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Die Gegenwart · 1868-11-28 · 1 (28.11.1868) · p. Seite 3

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Journal
Die Gegenwart
Volume
I (1868)
Issue
1 (28.11.1868)
Date
1868-11-28
Page
Seite 3 (sequence 11)
Language
German
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3 die gerade den jüdischen Staatsbürger gleichgiltig lassen könnte, wenn auch seine im engsten Sinne eigenen Jntereffen damit gar nicht in Berührung kommen. Die Erörterung, ob da« Konkordat ein Staatsvertrag, ein Grundgesetz sei, oder au welcher Kategorie von Existenzen überhaupt eS gehöre, und unter welche Existenzbedingungen es falle, überlaffen wir getrost den gewiegten Juristen, die hierüber in nächster Zukunft zu sprechen berufen sind; wir wollen unS darauf beschränken die für unS nothwcndige Haltung zu bezeichnen, damit wir nicht unwillkührlich mit fortgerissen an Schritten theilnehmen, wo unsere Thcilnahme wenig nützlich jedoch leicht schädigend für uns und andere wirken kann. Das Konkordat ist eine Abmachung zwischen der römischen Kurie und der österr. Regierung, durch welche letztere der ersteren mit Aufopferung oder doch Beschränkung eigener wesentlicher Rechte einen bedeutenden Einfluß auf daS öffentliche und häusliche Leben der katholifchen Einwohner Oesterreichs einräumt. In moralischen wie in fysischen Verhältnissen, bei Geistern wie bei Körpern gilt im allgemeinen die Regel, daß der Druck, welcher auf einen Gegenstand auSgeübt wird, von diesem auS weiter wirkt; und so können wir von einem mächtigen Einflüsse, dem die Majorität der Millionen unserer Mitbürger in Oesterreich auSgesetzt ist, nicht ganz verschont bleiben. Aber unmittelbar stehen wir nicht unter diesem Einflüsse; Unsere Denker werden von dem dudex lidrorum probibitorum nicht behindert, unsere ehelichen Verhältnisse nicht von der katholischen Hierarchie gerichtet, unsere Feste und festlichen Gebräuche, unsere Leichrnbestattungen von ihr nicht geregelt. Und haben auch die jüngsten Vorgänge in den Frauenklöstcrn GallizicnS bei furchtsamen die Besorgnis aufkommcn lassen als sei unser Familienleben nicht genügend gesichert, so sind wir doch überzeugt, daß die österr. Regierung stark und liberal genug ist, eigentliche Mortarageschichien bei unS nicht aufkommen zu lassen, und um einiger Dirnen willen, die nach . Bcstchlung ihrer Eltern in Klöster entlaufen oder um treuer, licbcnömürdiger Gattinen willen, die von ihren Männern nicht reklamiert werden, wollen wir uns keine grauen Haare wachsen lassen. Wenn der kathol. KleruS in Galizien minder skrupulös nicht a la FieSco sich „für die Blätter" des Judenthums bedankt und sic nicht zurückweist; so bleibt doch immer noch zu erwägen, auf welcher Seite bei solchen Uebcrtritten eigentlich der Schade ist. Insofern also haben wir cs nicht nöthig, bei der Agitation gegen daö Konkordat mit- ^uwirken; ja es ist unsere Pflicht dieser möglichst fern zu bleibeü. Sollen wir doch nicht durch unsere Thcilnahme daö numerische Verhältnis zwischen den Anfechtern und Verthcidigern des Konkordates verrücken und dessen wahren oder geheuchelten Freunden die willkommene Einrede bieten, die Falanx immenser Majorität gegen jenes Bollwerk, der Hierarchie sei aus dem Katholizismus fremder Elemente zusammengestoppelt. Die bescheidene Zurückhaltung kann doch unmöglich mißdeutet werden; denn unser Stillschweigen nach dem Grundsätze: „qui silet, consentire videtur“ concordatfrcundlich auSzulegen, dazu wäre selbst ein P. Greutcr nicht humoristisch genug. Anders ist e« bezüglich der Frage die Trennung der Schule von der Kirche. Für die Verschmelzung der Israeliten mit den Mitbürgern anderer Konfessionen zu einem österreichischen Volke wäre es keineswegs von Bortheil, daß die Juden, selbst wenn Mittel dazu genügend vorhanden wären, eigene Mittel- und Hochschulen errichteten, und wünschenswert ist eS für unS keineswegs, daß die bestehenden der Leitung und Ueberwachung durch den katholischen KleruS unterworfen sind. Müssen doch des ContordateS halber unseren Kindern manche Resultate der Wissenschaften unbekannt bleiben oder als unzuverlässig bezeichnet werden, Ergebnisse des strebsamsten s^ißes auf dem Gebiete der Naturkunde, die der brwegend?v,'"aktor unserer Zeit für unS sonst keine andere Grenzend * "l',bie biSber unuilänaliche frnrfdmmi menschlicher Vernunft, Grenzen, die zu durchbrechen vielleicht schon einer nahen Zukunft Vorbehalten ist. Aber da diese Angelegenheit mit der des EoncordateS zu enge verknüpft ist, wollen wir auch bezüglich der Hoch- und Mittelschulen so wie der christlichen Volksschulen uns jeder, noch so leisen Acußcrung enthalten; laut aber müssen wir unsere Stimme erheben für eine spezielle Trennung der Schule von der Kirche, die jüdische Volksschule von der katholischen Kirchc. ES muß jedem unbefangenen Beobachter sonderbar und mit dem Grundsätze der Gleichberechtigung anerkannter Eon fessionen im Widerspruche, ja mit der Ehre der jüdisch Eon« fessionellrn schwer verträglich erscheinen, das; bei Gründung jü bischer Volksschulen, bei deren Leitung und Ueberwachung, bei den Prüfungen der Schüler sowohb als bei der Besetzung der Lehrerstellen die christkatholischcn Eonsistorien und deren Bevollmächtigte ein großes Wort mit ciuzureden haben. Hier ist ein Punkt, wo der katholische .KleruS leicht beweisen kann, daß eS ihm in seinem Streben nur um das Wohl seiner Gläubigen und nicht um Befriedigung der ihm vielleicht mit Unrecht vorgcworfcncn Hcrrschgclüstc zu thun sei : und wirklich hat ein Bisthum in tlngarn, das Waizner schon vor Jahren seine Eapitularcn der Acmter als Inspektoren jüd. Schulen enthoben. Mögen die Gründe, die das hohe Waizner BiSthum zu dieser Anordnung bewogen, welche immer gewesen sei, der Erfolg derselben verdient unsere wärmste Anerkennung, unseren besten Dank. Aber, wird man unS cinwendcn, worin besteht denn eigentlich die Schädlichkeit oder doch Unznkömmlichkcit dieser Ueberwachung? Weiß doch mancher Lehrer sich durch die Autorität des christlichen Seelsorgers besser gegen ungerechtfertigte Prütcnswncn mancher Vorsteher geschützt als durch den von der Gemeinde oft nur zu abhängigen Rabbiner. Beschränkt sich doch zumeist bescheiden genug die faktische Wirksamkeit deö kath. Geistlichen in den jüd. Schulen auf einen zweimal jährlichen Besuch derselben an den öffentlichen Prüfungen da auf einige Prttsungvfragen, die Fertigung deö Prüfungsprotokolls und eine meist lobende Anerkennung der Leistungen der Schule. Ist es aber nicht gegen unsere Ehre, daß dem Rabbiner, selbst dann wenn er einen UniversitätSgrad erworben, in unseren Schulen kaum eine Stelle nachdem kath. Geistlichen angewiesen ist, der sein Vikariat und das damit verbundene Schulinspcktoratoft mehr seinen anderweitigen AmtScifcr als seiner Befähigung und Leistung auf dem Gebiete der Schule verdankt? Gibt dieses Mißverhältnis; nicht manchem minder eifrigen Rabbiner Veranlassung, seinen Mangel au Eifer und Befähigung für das Schulwesen mit dem Mangel an Berechtigung zu bemänteln? Doch zu Wichtigerem!! Seitdem die jüdische Volksschule in Oesterreich besteht, ist sic dem kath. KleruS, und dessen Kontrolle sowohl der Unterricht in den Profangegen ständen mlS in der Religion unterworfen. Um dem Verstäubniffe dieser Jnspeetoren gerecht zu werden, mußten eigene Religionsbüchcr in der Landessprache, nach dem Muster ch r i st l i ch e r Katechismen verfasst und den K indern zum Lernen in die Hand gegeben werden. Das lebendige Wort Gottes, die heilige Sprache der Bibel. wurden durch solche Machwerke verdrängt und unserer Jugend entfremdet. Ja, selbst beim Unterrichte dieser leidigen Katechismen mußte der Lehrer immer darauf bedacht sein, in seinen Erklärungen jedes leise Wort zu vermeiden, das daö Mißfallen oder Unbehagen des Hrn. JnspectorS erwecken könnte. Kann cs uns bei solchen Verhältnissen wundern, daß daS Verständnis unserer Religion unter unserer Jugend selten geworden? Wir wollen diesen Gedanken nicht weiter verfolge», um nicht zu herb zu werden, und nur noch einen wichtigen Grund'zur Agitation für Trennung der jüd. Schule von der kathol. Kirche nennen. Wir wollen auch künftig die Priester der kathol. Kirche gern als Gäste in unseren.Schulen sehen: nur möge» sie n wenn ihnen am Verständnisse unserer ReligionSlehre jj., liegt, einen genügenden Eifer der Kenntnis der b«' - "

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