Die Gegenwart
- Journal
- Die Gegenwart
- Volume
- II (1869)
- Issue
- 2 (15.1.1869)
- Date
- 1869-01-15
- Page
- Seite 17 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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17 ncueßtit Zrit, wie Diele unter ihnen haben auch nur Sinn fürs Iudenthum? Die meisten wählen diesen Beruf entweder, daß sie in anderweitigen Studien nicht fort können oder aus Mangel an besserer Aussicht. Religion ist Vielen voo ihnen sogar verhasst, da sie gar oft '7 כל תועבות verüben und dafür, daß solche Menschen in Zukunft die Religion«- schulen unsicher machen .werden, bekommen sie gezahlt, erhalten Stipendien u. s. w. Welche« Zweck haben aber diese Stipendien? Wäre eS nicht eben so zweckentsprechend, wenn man diese an Lehramtskandidaten katholischer Consesiion vertheilen möchte? Ueberhaupt verdanken diese Stipendien ihr Entstehen einem Regime, das nie zum Heile des JudenthumS gewirkt; die nachmalige Repräsentanz ging aber ohne viel Bedenken in diese Idee ein und kbie gegenwärtige findet es für gut, eS beim Alten zu lasse«. Nun aber muß bemerkt werden, daß diese Stipendien nur dazu geeignet sind, - dem Judenthume oder vielleicht der jüdischen Schule Schaden zu bringen, insolange nicht eine eigene LehrerbildungSschule für jüdische Candidatcn in's Leben gerufen wird, wo man nicht bloß Hebräisch, sondern überhaupt ein Jude zu. sein und andere zum Judenthume heraubilden lernt, wo dem Lehramtszögling nebst der Lehre der heiligen Bücher Begeisterung für Gott und sein heiliges Wort eingeflößt wird. Es wäre wohl dieß kein geringes Stück Arbeit, ein solches Institut ins Leben zu rufen; aber es ist und bleibt unstteitig das größte Bedürfnis unserer Zeit und wenn unsere neu gewählte Repräsentanz wirklich einen Beruf für das Iudenthum zu wirken in sich fühlt, so wäre dieß die dankbarste Aufgabe, die sie sich zu stellen hätte, und es wäre dieß ein sprechender Beweis, daß ihr das Indenthum in seinem ganzen großen Umfange am Herzen liegt, daß ihr an dem Aufschwünge desselben wirklich etwas gelegen ist und nicht bloß Protektoren von Lehramtskandidaten sein zu wollen, die im günstigsten Falle gute Lehrer für — katholischt Volksschulen werden können. — Wie nun eine Sünde, der andern Mutter ist, so gebärt ein Uebel das zweite. Die Ignoranz des Lehrers bringt es oft mit sich, daß er in der Seele froh ist, wenn von Seiten der Gemeinde dem religiösen Unterrichte wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird; ja man geht noch weiter und sucht den Beweis zu führen, daß ein gründlicher Unterricht' in religiösen Lehrfächern mit dem Geiste der Zeit unvereinbar sei. Anstatt also dem Indifferentismus entgegen zu arbeiten, wird ihm im Gegentheil Vorschub geleistet. Es ist wahrlich hoch an der Zeit, daß Männer von Einfluß und Liebe für die heilige Sache in die Schranken treten, damit die Sprache unserer heiligen Schriften und mit ihr das Wort Gottes nicht in Verfall komme. Es wäre dieß zwar ein harter Kampf einer geringen Minorität gegen eine Unzahl von Indifferenten; aber 7' ׳לתת לבת mit Euch kämpft dann Gott und sein Gebot und ihr könnet im Kampfe nur Lorbeeren erringen, die noch im ewigen Jenseits euer verklärtes Haupt einst umschlingen werden. Die Fortsetzung wird nächstens folgen. PH. Lederer Meinung bervorqebraLt. eine jüd. Ehe sei profaner, minder heilig, was jedoch der Vernunft widerspricht. Gerade die Heiligkeit der Ehe, das Sacrament in seiner ursprünglichen Bedeutung, die weihevolle lieber nähme einer Verbindlichkeit fordert die Auflösung der Ehe, wenn ihr Zweck'in Verbindung nicht realisirt werden kann. Und weil die Ehe ihre Heiligkeit hauptsächlich durch die Selbstweihc und nicht durch die symbolische Religionshandlung eines Synagogen-Funktionärs erhält, wie die Trauungsformel zeigt; daher kommt cs auch im Judenthume nicht darauf an, wer die Ehe einscgnet. Die einzige maßgebende Bestimmung hirübcr ist:כל ם׳שאינו יו7ע בסיב נטץוקמשץ אץ לך עסק עסהם. Nur das bürgerlichc Gesetz schreibt vor, daß TrauungSactc nur von angestellten Rabbincn oder ReligionSweisrrn vorgcnommen werden sollen; es dürste dieß vielleicht solenner, das Auge bestechender sein, wenn der Functionär mit Käppchen und Talar dasteht, gütiger und heiliger ist deshalb die Ehe nicht und der Prager CorreSpondent in Nr. 51 der ,Neuzeit" ist in vollem Rechte, wenn er an den vor Kurzem hcrabgelangten Bescheid der Stathaltcrei die Frage knüpft, warum nur der Rabbiner zur Vornahme einer Trauungs-Zeremonie hcfähigt sein solle? Die Frage ist um so berechtigter, da es ja ohnedieß KreiSrabbinner gibt, die den Muth haben, dein jüdischen wie dem bürgerlichen Gesetze ins Gesicht zu schlagenünd wohlwissend, daß kein Rabbiner denunzircn werde, Dclegationen ertheilen an Individuen, die weder das jüdische noch das bürgerliche Gesetz zur Vornahme eines TraunngSactcS befähigt. Das bürgerl. Gesetz involvirt eine Beschränkung, aber ewahrt und achtet das jüd. Gesetz; der KreiSrabbiner jedoch stellt sich über daö bürgerliche und jüdische Gesetz und ertheilt für wenige Taxen—DispenS. Wenn aber ganz un» tergeordnete und unwissende Individuen trotz bürgerl. und jüd. Gesetzes Trauungs-Funktionäre werden 4önncn, sollen sie es wenigstens sein, ohne daß das Brautpaar die gcsetz- .widrige Erlaubnis des hochwürdigcn Krrisrabbiners für Baarzahlung sich holen müßte. Als wahrheitsliebender Correspondent theile ich mit, das hier allgemein auffällt, daß die ״Gegenwart," die doch in Prag am Sitze der Statthalterei erscheint, noch nicht deren Erlaß in Betreff der so hochwichtigen Frage gebracht. Ist diese Entscheidung für das Iudenthum von geringerem Interesse als der Bericht einer Vorstandssitzung? Der P—r, KreiSrabbiner hat nun seinen Willen durchgesetzt und die Brautleute werden gewiß auch ihren Willen durchsetzen und werden bei der weltlichen Behörde die Ehe schließen; es drangt sich nun die Frage auf: Was wird der Herr KreiSrabbiner machen, wenn diese Ehe mit Kindern gesegnet sein wird, wird er konsequenter Weise die Kinder in die Geburts-Mattike als MamsernotirenkDarfcreininvom Staate anerkannter rechtSgiltiger Ehe erzeugtes Kind als Mamser bezeichnen? Der Herr P—r. Kreisrabbiner wird gewiß so stenndlich sein, den Lesern dieses Blattes hierüber Ausschluß zu geben —Sch.— öffeittl. israel. RrligionSlehrer in Pardubitz. Locales. Aus dem westlichen Böhmen. (O.-K.) Wenn auch die Ehe im Judenthume kein Sacrament nach christlicher Auffassung ist, kein Mystcrivn, wie die Vulgata eS nimmt r heiliger ist das Wesen der Ehe dennoch dem Judenthume. Ein Ehebruch von einer Frau begangen, hat selbst bei Christkatholiken, denen doch die Ehe ein Sacrament ist, nichts auf sich, wenn der Gatte nicht als Kläger auftritt, oder wenn eine gewiße Frist verstrichen ist und die Berjührung eintritt. Im Judenthume jedoch tritt keine Verjährung ein und nützt auch die Verzeihung des Ehegatten nicht: sobald der Ehebruch constatirt ist, dürfen sie nicht mehr zusammenleben, es muß die Scheidung folgen, daß eine jüdische Ehe mittelst ScheidebriefeS gelöst und beide Theile sich wie- , der verheirathrn können, hat christlicherseis die vorgefaßte - *** Tterbefall. Den 10. d. M. starb hier Herr Leopold Edler von Portheim Alterspräsident des StadtverordnetcnkollegiumS bei drei Bürgcrmeisterwahlen und ältesteS Mitglied der israel. Cultus- Gemeinde: Repräsentanz im' Alter von 85 Jahren. In Prag geboren, war er von HauS aus nicht sehr vcrniögend, gründete vielmehr mit ganz geringen Mitteln gemeinschaftlich mit seinem ältcrn noch lebenden Bruder Moses von Portheim, im Jahre 1812 sein jetzt noch bestehendes Fabricksgeschäft in Smichow. Durch Fleiß, Energie und GeschäftskenntniS brachten cs die beiden Brüder PorgcS — so hießen sie vor ihrer im Jahre 1842 in den Adelstand erfolgten Erhebung — dahin, daß das anfangs so bescheiden begonnene Unternehmen immer mehr wuchs, dis eS eines der hervorragendsten Geschäfte in Göhmen bildete. Im Jahre 18J8 erhielt der Verstorbene von