche Prinzipiendifferenz bestand zwischen den Elaboraten der Minorität und der Majorität vornehmlich darin, daß die Minoritätselaborate das jüdische Gesetz als die Basis, auf welcher die Gemcindecinheit beruhen soll, bezeichnen, sie gestatten alle bisher in Ungarn vorkommenden Riten, stellen aber die Forderung, daß die jüdische Gemeinden und alle weiteren Reformen nur auf mosaisch-rabbinischer Grundlage statthabcn können, sie selbst weichen von einander nur in unwesentlichen Punkten ab. Der Majoritätsentwurf in seiner ursprünglichen Fassung hingegen hält ebenfalls das Gebot der Einheit der Gemeinde in einem Orte nnd den Zwang, daß sich jeder Israelit dem Verbände, welchem die Majorität seiner jüdischen Stadtgenossen angehörcn, rinverleiben lassen müsse, aufrecht, desinirt aber den Begriff der jüd. Religionsgemeinde dahin, daß dieselbe eine Bereinigung von Israeliten sei, „ihre religiösen Bedürfnisse zu befriedigen, ohne Rücksicht darauf, welcher Art diese „religiösen Bedürfnisse" sind und hält diesen Begriff durch die lange Kette der 82 §§ fest. Demnach, wenn einmal die Majorität einer isr. Gemeinde sich dahin crNären sollte, ihre „religiösen Bedürfnisse," wären die der Karaiten, der sonst einer jüdischen Sekte oder gar einer andern Religion (wogegen man vielleicht einwcnden wird, daß die Argumentirung zwar theoretisch richtig aber praktisch nicht zu befürchten ist) oder aber ihre religiösen Bedürfnisse wären ganz nagelneue, wiesiedaS geistreiche Hirn eines Reformators auSgeheckt, was durchaus keine bloS eingebildete Gespcnsterfurcht ist, da z. B. vom Szegediner Rabbiner in seinem „Jüdische Wirren m Ungarn," welche er unter dem Pseudonym Leon de Modona Itedivivus herauSgegcben, religiöse Anschauungen gepredigt werden, neben welchen die eine« Geiger oder Änhorn als beschränkt chaßidäische erscheinen, der nämlich ein Karaitenthum ohne die objektive Grundlage der Bibel „verkündet," wa« nebstbei gesagt, an das Meffer ohne Stil erinnert, an welchem blo« die Klinge fehlt — wenn also die Majorität einer Gemeinde die im erwähnten Merkchen dargclcgten, oder ähnliche Prinzipien als Grundlage ihrer religiösen Institutionen adoptircn würde, so ist nach dem Wortlaute de» Majorität«- statuteS nicht das Mindeste dagegen einzuwcnden, die Majorität bildet die Hauptgemeindc und der etwaigen orthodoxen Gemcindeminorität ist es nicht gestattet, sich von der Majorität zu separiren, vielmehr muß sie nolens volena das geistliche Oberhaupt der Majorität auch als da» ihrige anerkennen und alle, Lasten, welche die „religiösen Bedürfnisse" der „Hauptgemeindc" aufbürdcn, tragen — wa« schon an und für sich ein Unrecht ist und sehr leicht auch ein GewisseuSzwang involviren kann, da in unserer rrformsüchtigen Zeit die „religiösen Bedürfnisse" der Majorität solche sein können. daß deren Institutionen der orthodoxen Minorität nicht nur ganz unbrauchbar, sondern, daß eS dem rechtgläubigen Israeliten geradezu religiös verboten ist, zu denselben beizustruern. Wie wir schon berichtet, wurde das Majoritätselaborat als Grundlage der Spezialdcbatte angenommen. Gegen die Verw.rrung und Inkonsequenz, welche bei dieser herrschte, scheint der babylonische Thurmbau ein regelrechte» Uhrwerk gewesen zu sein. — War dir Generaldebatte zum große»