Die Gegenwart
- Journal
- Die Gegenwart
- Volume
- 1 (1867)
- Issue
- 47 (22.11.1867)
- Date
- 1867-11-22
- Page
- Seite 370 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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370 Die OcgeaaMit noch schlimmer ist. als jene Umgehung de» Icfagftn §. 19. Den» wir können un« wohl verstellen, wi« schon oben bemerkt, dßß eS principielle Gegner der Zulassung eine- Juden zun« Staatsdienste giebt, ,aber nicht, daß ernsthafte Vertheidiger!des vermittelnden Modus existiren, der bei un« keineswegs zu i den Seltenheiten gehört. Dieser bestcht darin, daß man in der^ Justiz die guten Dienste der jüdischen Referendarien, Assessoren rc. annimmt, im höheren Schulamt jüdische Eaodidaten ihr Probejahr (daS bekanntlich nicht honorirt wird) abhalten läßt, auch nicht das Mindeste dagegen hat, daß sich Juden als Privatdoceuten an Universitäten nützlich machen, kurz, ihre Leistungen, womit dieselben provisorisch und gratis geschehen, mit Vergnügen annimmt — und nur wenn sie dann sich erkühnen, für ihre Bemühungen irgend eine Entschädigung oder gar eine fixe Anstellung zu beanspruchen, ihnen mit einem kategorischen ״quod non“ den Rücken zeigt. ^Nun könnte man freilich sagen: den Juden, die so unklug sind, trotz der sichern Voraussicht des Schicksals, da» chrer harrt, dem Staat in der vorherbezeichneten Weise ihre Dienste zu widmen, geschieht nicht-, als wa» sie sich selbst Voraussagen müßten. Allein diese Bemerkung zieht nicht. Der Staat, zumal der ״christlich.germanische", soll eben so wenig, wie auf die Jmmoralität, auf die Stupidität seiner Mitbürger fpeculiren. Wem ferner die Qualitäten zur provisorischen Anstellung beiwohnen, der muß auch zur definitiven die Berechtigung in sich tragen. Was uns betrifft, wir haben un« stet» gewundert, datz nicht gerade die specifischen Vertreter de» christlich-germanischen Staate«, aber vornehmlich die Partei, welche in der ״Kreuzztg." ihren Sitz hatte und hat, am meisten auf die vollständige Emaocipation der Israeliten angedrungen habe. Nur durch diese, zu deren Ausführung e» übrigen« gar keiner Neuerungen, sondern nur einer, stricte» Erfüllung der bezüglichen Abschnitte unserer Perfasfung bedarf, kann da» schroffe alte, heimathloS außerhalb des Staate« stehende Judenthum beseitigt, aus seinem bisherigen Kosmopolit!»« mu» zu verständigem LocalpatriotiSinu» übergeführt werden. Wenn unsere Feudalen den Juden ihre Vorliebe für Geldgeschäfte vorwerfen und die von ihrer Plutokratie den Uebrigen drohenden Gefahren mit den schwärzesten Farben auSmalen, so vergessen sie, daß eben unter den gegenwärtigen Derhältniffen den Betreffenden kaum etwas übrig bleibt, als der Handel, daß aber diese einseitig materielle Richtung alsbald viele Vertreter verlieren würde', fall» nur für sie überhaupt eine Möglichkeit bestände, anderweitig ersprteßlich ihre Fähigkeiten zu verwcrtheu. Waö ferner die auch von un» nicht geleugneten Auswüchse des jüdischen Journalisten- und Literatur-UnweseuS betrifft (jenes ״Mauscheln" in unserer Literatur, wie es einst ein geistreicher Mann genannt hat), so würde sich auch diese» verlieren, wenn dem Theile unserer Mitkürzer mosaischen Glaubens, welcher sich von Natur zu einem anderen als dem meist von ihnen erwählten kaufmännischen Berufe hingezogen fühlt, eine reelle Aussicht gewährt würde, sei e« in der Wirksamkeit eine-praktischen Amtes die ledige Zeit ersprießlich auSzufülW, sei es auf dem Gebiete streng wissenschaftlicher Beschäftigung Seiten» des Staate» diejenige Anerkennung zu sinden, auf welche christliche Gelehrte Aussicht haben. Daß es jeneu weder an Neigung, noch an Talent zu ernsten Studien fehlt, haben sie hinlänglich documentirt, und wenn irgendwo, ist in der Wiffenschaft die Scheidung nach Confessioncn ebenso thöricht, als nach Nationalitäten. Mau hebe also die als Anomalien aui finsteren Zeilen übrig gebliebenen, nirgendwo mehr mit der moderne» Anschauung vom Staate vereinbarlichen Beschränkungen unserer jüdischen Bürger auf, und die Anklagen, die jetzt so häufig, nicht Aq ehtie Gr»d, vstz! cWsktzvachur oder gemäßigt libraler Seite r gegea sie erhsßen weptztlH dileftea bald verstummen. Unsere GemrinLeschulen, in»b«s!nl>rre -je Nach dem letzten Jahresberichte der hiesigen Gemeinde erforderten die Gemeindeschulen im Jahre 1866, bei 70,000 Thlr. Beittägen, einen Zuschuß von 10,500 Thlr., und zwar die Knabenschule 6265, die Mädchenschule 4265, also mehr als 14 Pitt, der direkten Steuern. Ziehen wir nun in Betracht, daß diese Ausgabe von Jahr zu Jahr gestiegen, so ist wobl die Frage gerechtfertigt: auf welchem RechtSgrunde beruht die Verpflichtung der Gemeinde, UnterrichtSanstalten zu erhalten? Um jeder Mißdeutung vorzubeuge», erklären wir vorweg, daß wir un» herzlich freuen, unsere Schulen auf einem höheren Standpunkte al» dem der Evmnzunalschulen zu sehen; wir begrü« ßen es mit aufrichtiger Genugthuung, daß auch unserer gänzlich unbemittelten Jugend die Möglichkeit einer guten Schulbildung dargeboten wird, nichtsdestoweniger scheint uns obige Frage mehr als begründet, sie ist unbedingt nochwendig. Bon ihrer Beant- Wortung hängt nicht bloS die Berechtigung der Gemeiude-Berwaltung ab, die direkten Abgaben für diesen Zweck in Anspruch zu nehmen, vielmehr noch ist sie allein im Staude, dem Schulwesen seine richtige Stellung im Gemeindeverbande anzuweisen und es vor falscher wenn auch wohlgemeinter Entwicklung zu bewahren. Zur Sache! I. Ist die Gemeinde juridisch verpflichtet für die Ausbildung ihrer Jugend Sorge zu tragen? oder mit andern Worten: hat sie von Staatswegen die Pflicht, Schulen zu gründen? Wir ant- Worten: Nein! Der Jugendunterricht ist Pflicht der Kommune und de» Staates, aber nicht der KultuSgemeiude. Wir Juden müffen vor Allen diesen Grundsatz aufrecht halten und durch keinen Schritt eine» Zweifel darüber aufkommen lassen; wir würden uns sonst selbst als einen Staat im Staate hinstellen und nicht Wenigen eine erwünschte Handhabe bieten, uns das verfaffungSmäßige Recht noch mehr zu verkümmern. Unserer Jugend muß der Zutritt zu allen öffentlichen Schulen ohne irgend welche Einschränkung gewahrt bleiben. ______ - *י Ist aber eine jüdische Gemeinde darum ganz ledig dieser Pflicht? Wir antworten wiederum: Nein! Denn ruht auch keine juridische Verpflichtung auf ihr, so ist die morallsche, i» einer gewiffen Begränzung, desto größer. Die Volksschule ist in unsrrm Staate eine starr confessionelle. Nicht nur bildet der Unterricht in den ReligionSgegenständen einen Hauptzweig der Gesammtbildung, sondern der Gesammtunterricht wird von dein coufessionellen Geiste getragen. So lange also der Standpunkt des christlichen Staates auch die Volksschule überragt, so lange unsere unbemittelte Jugend diese Anstalteil nur auf Kosten der eigenen Religion besuchen könnte, so lange wird e» die höchste und unerläßlichste Aufgabe unserer KultuSgemeinden sein, unter steter Währung unsere« Rechtes an der allge« meinen Schule, selbstständig für den Jugendunterricht dieser GlanbeoSgenossen Sorge zu tragen. Diese moralische Pflicht erscheint uns nicht minder bindend al» jede juridische. Neben der wohl nicht geringe» Zahl derer, welche zu Ansprüchen an die allgxmeine Volksschule berechtigt sind, giebt es aber auch nicht wenige Gcmeindemitgliedcr, die wohl nicht zur Klaffe der Hilfsbedürftigen gehören, denen es aber dennoch sehr schwer wird, ja