Die Gegenwart
- Journal
- Die Gegenwart
- Volume
- II (1869)
- Issue
- 5 (1.3.1869)
- Date
- 1869-03-01
- Page
- Seite 45 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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- Tunis 3× ep/1048155
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greß ist hierzu incompeteut! O Logik, in dem Jahrhundert, wo selbst für die schwerstm Verbrecher schon längst die Tortur abgeschafst ist, wo man damit umgeht, die TodrSstraf gänzlich aufzuheben, wirft du im isr. Congresse zu Tode gefoltert. (Fortsetzung folgt.) M. >. Roth. Zustande iu Tunis. Die in Paris erscheinende „Presse libre" bringt folgenden Brief, den das Centtal-Comite der All. Isr., dem wir Nachstehendes entnehmen, an die bei der tunesischen Regierung accreditirten Repräsentanten der Mächte gerichtet hat. Vorgestern wurde inmitten der Stadt, in einem der bevölkertsten Stadtviertel, ein verabscheuungswürdiges Verbrechen verübt. Beim Eintritt der Nacht gingen vier Israeliten, die in einem CaffeehauS beschäftigt sind, vor der großen Moschee (Gemaa Zeitoun) vorbei, um sich zu ihren gewöhnlichen Beschäftigungen zu begeben, als sie von einer wüthenden Menge angefallen, geschlagen, mißhandelt und unter der Anklage, daß sie in die Moschee hätten treten wollen, vor den vouletli (Geistlichen) geführt wurden. Während sie sich nun bei dem vouletli rechtfertigen wollten, stürzte einer von ihnen, NamenS Josua Fetoussi, 20 Jahre alt, ohnmächtig nieder; Man bemerkte sofort, daß das Blukin Strömen von ihm floß, man öffnete feine Kleider und sah eine große Wunde, an der die Eingeweide heraushingen. Der Unglückliche war, ohne es bemerkt zu haben, mit einem Dolche durchstochen worden. Die Wunde war tödtlich r Der Unglückliche starb des andern Tages. Sein Vater, ein Greis, dessen alleinige Stütze der einzige Sohn war, wollte zum Bey (Fürst) gehen, um Gerechtigkeit zu verlangen. Man hinderte ihn, bis vor den Bey zu dringen; aber Bachhamba erklärte ihm auf Befehl seiner Hoheit, daß der Urheber des Mordes unbekannt fei, und daß er, da sein Sohn in die Moschee treten wollte, beim vouleUi reclamiren müsse. Aus einer vfficiösen Enquete (denn die Behörde hat keine veranstaltet) ist deutlich bewiesen, daß der unglückliche Fetoussi hinsichtlich der ihm zur Last gelegten That vollständig unschuldig war. ES war ein Anderer, der in den Hof der Moschee getreten war, um einen Dieb, der ihm seine Chechia (Kopf, bedeckung) weggenommen hatte, zu verfolgen. Sie müsscu wissen r daß vor den Thüren der Moscheen sich eine Bande schlechter Subjecte aufhält, deren Handwerk eS ist, die armen Juden, die daselbst passiren, zu bestehlen, mit ihrem Rand dann in der Moschee verschwinden, von welcher sie durch eine Thüre auf der andern Seite herauskommen, und Alles dieß geschieht, ohne daß sic zu befürchten haben, daß der Beraubte sie verfolgt. Seit einem Jahre wurden zahlreiche Mordthaten an den unglücklichen Israeliten verübt; Josua Fetoussi ist der siebzehnte dieser Opfer. Die Urheber dieser Mordthaten sind immer ungestraft geblieben. Wenn einige Anestationrn vorgenominen wurden, so blieben die Angeklagten nicht lange in Verhaft, ohne daß die Behörde jemals für nöthig gefunden hätte, die Beweise und Zeugnisse, welche die Familien der Opfer sich zu verschaffen wussten, in Betracht zu ziehen. Wenn nicht schon die Fragen der Humanität und Civilisation, welche stets bei Ihnen, Repräsentanten der civilisirten Mächte, Eingang finden, Ihre Aufmerksamkeit erregen würden, so würde gewiß die Frage der Gerechtigkeit und der persönlichen Sicherheit cs thun. Nach diesen dringenden Betrachtungen erlauben wir uns, um Ihre Intervention bei Sr. Hoheit dein Bey zu Sitten, daß dieser einen Zustand der Dinge aufhören lasse, iffen Aufrechthaltung die absolute Negation der .Principien Nr Gerechtigkeit, welche die Basis einer jeden geregelten d^'xnlng ist, sein würde. Genehmigen Sie u. s. w. e fJv‘c ^eneralconsulen haben die in diesem Briefe formulirten Reclamationen in Bettacht gezogen. Man muß ihven die Gerechtigkeit zuerkenncn, daß sie keinen Augenblick gezögert haben, an den Bey von Tunis ihre Beobachtungen in paffenden, würdigen, aber auch in festen AüSdrückm dargestellt, gelangen ließen. Der Brief der Eonsulen lautet: Die Unterzeichneten Repräsentanten der befreundeten Mächte halten es für ihre Pflicht, ohne in einer Weise hinsichtlich der Administtation der Justiz interveniren zu wollen, Ew. Hoheit eine Copie der Adresse zu übergeben, welche ihnen von dem Eomite der „All. J«r." in Tunis überreicht wurde, in Betteff de« geschehenen Mordes an Josua Fetoussi in einem der bevölkertsten Theile der Stadt unter dem Vorwände, daß der Ermordete den Hof der großen Moschee Gemaa Zeitouu überschreiten wollte. Wie tief auch die Unterzeichneten jede Mordthat beklagen, müssen sie doch specicll die Aufmerksamkeit Ew. Hoheit auf den Tod des ermordeten Josua lenken, welcher erschlagen worden ist, nicht weil er irgend eine Beleidigung ausgesprochen, sondern nur allein durch den Geist des Fanatismus; das, wa« diesen Geist des Fanatismus noch gefährlicher inacht, ist da« Benehmen der Beamten, deren unabweisliche Pflicht es war und noch ist, den Mörder zu entdecken und zu bestrafen. Bis jetzt zeigen sie sich wenig diSponirt, ihre Pflicht zu erfüllen.^Zn den auderu-muselmännischen Ländern ist den Bekennern anderer Eulte der Eintritt in die Moscheen nicht verboten. ES existirt kein religiöses Gesetz, welche« dieß verbietet. Da man gegenüber diesem beklagcnSwerthen Falle sowie den im Laufe des verflossenen JahreS an 17 Israeliten verübten Mordthaten jede Gerechtigkeit verweigert, indem die Mörder ungesttaft geblieben, obgleich mehrere von ihnm der Polizei sogar bekannt gewesen seien, befürchten die Unterzeichneten die Unruhe derjenigen ihrer Administration Untergebenen, die der isr. Gemeinde angchören, nicht beschwichtigen zu können, welche mit Recht befürchten, daß die Straflosigkeit, deren bis jetzt die Mörder ihrer Glaubensbekenner genoffen, jene ermuthigt, aus Intoleranz und Fanatismus neue Verbrechen an ihnen auüzuübcn. Während der Mangel an Sicherheit und die dadurch entstehende Besorgniß die Unterzeichneten hinreichend dazu autorisirt, bei Ew. Hoheit um wirksamen Schutz für ihre Untergebenen israelitischer Religion zu appelliren, richten sie außerdem in einem Geiste der Humanität ihre Aufmerksamkeit auf die israelitischen Unterthancn Ew. Hoheit; sie können die Gesinnungen der Humanität nicht in Vergessenheit kommen lassen, ohne sich selbst bei den civilisirten Nationen, die in diesem Lande zu repräsentiren sie die Ehre haben, ves strengsten Tadels auszusttzcn. Die Unterzeichneten haben jedoch alles Vertrauen, daß Ew. Hoheit die Motive, welche sie veranlassen, sich in dieser peinlichen Frage an Sie zu wenden, zu würdigen wissen, und wie sie da« aufrichtigste Interesse an dem Gedeihen der tunesischen Regierung haben, wünschen sie, daß sic im Stande sein werden, so gut wie sie diese so bcdauernswerthen Thatsachen ihren hohen Regierungen mitzuthcilen haben, ihnen zu gleicher Zeit die von Ew. Hoheit, zu erwartende Zusi>^ cherung auch wissen lassen können, daß energische Maßregeln ergriffen werden, um diese Verbrechen zu strafen und in Zukunft alle Schritte der Gewalt zu unterdrücken, welche gegen die ergebenste und harmloseste Elasse der Untcrihanen Ew. Hoheit begangen werden können. Wir ergreifen die Gelegenheit u. s. w. Unterzeichnet: Graf v. Botmelian, General- Eonsul von Frankreich. liie^ard Wood, C. B. General - Eonsul von England. -Tulin de la Tunisie, General.- Eonsul von Sd)wcdcn und Norwegen und Ge« schäftSführer des Eonsulats von Preußen und des Norddeutschen Bundes. Carlos v. Itameau, General - Eonsul von Spanien und von Oesterreich. .