Die Gegenwart
- Journal
- Die Gegenwart
- Volume
- 1 (1867)
- Issue
- 52 (27.12.1867)
- Date
- 1867-12-27
- Page
- Seite 411 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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vrrliuer Wocheuschpsi. ftr Mdtsche «ogrlegmhrita,. beziehen sich junbchft auf bk %ta%t de» fitbertriM.» W d» kcholstch« Kkch» zuTiaeMEn deren ch-ift leche», Glavbeu-Hekemttniß, wöbe» viw Sittschluß de« Sebettre»«»« dem de« kaiserlich« BevokkmtchtigbmalSverrucht <»tzk»iduuai»chlchli»m) ch«aktrrtfirt wird.' Von ungehedrUr LraMvette lstndadn isdie Bohandluug der Krage der Daufe vou^Jvdeakiatterw,-weder Witten ihrer Eltern. E» «trdl-daraufi'hmgewies«» Such da» Gesetz Maria Theresia'«, welche» Joseph II. beseitig5. hatte, jeit 1806 »teder in Kraft gesetzt Jet, wvnach e» nicht nur über sieben Jahre alten unmündige« Juvenldidern «geachtet de» Widerspruch» ihrer Eltern fr« steht, katholisch zu werdensondern Judenkinder unter 7 Jahren dann gegen den Witten der Eltern getauft werden dürfe«, wenn man bei ihnen so viel UrtheilSvermögen vorau»setzen könne, daß sie über religiöse Dinge urtheilen könnten. Mit Recht schließt der Kaiserliche Bevollmächtigte, daß hiernach kein Grund zu der Befürchtung vorhanden-sei, daß der Taufe von Judenkindern iu Oesterreich (ohne Will« der Eltern) irgendein Hinderniß de» Alter» entgegenstehe. Dann folge» Zusicherungen der katholischen Erziehung von Findelkindern, auch wenn sie von Protestanten an KindeSstatt angenommen sind. Dann wnden die gemischten Ehen behandelt, und die Aufrechterhaltung der ungerechten, die religiöse Erziehung der Kinder au» solchen Ehen regelnden Gesetzgebung, sowie die durch staatlichen Zwang zu erzielende Beobachtung rer Reserve «katholischer Bäter, auch ihre Söhne (gegen die gesetzliche Regel) katholisch erziehen zu lassen, angclobt. Demnächst wird die Begräbuißsrage der Akatholiken geregelt. (Insuper Gubernium Imperiale curam quantam äeri potent habebit, ut acatholicoram funeribus aut coemeteria separat« aut separat« in coemeteriis loca assignentur.) Die Kaiserliche Regierung ist dieser Verpflichtung durch die bekanntlich im Anschluß an da» Concordat geschehene Beseitigung der vmch die Gesetzgebung von 1783 angeordneten Gemeinschaft der Ruhestätten nachgekommen und Protestanten finden, wo sie nicht eigene Kirchhöfe beschafft haben, wie ungetaufte Kinder, Selbstmörder u. s. w. nur noch au abgesonderten Plätzen die letzte Ruhestätte. Die GlaubenSeiuheit Tirol» zu erhalten, verpflichtet sich die kaiserliche Regierung, wenn sie auch de» Artikel 16. der deutschen Bunde-akte au» Rücksichten ihrer deutschen Politik nicht direkt außer Kraft setzen könne. (Nihilominus Gubernium Austriacum nil unquam intentatum reliquit, ut acatbolicorum contus a Tirolensium regionibus arceret. Zillerthalensibus, qui quingenti circiter numero sectam a vera doctrina multum aberrantem efformaverant, anno 1837 emigrandum erat.) Zur Ausführung sanktionirte bekanntlich der Kaiser noch 1866 da» berüchtigte Tiroler Protestanten-Gesetz, welche« die Bildung protestantischer Gemeinden in Tirol von der Zustimmung de» klerikalen Tiroler Landtag» abhängig macht. . Die Iudenemanripation in Ungarn. Al» in den Jahren vor dem Ausbruch der Revolution die deutsche Bewegung auch die Judenemancipation auf ihre Fahne schrieb, sagte der Hamburger Dr. Riesser, später Bicepräsident der deutschen Reichsversammlung , in seiner damals vielgeleseneu Zeitschrift „Der Jude": „Wenn man mir in der einen Hand die Freiheit Deutschland» und in der anderen die Judenemancipation bietet, nehme ich die Freiheit, überzeugt, daß die Judenemancipation alsbald Nachkommen werde." Dieser Ausspruch, der sich in der That erfültt hat, da die von der ReichSversamm- 411 lang decretirteu Grundrechte auch die konfessionelle Gleichstellung »»«sprach«, bewährt sich auch gegenwärtig tu Ungar«. 1 Die vormärzliche Verfassung Ungarn« war" nur ein Privilegimu de« uugarstcheu Adel» der Krone gegenüber, sie schloß die politische Berechtigung de» Bürgerthum» auS, wie hätte sie de« Recht« der Juden Raum geben sollen? Die Gesetze von 1848 war« doch nur ein Dokument, dt» Siege», welch« der ungarische Landtag über die Wiener Regierung erfocht«. Mau schrieb in der Eile diefreirste Verfassung ab und nah» sich nur Zeit,, die Rechte der. Juden herauözuwer« - fm, d«n wa» hatten diese hei «sie» Siege zu thun. d« nicht die Idee» der Zeit, sondern der von der allgemeinen Bewegung profitir«de Magyar Lwber, gewognen hatte. Selbst die gegenwärtige Versammlung de» ungarischen Landtag« hatte noch iu der ersten Session.die Gleichstellung der Juden zurückgewiesen, da sie in da» EiuwanderungSgesetz gehöre. Aber die im Verlaufe de« parlamentarischen Leben» rasch anwachsende Entwicklung der Völker ist heute schon so weit gediehen, daß da» Ministerium gegm Ende de» vorigen Monat» ein Gesetz einbrachte, welche» eine Quasi-Glrichstellung der Juden ausspricht. E» erklärt nämlich die Israelit« zur Ausübung aller bürgerlich« und politisch« Rechte mit den christlich« Bewohnern für gleichmäßig befähigt. Bi» jetzt g«ossen die Juden in Ungar« keine Rechte al» die ihn« erst der Landtagsartikel 29. vom Jahre 1846 eiuräumte. Sie durften im ganz« Lande mit Ausnahme der Bergstädte sich niederlassen, provisorisch bürgerlich« Grund ankaufen z auch durften sie Handwerke und Künste betreiben, Fabrik« «richte» und sich der ärztlichen Praxi» widmen. Daö warm ungefähr die Rechte der Eingewanderten. u Doch kaum ist nun die ungarische Verfassung im Gange die parlamentarische Regierung in Wirksamkett, so tritt schon die Judmemancipation heran. Die Ungarn würden vielleicht auch heute noch, ihrem eigen« Gefühle überlasten, die Juden al» Fremdlinge behandeln, aber sie vermögen nicht mehr der öffentlichen Meinung Europa'» zu widerstehen. Der weiseste und edelste Mann Ungarn«, Franz Deal sagte einmal in seiner originelle» Weise: Die Juden mästen dnrchdringen, denn sie haben einen mächtigen Dertheidiger, nämlich da» böse Gewisten ihrer Feinde. Fast scheint da» Gesetz, welche» der ungarische Ministerpräsident Graf Andrassy am 25. vorigen Monat« dem Abgeordnetenhause vorlegte, mehr von einem solchen Vertheidiger verfaßt zu sein, al» dem guten Willen entsprungen. E» erklärt die Juden zur Au«. Übung aller politischen und bürgerlichen Rechte mit den Christen gleichmäßig befähigt. Wa« will mit einem solchen geschraubten Satze gesagt sein? Darüber wird wohl erst die Diskussion Aufschluß geben. In keinem Lande ist die vollständige Gleichstellung der Iuden so nothwendig wie in Ungarn. E» handelt sich da nicht blo« um einen Akt der Gerechtigkeit, sondern auch um ein Bedürfniß de» Lande» selbst. Um die Verfassung Ungarn» vollkommen wirksam zu machen, bedarf e» der Entwicklung eine» stark« Bürger¬ und Mittelstände». In Ermanglung zahlreicher und großer Städte könnt« die Juden Ungarn« diesen Platz ausfüllen, da sie in Bildung und Gewerbe dem bürgerlichen Charakter am nächsten stehen: Gegen die ungarischen Juden kann die nationale Partei nicht einmal da» einwenden, wa» sie etwa in Böhmen oder in Galizien geltend macht, daß sie mehr deutsch al» national sind. Die ungarischen Juden sind vielmehr die glühendsten Magyaren. Sie sind der ungarisch« Sprache vollkommen mächtig, schwärm« für