Die Gegenwart
- Journal
- Die Gegenwart
- Volume
- 1 (1867)
- Issue
- 50 (13.12.1867)
- Date
- 1867-12-13
- Page
- Seite 395 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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©erfran Wochenschrift Kr Jtdisch« Mugüegmheitea. 896 Dum zunächst hängt allerdings die Festzeit mit der Ler׳ gaageuheit zusammen und ist au» ihr naturwüchsig hervorgegang«, nicht wie ein kategorischer Imperativ und nicht wie eine He« Himmel herabgekommene plötzlich« Einrichtung, sondern al» ein Er« eigniß der Entwicklung de» innen, und äußern Lebea». E» ist hier nicht der Ort, diese Behauptung io ihrer ganze« kritischen Bedeutung und Tragweite zu zergliedern und die Belege dafür beizubringen, nur die Hauptmomente seien erwähnt. Der siebente Monat in der Schrift, überall der siebente, »irgend« der erste, nirgend» der Anfang des Jahregenannt, war aber doch srühzeüig in religiöser Begehung ausgezeichnet, weil da» große Herbst- und Freudenfest an ihm gefeiert wurde, weil da» Naturleben zu einem Abschlüsse gebracht war — וזקופת השנה — und Israel al» Naturvolk diesegroße Ereigniß der Natur feierte. So wurde denn gleich dem ersten Tage de» Monat» dem ראש חהש, welcher an jedem Monat ein halber Festtag und ausgezeichnet war, erhöhte Bedeutung gegeben, nicht in bürgerlicher und politischer,. wohl aber in religiöser Beziehung. Und in . dem Maße, in welchem mehr und mehr da» bürgerliche und politische hinter dem religiösen Leben zurücktrat, stieg auch nach und nach die Feier des ersten Tag» de» siebenten Monats, gewann an Gehalt und Innerlichkeit, an sittlicher und ethischer Bedeutsamkeit und so ergab sich im Laufe der Zeit die Steigerung zum wirklichen Neujahrsfeste und wie sehr sie Berechtigung hat und Grundlage, und wie tief eine solche Feier im Gemüthe wurzelt, ihm ein Bedürfniß ist — das beweist die allgemeine Geltung verselben. Ob sie einige hundert Jahre älter ist oder jünger? da» giebt und nimmt ihr Nichts; sie steht fest autorisirt, weil sie sich gleichsam da- Bürgerrecht errungen hat, zu Achtung und Ansehen gelangt ist und so ein göttliches Recht beanspruchen darf. Noch mehr ist dieses der Fall mit dem BersöhnungStage. Auch bei ihm sei abgesehen von einer weitern kritischen Beleuchtung der Ausbreitung und allmäligen Entwicklung der Feier und nur daS Eine hervorgehoben, daß da» Fest, ursprünglich ein Tempel- und Opferfest, durch die prophetische Lehre und durch die geistige Verinnerlichung des ganzen religiösen Lebens, durch die Forderung der Selbstbetheiligung und Reinigung der Gesinnung als Vorbedingung jeder Versöhnung und Sündenvergebung nach und nach zu der Stufe gelangt ist, welche es im Eomplex unserer religiösen Institutionen einnimint. Das Judenthum, indem e» diese Feier ausgebildet und zu solcher Höhe gebracht, hat sich das Zeugniß der Vertiefung, der tieferen Erfassung seine» GottesgedankenS, seiner Lehre von der wahren Menschenfreiheit ausgestellt. Ich weiß wohl, daß diese Vertiefung auch von einer Der« flachung und falschen Auffassung bedroht ist, däß der Buchstabe de» Gesetzes כ? ביום הזה יכפר einer solchen Auffassung einigen Vorschub leistet, daß der süudeutilgeudenKraft des Tage« beigemessen wird, was nicht der Tag, sondern nur die geistige Umkehr und Läuterung bewirken kann. Aber diese Verflachung liegt nicht im Judenthum selbst, ist ein AbusuS, welchem jede Institution, auch die beste ausgesetzt ist. Die Aufgabe der Lehre, der Kanzel bleibt eS, solche Verflachung zu bekämpfen und es geschieht auch vielfach, auch von orthodoxer Seite, freilich nicht in so auffälliger und sonderbarer Weise, wie der Arttkel in Nr. 40 diese» Blatte» urgirt. Mag daher auch die Feier de» Jom Kippur etwa» herber Art sein — sie muß meines Erachten» unantastbar bleiben, ein uoli ms tauxvro. Die Bildung, die Intelligenz sorgt schon dafür, daß nicht da» Ueußerliche, die Hülle, die ganze Feier überwuchere. Endlich da» Herbst- oder Hütteufest. Wer in der Schrift bewandert ist, weiß, daß e» da» erste, größte und allgemeinste Fest war, nicht al» ein geschichtliche», sondern al« tick Natnrfest. Die geschichttiche ReminiScenz de» 40 jährigen Aufenthalt» in der Düste ist dabei von fecundärer Bedeutung, wird selbst in der gesetzlichen Stelle 3. L. Mosi» 43, 43 ff. erst zuletzt, gleichsam nachträglich betont und e» fragt sich, ob diese an da« Fest geknüpfte Erinnerung nicht eine erst spät hinzugekommr ist. In allen andern Stellen der Schrift gilt da» Fest lediglich al» da» große Erudtr-, Dank- und Freudenfest und in dieser Oualificativn hatte e» einst sein volles Recht, entsprach e« so sehr dem Leben, daß man zu den sieben Tage« noch «inen achten hinzufügtr — וביים השמיני עצרת — Gott hat deiner Hände Werk gesegnet, hat wiederum gegeben, wa» zur Erhaltung nkthig. — Dieser Gedanke, diese« ftomme Glaubenabekenntniß kam durch die Feier zum Ausdruck, und wer kann ihm seine Bedeutsamkeit ableugnrn? Und doch liegt zwischen der Vergangenheit und der Gegenwart eine gewaltige Kluft, ein gänzlicher Umschwung, welcher ebenfalls nicht abzuleugnen ist und thatsächlich den größten Einfluß übt. Jede» Einzelne der drei Feste hat jetzt noch volle Berechtigung, schlägt eine neue Saite in dem religiösen Bewußtsein auf. Aber die Vorbedingung zu der rasch nacheinanderfolgcndcn Festreihe, die Ruhe, die innere Sammlung, der Abschluß mit der LebenSthLtigkeit — diese Vorbedingung, welche r» allein möglich macht, daß so viele und so verschiedene Feste mit Theilnahmr, mit Weihe,! mit Freudigkett gefeiert werden, ist nicht mehr da. Der Festmonat fällt bei uns in die Zeit, wo die Lebensihätigkett wieder auflebt und beginnt, wo alle Geschäfte und Gewerbe sich neu beleben, wo Handel und Verkehr, wo Messen und Markt, wieder Zeit und Kraft in Anspruch nehmen, so wie ja auch der Naturprozeß deö Herbstes bei uns noch lange »icht um diese Zeit beendigt ist und auch der Landmann noch lange nicht zur Ruhe gelangt. Und welchen Erfolg dieser Unterschied, dieses Nicht;»- treffen der Vorbedingung hat, ist bekannt. Das Neujahr- und Versöhnungsfest, wenn sie auch manchmal auf geschäftlich sehr gezählte Tage fallen, haben doch ihre Anziehkraft behalten, die Shnagogm sind sehr gefüllt an diesen Tagen, nur ein kleiner Bruch, theil solcher׳ Juden, welcher sich de- Zusammenhangs mil dem Judenthum mehr und mehr entäußert, entzieht sich der Theilnahmr. Aber da» nachfolgende Herbst- und Hüttrnfest ist dm Meisten lästig, störend, diejenigen, welche eö feiern, klagen über die Länge, und derjenigen, welche e» nicht feiern sind gar Viele. Und vollends, wenn e« so fällt, wie in diesem Jahre oder auch wie im nächsten. Wir batten im Monat Tischri vier Sabbate und sieben ganze Festtage, dazu müssen dann vier Sonntage gerechnet werden, welche der Jude uolov» volens mehr oder weniger mit« feiert, da» sind im Ganzen Id, sage fünfzehn Tage, und da» ist offenbar viel zu viel für die gegenwärtigen Verhältnisse, ist eine Zumuthung der Religion an ihre Bekenner, mit welcher die ganze Gesinnung und Denkweise der meisten Juden contrastirt, ja noch mehr, e» fehlt für so viele aneinander gereiht: Feste den Lehrern und Predigern ebenfalls an Zeit und Ruhe, sich zu gediegenen, anziehenden Borträgen vorzubereiten. Dieser י Konflikt zwischen der Religion und dem Leben ist da, er erweitert sich, wenn er fortbesteht, immer mehr. Ist er nicht abzuändern? nicht wenigstenS zu mildern? Wäre der Eonflict bloß eine Eonsequenz des laxen Leben», der leichtfettigen Hingabe der Menschen an die äußern Mächte deS Lebens, eine Folge de» Mangels an sittlichem und religiösem Ernste, so würde ich nicht rathen, ihm irgend welche Eoncessionen zu machen. Aber da» ist gerade bei diesem Lonfiicte nicht der Fall, denn er ist kein gemachter, kein durch die Schwäche der Religivsität entstandener, sondern ein Produkt der