Die Gegenwart
- Journal
- Die Gegenwart
- Volume
- 1 (1867)
- Issue
- 47 (22.11.1867)
- Date
- 1867-11-22
- Page
- Seite 369 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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SitfcteiattcifMat Kititamnrtl.fTttf I wi / Die Gegenwart. •*.גמף «5*««** ''iaf'rtteaerjü« »tttt.gt Mt Mtkactl•■ llllkill•■, [Mit 11V. - Berliner Wochenschrift für Jüdische Angelegenheiten. Freilag, Ln» 22. November., A?Ü. Inhalt: Xu Sl«ichb«rechügunda Loostsfioum. — Unser« Semeiudescholea, insbesondere die Knabenschule. «orretPandr»)»»: Prag, Prag, Wien, ^Wien, Salqien, Jassy, London, Prrßburg, Talcutta, New-Uork. — Amerika. Nische Briefe. — Bllchertisch.--nsrrale. Die Gleichberechtigung -er Coafesfionen.' Unter dieser Ueberfchrift schreibt die Kölnische Zeitung an der Spitze de» Blattes folgendes: Unter dm verschiedenm Gesetzen, durch welche sich der jüngst geschloffene Norddeutsche Reichstag um die Beförderung der materiellen Interesien verdimstlich gemacht hat, werdm unsere jüdischm Mitbürger besonders frmdig das Freizügigkeitsgesetz begrüßen; in so fern ihnen diese« die unbehinderte Niederlaflung selbst in dem feudalm, bisher für sie so wenig gastlichen Mecklenburg gewährt. Selbst die Heimath de- Grafen Hahn-Basedow kann, wie man sieht, chre chinesische Mauer nicht mehr aufrecht halten, und so ist «nie».de« Drange der Brrhältnisse wieder ein bedeutsamer Schritt geschehen, um einer so lange durch die Vorurtheile ver» gangener Jahrhunderte fast den Parias gleichgestellten Menschen« klaffe den Bollgenuß der Rechte aller übrigen Staatsbürger zu gewährm, was billig ist, da Pe derm Pflichten miMagen. Unter diesen Umständen erscheint e« nicht unbescheiden, in höflichster, aber dringlichster Form einmal wieder an die' Ausführung eine«׳bekannten PaffuS der VerfaffungSurkunde für den preußischen Staat zu erinnern. Denn es heißt in §. 12 derselben folgender Maßen: Der Genuß der bürgerlichen und staatSbürger« lichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntniffe. Obwohl, wie es uns scheint, diese Bestimmung weder eine Lückentheorie zuläßt, noch für Zweideutigkeit der Interpretation empfänglich fft, hat dieselbe unsere-Wissens doch nie oder wenig« stmS so gut wie nie praktische Wirksamkeit erlangt, sondern ist ein todter Buchstabe geblieben bis zum heutigen Tage. Bloß ganz vereinzelt ist e« während der letzten Jahre ge« schehen, daß man achtenSwerthe jüdische Gelehrte hier und da an Universitäten placirte, so wie auch am Berliner Kammergericht, gleichfalls als weiße Raben, ein paar jüdische Assessoren*)^ Platz zu findm gewußt haben. Auf diese ganz extraordiuären, von den Betheiligten selbst al» Meerwunder angestaunten Fälle reducirt sich die praktische Wirksamkett eine« Paragraphm, deffen Urheber ihn ohne Zweifel als einm Fundamentalsatz zur Eonstruction de« ihnen angestrebtm Rechtsstaates betrachtet hatten. Man kennt die Gründe, wegm deren man den Juden dm verfaffung-mäßig garanttrten Anspruch auf Zulassung zu dm StaatSämtern mtzogen oder verkümmert hat. Mögen sie für die, welche principiell den Staat nur in dm Händen christlich «germa« *) Aber unbrsowetet D. Xed. 47. Erster Jahrgang. 1867. nischer Beamten wohl berachm hallm, gmügmd sein, allen Uebri« gm müssen fie bedmllicheS Kopffchütteln verursachen. Die Be« kmner demosaischen Glaubens deßhalb gänzlich vom höherm Schulamt au-znschließm, weil sie irgmd einer oder der anderm Branche des Unterrichts, z. B. der Geschichte gelegmtlich eine ״specifisch jüdische Färbung" verlechen könntm, oder von der Justiz, damit sie nie in die Lerlegmheit kommen, einem Lhristenmenschen den Eid abzunehmm — ein solcheperemptorische- Verfahren erinnert sehr an jene Frau, die, um die Wanzen gründlich aus der Bettstelle zu vertreibm, die Bettstelle selbst verbrannte, und scheint unS ein so summarischer Prozeß jedenfalls mehr für dm Orient al» für dm Occldent empsehlmSwerth. Wenn eine solche Zurücksetzung im Widerspmche gegen den Geist de- Zeitalter« und da« Nare Wort der Verfassung schon früher dem Staate Frie« drich'S de- Großen, der zuerst im monarchischen Europa da- Beispiel der religiösen Duldung gegeben hatte, wenig anstand, so ist nach der Schlacht bei Königgrätz, die Preußm alle Ehrm, aber auch alle Pflichten der Neugestaltung Deutschlandzuwies, der einfettig konfessionelle Standpunkt nach keiner Seite mehr zu halten. Gerade heutzutage, wo die kritische Weltlage alle Kräfte der Staaten in Anspruch nimmt, liegt es in dessm eigmstem Interesse, brauchbare Leute ohne Rücksicht auf die Facon, nach der sie selig zu werdm bestrebt sind, heranzuziehen, und gerade Prmßen folgt bei solcher Maxime nur dm Traditionen seiner besten Zeiten. Dmn e» ist dadurch bekanntlich groß gewordm, daß eS im Gegensätze zu Oesterreich bei seinm Beamten mehr auf Würdigkeit nnd Berdimste sah, al» auf äußerliche Empfeh« lungen, mochten sie in ererbten Titeln oder in hoher Protektion bestehen, daß e« nie die Staatsverwaltung zur Domaioe einer geschlossenen Gesellschaft machte, da« Gemeinwohl nicht dem Pri« vatvortheile einzelner Kasten oder Eoterieen aufopferte. Und wenn e« unbestritten ein charakteristischer Zug der Gegenwart ist, überall da« geistliche und weltliche Regime, die Kirche und den Staat möglichst zu trennen, so ist dastarre Fernhallen der Bekenner einer gesetzlich anerkannten Religion von den Aemtern und Wkr« den de- Staate-, dessen Lasten sie gleichmäßig mit den übrigen Bürgem tragen müssen, ein Widerspruch in sich, dessm Beseitt« gung zwar unanSbleiblich eintreten wird, im allgemeinen Interesse aber je früher je besser herbeigewünscht werden muß. Sonst kommt Prmßen in Gefahr, von Oesterreich überflügelt zu werden, da» sich jetzt energisch zur Ausführung der vorhin citirten Stelle in K. 12 unserer Verfassung anschickt und so ein Princip zur Geltung bringt, welcheder liberale Westen sehr lange, ohne daß dadurch der Staat oder die Religion zu Schaden gekommen wäre, in Praxi» gesetzt hat. ES sei also der Aufmerksamkeit der RegiH rung und, wenn diese sich säumig zeigt, der Kammer die Sorgt für endliche Berwirllichung einer bi« zur Stunde illusorisch geblie« denen Verheißung bei dieser Gelegenheit dringmd an'« Herz gelegt. \ Zugleich müssen wir einm Uebrlstand rügen, der vielleicht ' 17