Die Gegenwart
- Journal
- Die Gegenwart
- Volume
- II (1869)
- Issue
- 3 (1.2.1869)
- Date
- 1869-02-01
- Page
- Seite 27 (sequence 7)
- Language
- German
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27 Haupt auf das ganze Familicnwesen zu üben im Stande ist, braucht nicht erst erwähnt zu werden, die Erfahrungen aller Menschenklafsen und aller Zeiten geben sprechende Beispiele dafür. — Der Einfluß der Frau auf das HauS, nähmlich auf die Stätte, welche ihrer Hut einzig und allein anvertraut ist, ist so mächtig, daß er das Gute bald fördern, bald wieder hemmen kann, je nachdem er das Haus zu einer Pflanzstätte edler weiblicher Begeisterung und Menschenliebe, oder zum Schauplatz eitler Prunk- und Henschsucht und zur Arena thörichter böser Begierden und selbstsüchtiger Einfälle macht. Unter der weisen, einsichtsvollen Herrschaft der Hauöfrau kann die Hütte zum Palast, einfaches Wasser zum sireklar und trockenes Brod zur Anibrosia werden. — Von solchen Frauen singt der große Schiller: „Ehret die Frauen I Sic flechten und weben Himmlische Rosen ins irdische Leben." Was ist cö aber, das der Frau die Macht verleiht einen so wohlthätiqcn Einfluß auf daö ganze Hauswesen auszuüben, und wodurch sie sich eines so hohen Lobes würdig zeigt'? DaS ist Bildung in Harmonie mit religiösem Sinn und Tugend, die im zarten Frauenherzcn so schön ihren Sitz finden. - Durch diesen mächtigen und hohen, sich bereits allseits Anerkennung verschafften Einfluß der Frau fängt man nun an einzusehen, daß man der weiblichen Hälfte des menschlichen Geschlechtes nicht minder bedarf wie der männlichen und man gelangt allmählich zur Einsicht, daß auch die Frau an der großen Aufgabe, unser Leben von allem was cS beengt und bedrückt, zu befielen und zu einem menschenwürdigen Dasein zu machen, mitzuwirkcn habe, ohne jedoch dabei die Grenzen der Familie überschreiten zu dürfen. — „Aufklärung der Frauen" ist daher das Losungswort der Gegenwart, d. h. die Veredelung des weiblichen Geschlechtes und dessen würdige Entfaltung ist als eine wichtige Aufgabe unserer Zeit zu betrachten, bei deren Lösung jedoch daö religiösmoralische Gefühl und daö Wesen der Weiblichkeit nie unterdrückt werden darf. — Männlich sei der Mann; doch weibliche Zartheit ziert die Frau. (Schluß folgt.) Aus dem westlichen Böhmen 26. Jäncr (O.-K.) Die Fortsetzung über den religiösen Unterricht in der israel. Volksschule von Herrn NcligionSlehrcr in Pardubitz ist zwar noch nicht erschienen, doch was dieser würdige Lehrer über diesen Gegenstand in seinem ersten Artikel als Präludium darlrgte, wird gewiß Jeder, der Gelegenheit hat und sich die Mühe nimmt in daS bestehende jüd. Schulwesen einen Blick zu werfen, mit gutem Gewissen untcrschreiben^ können. Und H. Ph. Lederer hat dieses Nachtstück noch immer nicht in seiner ganzen Schwärze uns vorgeführt, eö sieht noch viel dunkler und finsterer auf diesem Gebiete aus. Was ist die etymologische Erörterung des rvtPKia von gegen den belehrende» Vortrag eines Religionslehrers: die drei Gebete mrtP ,'nnae und sind eingeführt worden statt der drei vcrschi bcircn Pflichtopfcr, die man täglich zur Zest veS Dpserkultnö darbringcn musste; oder: die Mischna hat man gesammelt und niedrrgcschricben, damit die Lehren der Gemara nicht in Vergessenheit kommen sollen, das und dergleichen ist im Sommerkurse 1868 jüd. Bindern einer jüd. Gemeinde von einem jüd. Rcligionslehrer mit dtM Rcligionsbuch in der Hand gelehrt worden. Ich bin zwar kein Freund einer jüd. Hierarchie und noch weniger Freund eines jüd. EoncordatS. als aber kurz nachdem ich die trauriae Ueberzeugung von dem so reichen Wissen unserer Relsisionslchrcr gewonnen, ein Artikel in der „Neuzeit" Nr. 38 mit dem Molto r „Der Freiheit eine Gaffe" von e» em jüd. Lehrer erschien, der gegen die Aufsicht deS Rabbiners in grobkörnigem Tone polrmisirte und in stolzem Eellstb.wusi'tsein seiner monopolistischen Bildung die Frage hinschlenderte: „Ist Ihnen etwa bekannt, daß man auf dm Jeschiwoth Psychologie und Pädagogik tradirt?" — dachte ich mir, det gute Mann möge wohl seine gute Ursache haden, sich der Aufsicht eine« Rabbiners entziehen zu wollen und pure Bescheidenheit ist cS, daß er nur eine Gaffe und nicht zugleich eine große breite Straffe der Freiheit verlangt; aber ich dachte mir auch, es wäre doch gut und zweckmäßig, wenn ein Rabb'ner, der, wenn er auch auf den Jeschiwoth weder Psychologie noch Pädagogik tradiren hörte, doch wenigstens ReligionSkennmiß sich angecignct, einem solchen Rcligionslehrer da« Handwerk legen könnte. Womit ich jedoch niit H. Ph. Lederer nicht übcrcinstimme, daS ist die Rangordnung der Schwierigkeiten, die er aufzählt: 1. Die Unwissenheit vieler Lehrer. 2. Der JndifferentiömuS der meisten Gemcindm. Aber folgert nicht die Unwissenheit der Lehrer aus dem Zudisfcrcntiömus der Gemeinden? Wären.^die Gemeinden wahrhaft durchdrungen von der Wichtigkeit und Nothwcndigkcit eines gründlichen Religionsunterrichtes, Zmrdc es ihnen nur etwas ernst sein, religiöse Bildung ihren Kindern inS Her; zu pflanzen: wie könnten die unwissenden Lehrer so überhand nehmen, wie die Ignoranz im Hebräischen als Lehrer an einer jüd. Rcligionöschule acceptirt werden? Ja, der JndiffercntiSmuS der Gemeinden ist die HauptqueUc, ans welcher solch fauleö abgestandenes Wasser des Lebens für die junge Generation ficken, der Jndiffcrcntisinus der Gemeinden ist cS in erster Reihe, der die Lehrer in ihrem Wissen nnd die Schüler in ihrer Entwicklung verkümmern lässt. Männer von Einfluß und Liebe für die heilige Sache sollen in die Schranken treten, meint H. Ph. Lederer, aber wo sind die Männer von Einfluß, die auch Liebe für die. heilige Sache haben? selten finden wir beide in einer Persönlichkeit vereint. Hat noch je eine solche einflußreiche Stimme in einer Zeitschrift sich erhoben, um den Unfug zu steuern, um andere Gemeinden auL^ihcer Lethargie aufzurüttcln? Ich bin von Natur kein Pessimist, aber für die Besserung jüd. NcligionSschulcn kann ich kein erfreuliches Prognostikon stellen, es muffte denn über Nacht ein besserer Geist die Gemeinden durchwehen. —Sch.— Locales. - *,* Unser Landsmann und Glaubensgenosse Herr Simon W i n t c r st c i n Präsident der Handels- und Gewe.rbckammer zu Wien wurde von Sr. Majestät dem Kaiser zum lebenslänglichen Hcrrcnhausmitgliede ernannt. *** (Israelitische GcburtSr, Tr a u u n g «- und Sterbcmatrikcn.) Daö am 26. d. M. anSgcgcbcne Rcichsgesctzblatt enthält daö Gesetz vom 10. Juli 1808,. betreffend die Beweiskraft der Gcburts, Trauungö- und Sterbematriken.her Israeliten. Dasselbe lautet in seinen wesentlichen Bestimmungen: „Artikel l. Die Matrikenbüchcr, welche von dcn^zur Führung derselben obrigkeitlich bestellten und besonder «beeideten Israeliten über die Geburten, Trauungen und Strrbefällc der Glaubcnögcncssen ihres Bezirkes geführt, so wie die Matrikcnschcinc, welche al« Auszüge dieser Bücher von ihnen ausgestellt werden, haben als öffentliche Urkunden volle Beweiskraft. Artikel 2. Die bisher angcordnele Kontrole, Beglaubig ng und Vidirung der israclitischrn Matrilcnbüchcr und der Auszüge aus denselben durch den katholischen Seelsorger hat zu entfallen. Artikel 3. Die bestehenden Gesetze und Vcrordnnugen über Matrikcnführung bleiben in den, durch Artikel 1 und 2 nicht abgeättdcrtcn Bestimmungen aufrecht. Artikel 4. Dieses Gesetz tritt mit bem Tage der Kundmachung in Wirksamkeit." * 1 ‘ „ %* Die wiener „Presse" vom 20. v. M. läßt sich von hier auö in einer Original Eorrespondcnz Folgendes berich ten: Der Antrag für den jüngst verstorbenen Oberstburggra fen Chotek, der sich große Verdienste um Böhmen erwarb, eine Statue zur ewigen ErinnUung zu errichten, wurde mit Ausnahme einer Stimme zum Beschluß erhoben. Diese eine