Die Gegenwart
- Journal
- Die Gegenwart
- Volume
- 1 (1867)
- Issue
- 45 (8.11.1867)
- Date
- 1867-11-08
- Page
- Seite 356 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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SM Die «kganMtt. mit ihr io Zusammenhang gebracht wurde. Jchi ersah erst au« den heutigen Zeitungen, daß meine dmch die Nchur der Aufklärung gebotene Mittheilung, daß ich in einem gleichen Falle schon zweimal meinen früheren Auftrag an die Stattballerei in Lemberg urgirte, mit etner sehr mißfälligen Aeußerung über die Person de« Statthalter« von Galizien begleitet worden sei. Ich bin der Wahrheit und der Gerechtigkeit schuldig Fol« gende« beizufügen. Ueber meinen ersten Auftrag wurde-mir, wie ich bereit« bemerkt habe, unmittelbar von der Statthalterei in wenigen Tagen mitgetheilt, daß Dasjenige, wa« ich aufgetragen, daß nämlich die Taufe wenigsten« hintangehalten und sofort der Sachvelhatt erhoben werde, erfüllt sei. Nur über - die Erhebung de- Dachverhalt» selbst und die weitern Resultate habe ich noch keineu Bericht. Ich habe diese zwei Urgentia an da« Statthalterei-Präsidium geschickt, habe wich aber erst gestern Abend« in verläßlicher Weise überzeugt, daß der Statthalter seit mehr als fünf Wochen auf einer Amt-reife in Galizien begriffen sei (Bewegung und Heiterkeit link«) und zwar in den entferntesten Theilen Galiziens, und daher persönlich nicht in der Lage war, darauf zu antworten, und ee dürften vielleicht diejenigen Beamten, die an seiner Stelle diesfalls zu antworten hatten, e« dem Bezirksvorsteher überlassen haben, Ich muß bemerken, daß Mangel an Energie, Mangel an Rührigkeit und an sehr expediliver Geschäftsführung wahrlich da» Letzte ist, da« für alle Diejenigen, die den Statthalter von Galtzien kennen, diesem Manne vorgeworfen werden kann. (Bravo! links.) Bicepräsidont 0r. Ziemialkowöki: Ich finde e« begreiflich, daß der Vorfall, welcher gestern im telegraphischen Wege zur Kenntniß de« Hause« gelangte, mit Entrüstung ausgenommen wurde. Ich muß mich aber gegen den Antrag de« Petition«- Ausschusses aussprechen. Meine Herren! Gestern wurde von Seite de« Iusttzminister« mit diesem Falle ein anderer io Berührung gebracht, der dem Hause noch nicht bekannt war. Die Art, wie er diesen Fall zur Kenntniß des Hause« brachte, hat die Folge gehabt, daß man Rufe, wie: Weg mit dem Statthalter! Absetzung des Grafen Goluchowski hier hörte. Dem Herrn Justizminister hätte wohl bekannt sein sollen, daß der Statthalter seit vier Wochen auf einer osficiellen Bernsung de« Landes ist. (Bewegung link«. Rufe: Hört!) Sein Stellvertreter ist rin Deutscher und stammt auch aus dem Regime Bach. Für diesen ist der Statthalter von Galizien nicht verantwortlich. Es muß uns schmerzhaft berühren, daß ein Mann, der dem Kaiser treu ist, der einer Regierung ergeben ist, auf eine solche Art hier der Geringschätzung de« Hauses preisgegeben wurde von einem Minister Sr. Majestät. (Bravo! rechts. Bewegung links.) Der Statthalter von Galizien wird, wenn ein ähnlicher Auftrag an ihn ergehen sollte, wie ihn der PetitionSauSschuß bean« tragt, wieder nicht in der Lage sein, diesen Auftrag zu vollziehen. (Bewegung.) Meine Herren! Vergessen Sie nicht, daß wir in den Zeiten de« Eoncordat« leben, und daß der Statthalter kein Recht hat, einem Kloster etwa» zu befehlen, er müßte denn da« Kloster stürmen. (Großer Widerspruch link« und im Centrum Ruf aus dem Centrum: Llosterwirthschaftl) Ich bi» der Ansicht, daß das Hau« die Regierung blo« auffordern soll, an alle Behörden, die in dieser Angelegenheit mitzuwirken haben, die erforderlichen Aufträge ergehen zu lassen, daß dieser Fall mit aller Energie behandelt und ähnlichen Vorkommnissen für die Zukunft vorgebeugt werde. (Beifall recht«.) Iusttzminister Hye: Ich muß mir erlauben, da« hohe Hau« eine« Augenblick mit etner persönlichen Bemerkung zu behelligrn. Persönlich muß ich feierlich dagegen Verwahrung einlegen, daß in meinen Worten die Intention gelegen war, oder daß selbst auch nur au« dem Jnhatt derselben irgendwie eine solche Deutung hätte hervorgehen können, dm Statthalter von Galizien der Geringschätzung de« hohen Hause« preiszugeben. Ich bemerke, daß, wenn in meinen Worten da« gelegen wäre, ich sie feierlich zurücknehme; da« wäre mir nicht eingefallen. Wa« ich heute ohne diese Provocatto» de« Herrn Vorredner« gesagt habe, wird, glaube ich, meine persönliche Jntmtton diesfalls vollkommen constatiren. Abg. Pratobevera erklärt, er könne sich mit der vom AuSschusie vorgeschlagenen Formulirung de« Antrag« nicht einver« standen erklären, denn dieselbe scheine geradezu ein Angriff auf die Executive zu sein. Redner beantragt vielmehr, da« Hau« möge beschließen, diese Petttton mit der Aufforderung an die Regierung zu überweisen. unverweilt und energisch der Beschwerde Abhülfe zu schaffen unter Beseitigung und Ahndung jeder vorgefallenen Ungesetzlichkeit oder Saumseligkeit. Der Antrag wird im Centrum und auf der Rechten unterstützt. \ Abg. Mühlfeld: Ich erkläre im voraus, daß ich den Antrag de« PelitionS-Auöschuffe« auf da« Entschiedenste unterstütze. Die Sache ist eine so klare und einfache, und ich möchte da« Hau« vor allem bitten, sich durch die angezogene Allerhöchste Entschließung vom Jahre 1838 durchaus nicht trügen zu laffen. Die Allerhöchste Entschließung sprach von der Taufe eine« jüdi« scheu Kindes, inwiefern diese« mit der Genehmigung der Behörde oder selbst de« Landesfürsten statthaben dürfe oder nicht. Die Frage steht aber so: Ein Kind befindet sich nicht bei seinen Eltern, es befindet sich im Benrdictinerkloster zu Lemberg. Ich frage nun, gehört da« Kind ohne alle Rücksicht auf die Taufe, ohne alle Rücksicht auf die Allerhöchste Entschließung vom Jahre 1838, in da» Nonnenkloster, oder gehört es den Eltem? (Leb- Hafter Beifall im Hause und auf der Galerie.) Hat die Allerhöchste Entschließung vom Jahre 1838 da« bürgerliche Gesetzbuch aufgehoben, welches den Eltern va« Recht einräumt, ein entwichene« Kind mit Hülfe der Behörde zurückzuschaffen? (Beifall links.) Nie und nimmer. Der PetitionS-AuSschuß hat nur diese- Ber« hältniß zwischen Vater und Kind, die Entweichung de« Kinde« aus dem elterlichen Huuse und die Unterbringung, ja Gefangen- Haltung im Kloster, insofern als man dem Vater eine Einflußnähme auf da« Kind entzieht, im Auge gehabt. Da« sind Hand« lungen, die sich unter allen Umständen al« widerrechtlich darstellen und durch die Behörden beseitigt werden müffen. Hier kann e« auf nicht« andere« ankommen, als ob e« feststeht, daß Markus RadamSki Vater zu dem Kinde Sarah ist. Besteht dieses Verhältniß, so wie das Telegramm e« besagt, dann glaube ich, ist nicht« entscheidend, als da« Unrecht, welche« in der Handlung de« Nonnenklosters liegt. Selbst in'dem Falle, daß man Anstand nehmen würde, das Kind dem Vater auszufolgen, weil man vielleicht besorgt, daß dein Kinde vom Vater etwa« angelhan würde, so hat der PetitionS-AuSschuß auch diese Eventualität nicht außer Acht gelaffen, sondern den Beisatz beigefügt, daß wenigsten« das Kind au« dem Kloster entfernt werde. Aber dafür wird der Justizminister und Kultusminister so wenig wie der Minister de» Innern irgend einen Grund anzugeben vermögen, daß da« Kind auch nur eine Viertelstunde im Kloster zu bl eiben habe. (Lebhafter Beifall link« und auf der Galerie.) Ich verlasse den sachlichen Theil der Angelegenheit und wende mich der Person de- Statthalter« von Galizien zu. Ich glaube, daß