Die Gegenwart
- Journal
- Die Gegenwart
- Volume
- 2 (1868)
- Issue
- 1 (3.1.1868)
- Date
- 1868-01-03
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
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4 DK •«gonsart in den Zuständen seinen Grund, die in den letzten Jahren in Un« garn herrschend warm, jetzt aber hoffentlich für immer beseitigt sein dürstm. Dem öffentlichen Leben Ungarnfehlte die rechtliche ond gesetzliche Unterlage, und unter solchen Verhältnissen war eauch nicht möglich. Jenen gerecht zu werdm, die sich schon längst ein unbestrittenes Anrecht auf die volle Gleichberechtigung erworbm hatten. In dem Augmblicke aber, wo Ungarn- Recht wieder zur Anerkennung gelangte und durch die nunmehr zum Abfchluffe ge. diehenm Ausgleichsverhandlungen allseitig auf eine durch das Gesetz gesicherte Basis gestellt wurde, zögerte man nicht, daalte Unrecht gut zu machen und zu sühnen. Die ungarische Regierung hat woran wir übrigennie zweifeltm, ihr gegebmeS Wort in glänzmder Weise eingelöst und sie hat auch diesmal, wie so oft schon dargethan, daß sie an echter und wahrer Freisinnigkeit hinter Nie« mandem zurückstehe und daß sie auch nicht mehr zu bannende Be« dürfnisse im richtigen Momente zu befriedigen wisse. Nicht minder hat die ungarische Volksvertretung gestern bewiesen, daß das den Prinzipien der Freiheit mtsprechende Recht stets auf sie rechnen könne und immer bei ihr warme Vertretung und Anhänglichkeit finden werde. Das Land wird nicht ansteheu dem Buchstaben des Gesetzes durch die That Leben zu verleihen; eS wird seine Anne öffnen seinen Kindern jüdischer Abstammung, eS wird sie an sich heranziehen und sie rasch die Unbill langer und banger Jahrhundert^ vergessen machen. Die Juden aber, deren Begabung und Patriotismus sich jetzt ein neuegroßes Feld für eine edle, men. schmwürdige Thätigkeit eröffnet, sie werden fürder nicht nur gute Söhne, sondern auch gute Bürger jene- Landes sein, an dem sie ja ohnehin mit allen Fasern ihre- Seins hängen und dem sie selbst in den düstersten Epochen treu ergeben waren. D. Muntere und trübe Gedanken am Büchrrtische. I. Vollständige- Gebet- und AndachtSbuch zum Gebrauche bei Kran« ken, Sterbenden und Leichenbestattungen, sowie beim Besuchen der Gräber von Verwandten und Lieben. Diesen langen Titel führt ein in dem erst abgelaufenen Jahre neu erschienener, vom Herrn L. M. LandShuth dahier besorgter Abdruck der für die bezeichneten Lebensgeschicke unter den hierländischen Israeliten üblichen Gebete., Es ist nicht unsere Absicht, diese Gebete nach Inhalt und Form einer Kritik zu unterziehen. Dazu bietet diese Wochenschrift nicht den nöthigen Raum. Wir wollen vielmehr die Aufmerksamkeit de» sich dafür interessirenden Publikums auf die der Gebetsammlung vorausgeschickten Untersuchungen lenken. Diese Untersuchungen über das Alter und die Entstehung der vorliegenden Gebete sind das eigentliche Werk de- Herrn LandShuth. Der Derfaffer, rühmlich bekannt durch frühere Leistungen auf dem historisch-kritischen Felde der Liturgie, bekundet auch in dieser neuen Arbeit sein umfangreiches Wissen in dem Bereiche der talmudisch-rabbinischen Literatur. Die Untersuchungen sind eigentlich mehr ein Aufsuchen und Zusammenstellen der Meinungen und Aeußerungen pieler rabbinischer Autoritäten über die Gebete in den angegebenen SchicksalSfällen. E» werden die derschiedenen, oft sich widersprechenden Aussprüche unserer Rabbiner in Reihenfolge unvorgeführt, ohne daß der Derfaffer seine persönliche Ansicht kund giebt, oder gar über den Werth und die Richtigkeit der einzelnen Lehrsätze ein entscheidende» Urtheil fällt- Man merkt e-. der, ganzen Darstellung deMlich an, daß scheue RÜckstcht-nahme vorsätzliche- Zurückhalten mit der eigenen Ueber« zeugung anrieth. Niemand wird darob mit dem gelehrten Autor richten. Doch manchmal fällt der Verfasser zu unserm Bedauern audieser Rolle, und schwingt hier eine ungerechte Waffe gegen einen hochachtbaren Gelehrten, verschweigt dort in einem Eitat darichtige Urthell einegroßen Rabbiner, wie sich daim Laufe dieser Beurtheilong deutlich Herausstellen wird. Wir ehren den inkgren Eharatter de- Herrn LandShuth zu sehr, als daß wir da« 1yit eine Verdächtigung gegen denselben ^auSsprechen möchten; aber »dir bedauern, daß wir dem Verfasser an da- חכמים חזהרו בדבריכם erinnern müssen. ES liegt un- Übrigens fern, die sämmtlichen Themate die« ser Untersuchungen ausführlich zu besprechen. Nur einige wichtige Puntte sollen hervorgehoben nnd besprochen werden. S. IV—VI wird der Versuch gemacht, die Sitte zu be« gründen, für Schwererkrankte an den Gräbern zu sleh en. Zur Rechtfertigung dieses Braucheerllärt Hr. LandShuth: Schon zur talmudischen Zeit war eS üblich, an die Gräber der Verstorbenen zu ft&ten((לרעיס) und sie aus ihrem Schlum« mer zu erwecken, damit sie für die Zurückgebliebenen Erbarmen erflehen!! Gegen diese an Nekrolattie gränzende Anschauung und Deutung müssen wir im Namen nnd zur Ehre unserer Religion ener« gisch protestiren. Solchem Wahne huldigtm unsere weisen Lehrer zu keiner Zeis. Abgesehen davon, daß Mischnah und Boraitha, die doch auch ״zur/kalmudischen Zeit" gehören, den ganzen Gebrauch de- Betentz/an den Gräbern nirgends erwähnen, somit gar nicht ken« nen (R. Nissim zu Alphasi B. I. F. 174».); abgesehen davon, daß auch die Gemara dieser Sitte nur gedenkt bei allgemeinen großen Nöthen: so ist doch davon nie eine Rede und kann keine Rede davon sein, daß der an den Gräbern Betende mittelst sei« neS andächtigen Flehens die im Staube der Erde Schlummern, den י׳מיניאדמת עפר aus ihrem Todesschlafe zu erwecken ver« möchte. Solch ejne Zauberkraft schreiben unsere alten Talmu« disten und unsere späteren Rabbinen dem Gebete nie und nim« mermehr zu. Die mysteriösesten Lehrer glaubten höchstens, man sollte deshalb auf der Begräbnißstätte beten, damit die Seelen der Abgeschiedenen für den oder die Leidenden Fürbitte an dem Throne Gottes ablegen. Selbst dieser Glaube hat nicht allein keinen Halt in unserer Gotteslehre, sondern widerspricht sogar dem Judenthum, das jede- Anrufen irgend eine- Vermittlers zur Fürsprache vor Gott verwirft (Ierus. Talm. Tr. Beroch. F. 12,». Krak. A. — Aub, Grundlage zu einem wiffenschaftl. Unterrichte in der mos. Rel. S. 108 u. 9). Zwar ritirt der Verfasser zur Bekräftigung der von ihm gegebenen Anschauungsweise den Talmud Thaanith F. 16,«; aber an dieselben Citate vermißt man die wörtliche Treue und gewissen« hafte Unparteilichkeit. Lassen wir den Derfaffer sprechen: ״Sie erklären (ואמרו), man gehe auf den Friedhof an den in der Misch, nah aufgezählten Fasttagen (von welcher Sitte aber, wie schon bemerkt, die Mischnah nichts weiß), damit die Tobten für uns Erbarmen erflehen." Nach der Auedrucksweise unseres Verfassers (ואמרו) sollte man glauben, e« sei diese Angabe die einstimmige Erklärung aller, oder mindestendie unbestrittene Ansicht vieler Talmudisten. Dem sst jevoch nicht so, sondern nur Ein Talmudist, R. Ehanina stellt den vom Herrn 8and»huth angeführten Grund auf, und zwar gegenüber der vorher von R. Levi angegebenen Ursache: man be« suche deshalb den Begräbnißplatz, damit wir uns wie Tobte ansehen d. h. unserer Nichtigkeit unerinnern.