Die Gegenwart
- Journal
- Die Gegenwart
- Volume
- 1 (1867)
- Issue
- 47 (22.11.1867)
- Date
- 1867-11-22
- Page
- Seite 372 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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372 Die Otyiuwul M Prediger« ist 2100 fl. und da« de« Rabbiner« und seiner zwei Assessor«» 3783 fl. Wie», 10. Rov ember. In der Sitzung vom 29. v. M. kamen im Reichstage die Anträge de- PetitionSauSfchuffe« über die galizische Mortara-Angelegenheit zur Schluß-Berhandlung. Berichterstatter Dr. Figulp verliest zunächst die auf die Affaire Jona« Freund bezüglichen, von Dr. Mühlseld im Hause eingebrachten Dokumente, um mit diesen den bekannten Sachver« halt zu konstattren. Der PrtitionSauSschuß, bemerkt Referent weiter, sei durchau« nicht in der Lage gewesen, beurtheilen zu können, wa« an allen diesen Angaben Richtige« sei. Soviel lag vor, daß mehrere Fälle vorgekommen sind, wo Töchter, die noch minder» jährig sind, ihren Eltern, eine minderjährige Frau ihrem Galten in» Kloster entliefen und daß diese Frauen im Kloster verblieben sind. Der übrige Thatbestand muß den Erhebungen überlasten bleiben, die gewiß genau zeigen werden, wo die Wahrheit io der Affaire liegt. Au« diesem Grunde ist der PetitionSauSschuß nun in der Lage, folgende Anträge zu stellen. Da« Hau« wolle beschließen: 1. Dem k. k. Ministerium der Justiz und de« Kulm« an» zuempfehlen, dagegm zu wirken, daß minderjährige Mädchen oder Frauen, welche ihren Eltern oder Ehegatten entlaufen find, in Nonnmllöstern festgehalten oder dort vom Berkehr mit ihren Angehörigen abgeschnitten werden. 2. E» sei, soweit e« sich um Anwendung de« Hoflanzlei» Dekrete« vom 19. Mai 1838 handle, diese Petition dem confes» sionelle« Ausschüsse zur Berichterstattung und Antragstellung zu» zuweisrn. Justizminister Ritter v. Hhe: ״Wa« den ersten Punkt diese« Anträge« betrifft, so kann die Regierung, da ja in keiner Weise der Executive Abbruch geschieht, denselben um so bereitwilliger entgegennehmen, al« bisher von den Regierung-organen in den drei bisher zur Kenntniß gekommenen Fällen da» vom Au-schuffe Beantragte ohnedies vorgekehrt wurde; die Regierung kan» auch nicht; dem zweiten Punkt de« Antrags entgegentreten, weil diese» Gesetz wirklich ein reformbedürftiges ist. Allein die Wahrheit fordert in Beziehung auf diesen Fall da« Thatsächliche mitzutheilm." Der Justizminister macht nun die Mittheilung, daß er sofort, nachdem er von dem Borfalle betreff» Jona« Freund in Kenntniß gesetzt worden, an die Behörde die strenge Weisung ergehen ließ, ihr Amt zu handhaben. Der Bezirksvorsteher von Przemhsl hat auch sogleich telegraphisch berichtet: Da« Tele» gramm von Przemhsl könne nicht von Jona« Freund selbst herrühren, da dieser zur Zeit der Absendung des Telegramm« nicht in Przemhsl war. Jona« Freund habe wohl mit seiner Tochter eine Besprechung gehabt, letztere weigere sich jedoch, zu ihrem Bater zurückzukehren. Dem Verlangen de« Vater«, seine Tochter audem Kloster freizulaffen, konnte au« dem Grunde nicht statt» gelassen werden, da die schon sechszehn Jahre alte Tochter ihren Willen zur Taufe erllärt hat, also die gerichtliche Eompetenz eintrete. Zum Falle RadamSki übergehend, bestätigt der Justizminister die von den Journalen gemachten Mttheilungen; da- Mädchen sei wegen Uebertretuog de« Diebstahls zu 10 Tagen Arresie« verurtheilt, der Bater der väterlichen Gewalt verlustig erklärt und für dieselbe ein Med. Doctor jüdischer Eonfession zum Aurator bestellt worden. Deo Fall. Mir! Marguli-z betreffend, machte der Justizminister die Mittheilung, habe dieselbe nach den gerichtlichen Er» Hebungen da- 18. Jahr bereit« überschritten; sie habe zu wieder« holtenmalen erklärt, au« freiem Willen zur katholischen Kirche überzotreteu und volle zu chren Eltern oder ihremBater nicht zurückkehren, indem sie Mißhandlungen befürchte. Sie stellte de«» halb die Bitte, bei einer von ihr benannten Gräfin uutergebracht zu werden, welcher Bitte auch entsprochen wurde; zugleich wurde da« kompetente Gericht beauftragt, zu entscheiden, ob Mirl Mar« guli-z dem Bater zurückzugeben und allenfalls ein Lurator für dieselbe zu stellen fei. Die Entscheidung ist noch nicht erfloffeu. Abg. Dr. Zhblikiewicz: Wa» mich anbelangt so kann ich unmöglich für die Ausschußanträge stimmen. Ich glaube, wir haben mit diesen Geschichten genug Zeit verloren (Bravo! recht«), al« daß diese Frage' nochmal« au den Au«schuß gewiesen wer« den sollte. Ich stelle deshalb den Antrag, über die Ausschußanträge zur Tagesordnung überzugehrn. (Lebhafter Beifall recht«.) Abg. Dr. Land-b erger erklärt, daß e« sich für ihn, wenn er die vorliegende Sache «ins ir» et stadio betrachte, nicht um den speciellen Fall, sondern um da« Princip der Gerechtigkeit handle, und nachdem der Justtzminister selbst erklärt, mit beiden vom Geiste der Gerechttgkeit getragenen Anträgen einverstanden zu sein, so sollte wohl auch da« Hau« seine Zustimmung denselben nicht versagen. ״Die Sache stellt sich keineswegs so dar, wie sie vom Borredner dargestellt wurde. Das Hau« wird nicht we» gen der Taufe eine« Judenmädchen« belästigt, sondern e« wird die Frage aufgeworfen, ob in Oesterreich überhaupt die väterliche Gewalt von irgend Jemand beeinträchtigt, ob die Staat«- und bürgerliche Gewalt gehemmt werden darf von Eorporationen, die ich zwar achte, denen ich aber ein solche« Recht nicht zusprecheu kann. Wenn ich auch keinen Anstand nehme, der Regierung, sowie dem Statthalter Galizien« meine volle Anerkennung au«« zusprechen für die Energie, mit der sie RadamSki in Schutz nehmen, so ist doch soviel unzweifelhaft, daß RadamSki damals seine noch unbestrittene Gewalt besah und ihm die Tochter trotzdem durch zehn Tage, zur Rücksprache vorenthalten wurde. E« leben in Galizien 5—600,000 Juden, und ich frage, ob die Sicherheit und Ruhe der Familien nicht dadurch gefährdet werde, wenn Fälle, wie der vorliegende, möglich sind. Wollen Sie, meine Herren, also die Bevölkerung Galizien« beruhigen, so nehmen Sie die Ausschußanträge an." Redner erlärt ferner, er müffe die Bemerkung de« Borred» nerS, man möge da» Hau« mit solchen Geschichten nicht weiter behelligen, entschieden zurückweisen. Die Volksvertretung habe nicht nur die Mission der Legislative, sondern auch noch eine andere Mission, die ihm da« Vertrauen de- Volke« gegeben hat. Das Volk habe da- Recht, sich vertrauensvoll an die Vertretung zu wenden, damit sie al« Anwalt für ein zugefügtes Unrecht austreten könne. Dadurch wird auch da« konstitutionelle Princip im Volksgeiste lebendig, gekräftigt und befestigt. (Lebhafter Bei» fall link«.) Der Berichterstatter Dr. Figulh empfiehlt nochmals die Ausschußanträge und glaubt, die Bevölkerung habe ein Recht, zu verlangen, daß über keinen ihrer Wünsche und die dieselben be» treffenden Ereigniffe einfach zur Tagesordnung übergegangen werde. Ewird zur Abstimmung, geschritten. Bei derselben wird der Antrag Zhblikiewicz; ״Es sei über den AuSschußantrag zur Tagesordnung überzugeheu", abgelehnt. Für diesen Antrag stimmt die ganze Rechte (mit Ausnahme der beiden liberalen Polen SawczhnSki und Landsberger), vom Eenlrum: Abt Zeidler, Baron Kotz, Graf Falkenhahn, Szab el, Paner, Limbeck, Thun rc.