Mannheim
Compact Memory

Die Gegenwart · 1869-03-01 · 5 (1.3.1869) · p. Seite 43

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Gegenwart
Volume
II (1869)
Issue
5 (1.3.1869)
Date
1869-03-01
Page
Seite 43 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/4890378-5433914-5433957--240-4890590
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

einer unserer Schwesterstädte bereitgeendeten ein und dasselbe tragi - komische Schicksal haben könnte. Und wir glau- , ben, daß da- Judenthum und die gesammte Judenheit an dem Drama genug hat, dageeignet ist, beide nicht in die Achtung civilisirter Völker zu setzen. Der Schulchan Aruch, wie er biheute noch existirt, bedarf keiner Revision, die | wenigen leider kennen ihn gar nicht, geschweige dessen Ge- oder Verbote, er hindert sie nicht in der freien Ausübung ihrer Religion und angenommen der Schulchan Aruch werde gekürzt, glaubt man dadurch die BegriffSstützigen zu der Beobachtung der Philipsohn Adler'schen Gesetze zu zwingen? Nicht die Reform, sondern dasich Reformiren braucht einen Reformator und diesen findet ein jeder in sich und in der Moral. Der Jude braucht nichtüber'- Bord zu werfen, er lebe nach religiösen Grundsätzen, gebe den Kindern eine streng moralische Erziehung, ohne sie mit mechanischem Memoriren von schwülstigen ReligionSstücken quälen zu lasten, laste sie praktisch religiös erziehen, Näre sie über die Bedeutung der Fest- und Feiertage auf, die leider vielen der heutigen Jugend fremd ist und laste sie die heilige Sprache pflegen. Wer das Judenthum mit dem vor hun. dert Jahren vergleicht, wird finden, daß eS sich selbst zu läutern und von den unreinen Schlacken zu befreien im Stande ist, dasi enicht erst demenschlichen Meißelbedarf, um audem Judenthume eine moderne Statue zu machen. Die jüdische Religion ist eine freie, die sich mit keinem zu schaffenden Coukordate oder einem Schi-ma verträgt, die durch kein geistliche- Concil under Gottheit näher bringt, in welchem man eine Musterkollektion entfaltet, um nach Belieben zu wählen, was dem Einen pafft, während eder Andere verwirft; die jüdische Religion ist eine traditionelle und findet als solche ihren FokuS in der T h o ra. Sie athmet Liebe, und Frieden und will durch nichtgestört sein, und kein menschliches Wesen ist dazu berufen, die Liebe in Haß, den Frieden in Zwietracht zu umwandeln. Wir können und wollen kein veto gegen die projektirte Synode der Herrn Philipsohn, Adler und Aub einlegen, wiewol wir deren Arbeit für eine Danaidenarbeit, deren Bemühungen für viel zu problematischer Natur halten, um sich von dem Erfolge der Synode da- Geringste zu versprechen, aber von den in Böhmen geladenen Fachmännern und Männern von geistlichem Berufe erwarten wir, daß sie der Einladung nicht Folge leisten werden, vorausgesetzt die religiösen Jntereffen ihre« Vaterlandes liegen ihnen mehr am Herzen als die der Herren Philipsohn. Adler und Aub. B. Congreß-Lriese. ui. Wenn, anstatt ein Organisation-»Statut zur allgemeinen Zufriedenheit zu schaffen, die Aufgabe der Fortschrittspartei darin bestünde, die Linke in Verlegenheit zu bringen refp. deren Eoalition zu sprengen, so müssten wir die Taktik der Majorität de- CongreffeS als unstreitig meisterhaft bezeichnen. Diese ihre Taktik besteht vornehmlich in ihrer Inkonsequenz, wodurch die Orthodoxen in arge Verlegenheit gebracht werden, da diese nun nicht wissen, woran, sie eigentlich sind, was, in ihrer Rathlosigkeit von den Ereignissen zu Entschlüssen gedrängt, dasonderbare, im Grunde aber natürliche Resultat zur Folge hatte, daß sie sich in Optimisten und Pessimisten theilten. Die orthodoxen Optimisten (26 an der Zahl) betrachten von der Jnconsequenz denjenigen Theil als die eigentliche Gesinnung der Congreßmajorität und dezu schaffenden Statuteals maßgebend, welcher ihren Prinzipien entspricht und den diesen widersprechenden Theil als eine Inkonsequenz, welche keine solche Beachtung verdient, aldaß man ihretwegen den Cqngreß verlassen sollte, während die Pessimisten (58) da- Gegentheil annehmen, sich von den Berathungen de- CongreffeS fern halten und gegen dessen Beschlüsse einen feierlichen Protest einlegten. So haben sich die Orthodoxen ohne eine eigentliche Prinzipiendifferenz in zwei Lager getheilt. Denjenigen Ihrer geschätzten Leser, welche von den Vorgängen im Schooße des CongreffeS nicht genau informirt sind, werden diese meine Worte vielleicht — türkisch Vorkommen. Um mich nun verständlicher zu machen, und überhaupt in die grenzenlose Confnsion der Begriffe, wie sie uns in der Debatte über" daS Gemeinde Statut entgegentritt, einiges Licht zu bringen, sehe ich mich genöthigt, ein wenig weit auszuholen und ans die Parleistreitigkeiten vor dem Eongreffe zurückzugreifen. Es wird vielleicht nicht überflüssig sein, wenn ich der folgenden Auseinandersetzung die Bemerkung voranschicke, daß ich in meinen Briefen durchaus nicht vom „Standpunkte einer bestimmten Partei" ausgehe, um für diese Propaganda zu machen; die Ereignisse objektiv darstellend, appelire ich mit meinem Urtheile lediglich an den gesunden Menschenverstand, und wenn dann diese- Urtheil zu Gunsten der einen oder der andern Partei, oder auch zu Unqunsten beider ausfällt, so ist dieß nicht eben meine Schuld. ' Nun zur Sache. Seitdem da- Projekt eineungarisch isr. Lande-eongreffeauftauchte, bildete die Frage, ob die Gegenstände, welche der Congreß zu verhandeln haben werde, daS religiöse Gebiet tangiren, oder nicht, den Zankapfel zwischen den Parteien. Die Orthodoxen behaupteten, daß, fallsich der Congreß auch nur mit rein administrativen Dingen befassen sollte, dareligiöse Gebiet nicht zu umgehen sein wird, da sich einerseits eine Demarkationslinie zwischen dem wirklich Religiösen und r>in Administrative» nicht so leicht ziehen laste, anderseits aber die Administration religiöser und ritueller Gegenstände auf diese selbst den größten Einfluß übt und so mit ihnen im innigsten Zusammenhänge steht; und stellten demzufolge, noch lange bevor sich da- Refultat der ersten Congreßwahlen überblicken ließ, da- Verlangen, die Ausarbeitung de- Wahlstatutes und der provisorischen HauS- und Geschäfts-Ordnung wie alle Verhandlungen de- CongreffeS mögen auf Grundlage der P arität beider Parteien stattfinden, wobei selbstverständlich von einer Vergewaltigung der einen oder der andern Partei keine Rede sein könne. Die Fortschrittspartei perhorre-cirte diese- Verlangen aufs entschiedenste und kämpfte mit aller Macht für das MajoritätSpriwzip, indem sie behauptete, der Congreß werde über Gegenstände, welche dareligiöse Gebiet berühren, keine Beschlüsse fassen, dessen Verhandlungen werde,, in gar feinem Zusammenhänge stehen mit den religiösen Parteien de- Lande-, welche übrigen- — gar nicht existiren, da alle ungarischen Israeliten auf dem Boden detraditionellen orthodoxen JudenthumS stehen. ES ist heute von keinem praktischen Nutzen mehr dapro und contra. dieser Frage zu ventiliren, da die Thatsachen und Ereigniffe in unzweideutiger Weise bereitgesprochen haben, und wollen wir bloß constatiren, daß sich die gemäßigte konfessionelle und politische Presse de- Inlandes so wie die jüdischen Bläiter de- An-landefast ohne Ausnahme für den Modus der Parität als die einzig mögliche Weise, nach welchem der Congreß seine Aufgabe ftiedlich lösen könne, auSsprachen. Doch die mächtigen GeisteSriesen, welche bei der Geburt de- Kongresse- Hebammen - Dienste leisteten, dünken sich viel zu erhaben, als daß sie von diesen „Eintagsfliegen," Zeitungen genannt, Notiz nehmen sollten. Nun gibt eS unserer unmaßg blichen Ansicht nach, zwei theoretisch richtige Standounkte, welche einem Gemeindestatute zu Grunde liegen können, wir möchten den einen einen historisch rechtlichen und den andern einen naturrechtlichen nennen. Ersterer stellt den Satz: „In einem Orte kann und darf nur eine einzige jüdische Religion-gemeinde bestehen," als Postultat des jüdischen Gemeindewesenauf. Da nun aber eine für alle Fälle aufrecht zu erhaltende Einheit eine reele Basi-, worauf eben diese Einheit beruhen soll, vorau-setzt, so wurde damosaisch rabbinische Gesetz (der Talmud und der denselben codi'sicirenden Schulchan-Aruch), als die einzig vorhandene rechtliche Grundlage der jüdischen Gemeinde 5*

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.