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Die Gegenwart · 1867-12-13 · 50 (13.12.1867) · p. Seite 398

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Journal
Die Gegenwart
Volume
1 (1867)
Issue
50 (13.12.1867)
Date
1867-12-13
Page
Seite 398 (sequence 6)
Language
German
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398 Die •tganMtt Präbenden für Etudirrnde der mosaischen Theologie verwendet wird. Mer Stipeudiaeu in Tübingen, Würzburg und Bre-lau gruießm dieselben. Da» Beth Hamidrasch in Tübingen wurde durch dm Fortschritt der Zeit ein Wrack, und die Stifter haben da» Etiftungskapital unter k. würtembergischer Staatsaufsicht neu fondirt und unter die Garantie der Behörden gestellt. In Statt« gart fehlte bi» jetzt jeder Unterricht im Rabbinischen, wenn nicht Herr Kirchenrath v. Maier solchm privatim ertheilte. Herr 3. S. Kaulla hat nun eine städtische Bibliothek und ein Kapital gestiftet, wodurch e» ermöglicht ist, daß ein vorbereiteuder Unter« richt für rabbinische Studim ertheilt werden kann. — Ein Neffe und Schwiegersohn de» Herrn S. Kaulla, Dr. jaris Leopold Kaulla, ist zumObertribunalprokmator gemacht worden. Der Bruder desselben, Rudolf v. Kaulla, ist geheimer Hofrath, Direktor der Hofbank, ^Vorsteher der wÜrtembergischen Sparkaffe, Mitglied de» Oberhandelsgerichte» und Inhaber mehrerer Ordeül — Herr Adolf Levi, dem der FriedrichSorden verliehen wurde» ist Privatgelehrter, Vorstand de» israelitischen Waisenhause», Träger vieler Aemter und Würden, die aber schwere Bürden mit sich führen und denen er seine ganze Kraft, seine reichen Kenntniffe, seine Zest, ja sein ganze» Leben widmet. Der Orden de» 2D w (guten Namen) ist ihm vom Volke längst verliehm. Er nimmt auch einen Sitz in den Gemeindebehörden seiner Vaterstadt ein. Der mit der goldenen Eivilverdienstmedaille dekorirtc Hausvater und Hauptlehrer an der Waisenanstalt Wilhelmspflege, Lieb« mann, wirkt zugleich am k. Schullehrer.Seminar als Lehrer der israelitischen SchulamtS.Zöglinge und war in allen Angelegenheiten, bei denen eS galt die Interessen de» israelitischen Lehrni'tandeS zu vertreten, der Vertrauensmann seiner Eollegen. Herr Direktor Schmidt, Präsident der israel. Oberkirchen, behörde, begleitete diese königliche Auszeichnung mit folgendem Schreiben: Geehrter Herr! Vermöge höchster Entschließung vom heutigen Tage haben Se. königliche Majestät Ihnen die goldene Eivilverdienstmedaille gnädigst zu verleihen geruht. Der Herr Minister de- Kirchen« und Schulwesen», vr. v, Golther, hat mich beauftragt. Ihnen hiervon Eröffnung zu machen und Ihnen dessen auftichtigen Glückwunsch zu der gnädigsten Anerkennung, deren Ihr diensttreues und ersprießliches Wirken für da» Wohl der Waisenanstalt höchsten OrtS gewürdigt worden ist, auözudrücken. Jndein ich diesen hohen Auftrag vollziehe' und Ihnen daS besagte Ehrenzeichen anbei zustelle, gereicht es mir zum Vergnügen, Sie zugleich des Wohlgefallens, mit welchem die iSr. Ober« kirHenbehörde Ihre vieljährige Thätigkeit an der iSr. Waisenanstalt stet» betrachtet hat, sowie meine, persönliche lebhafte Theilnahme an der Ihnen zugewandten Auszeichnung zu versichern. Hochachtungsvoll Stuttgart, den 29. Oktober 1867. Der Vorstand der i«r. Oberkirchenbehörde. Regierungsdirektor Schmidt. Dieses Schreiben ist so beredt für den Adresianten, als Adressaten: Herr v. Schmidt hat sich stets als ein Freund de» Iudenthum» und besonder» de» israelitischen Lehrerstandes erwiesen und seinem Wohlwollen haben die Israeliten Würtemberg» viel zu verdanken. — Das Rabbinat Buttenhausen ist mit 650 fl. jährlichem Gehalte ausgeschrieben, dabei hat der Rabbiner noch den Vorbe« terdienst zu versehen. Mit einem so niedrigen Gehaste wird sich wahrscheinlich kein Bewerber um diese Stelle finden. Da» Geeignetste wäre, Buttrnhausen einem andern RabbinatSbezirke zuzu« «heilen, die Gemeinde wünscht diese» selbst. — 'In Eßlingen ist der iSraeUtische Frirdhpf in der nächsten Nähe der Stadt; die SanitätSpollzei ordnete die Schließung de» Friedhofe» an und die I»raesitrn verlangten als Aequivalent einen geeigneten Platz für die Ruhestätte ihrer Tobten. Der Stadtrath erklärte, der allgemeine christliche Friedhof stehe auch dm Israeliten offen und sie können ihre Leichen dort in fortlau« fmder Reihe der Verstorbenen beerdigen. Ein Theil der Israeliten in Eßlingen wollte diese» Erbieten ohne religiöse Skrupel annehmen; eine Minorität aber protestirte dagegen und die Sache kam vor die i-raelitische Oberkirchenbehörde zur Entscheidung. Diese entschied: 1. daß da» Ausgraben von Leichenüberresten bei ISraelsten nie und nirgends gestattet; 2. daß das Anerbieten eine» besonderen Platzes auf dem christlichen Friedhofe anzunehmen sei, wenn dieser Platz durch eine Mauer oder einen lebendigen Zaun oder sonst auf eine Weise von dem übrigen Raum abgegrenzt ist. Auf diese Entscheidung der k. Oberkirchenbehörde hat daö zuständige Oberamt folgenden Bescheid gegeben: K. Oberamt Eßlingen, den 6-/12. August 1867. Die hiesige iSr. Kirchengemeinde besitzt am Ende der mittleren Beutaustraße einen besonder» Kirchhof, die Verlegung deffel« ben ist jedoch, da er ganz in der Nähe der Stadt und einiger neugebauter Häuser liegt, in Folge der im Sommer vorigm Jahre» stattgehabten Medizinalvisitation angeordnet worden, und eS hat daher da» israelitische Kirchenvorsteheramt den hiesigen Gemeinderath um Ueberlaffung eines abgesonderten Platzeauf dem allgemeinen Kirchhof gebeten, wurde aber mit seinem Gesuche wiederholt abgewiesen und den Israeliten die Benutzung des allgemeinen Friedhofes eingeräumt. Der Gemeinderath bestreitet nicht, daß die Schaffung eine» allgemeinen Begräbnißplatze« Sache der politischen Gemeinde sei, glaubt jedoch, daß eS bei den Todten keinen Glaubensunterschied gebe, daß der vorgeschüyte Ritus kein kirchliche» Gebot, sondern ein altes Herkommen, sowie, daß »auf religiöse Sonderbarkeit keine Rücksicht zu nehmen sei, und stellt Gleichbehandlung und Gleichberechtigung aller hiesigen Einwohner als obersten Grundsatz auf, während daö iSr. Kirchenvorsteheramt bedauert, von dem Anerbieten der Benutzung deS allgemeinen Begräbnißplatze» keinen Gebrauch machen zu können, da ihm die» seine Ritualgesetze nicht gestatten. Trotzdem daß daS iör. Kirchenvorsteheramt sich bereit erklärte, zur Schaffung eine« abgesooderten Platze« auf dem Kirch. Hofe einen angemessenen Beitrag zu liefern, kam eine Verständigung unter den Parteien nicht zu Stande und eS haben daher dieselben um eine oberamtliche Entscheidung darüber gebeten, ob die hiesige politische Gemeinde verpflichtet sei, dem irr. Kirchen« vorsteheramt einen abgesonderten Begräbnißplatz zu schaffen; die Beitragsrefp. EntschädigungSftage wollte vorerst noch nicht in Betracht gezogen werden. Darüber, daß die hiesige politische Gemeinde verpflichtet ist, Begräbnißplätze herzustellen, ist kein Zweifel, und wird die» von ihr auch nicht bestritten und sagt der Gemeinderath selbst, die Schaffung allgemeiner Friedhöfe sei vorzüglich polizeilicher Natur und die politische Gemeinde habe für richtige, den polizeilichen Vorschriften entsprechende Bestattung von Leichnamen Sorge zu tragen, von dem bestehenden allgemeinen christlichen Begräbnißplatz Gebrauch zu machen, verbieten den Israeliten ihre Ritualgesetze, welche trotzdem, daß die Israeliten den Ehristen in politischer Beziehung gleichgestellt sind, dennoch zu achten und einzuhalten

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