Die Gegenwart
- Journal
- Die Gegenwart
- Volume
- 1 (1867)
- Issue
- 41 (11.10.1867)
- Date
- 1867-10-11
- Page
- Seite 322 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/4889892-5434108-5434192--379-4890224- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
322 Die -egenwarr. ״daß (Li» Hirt und Eine Heerde sei", al* auch 4» Bytrefi der Mittel und Wege, die zu diesem herrlichen Ziele führen: Be« freiung der Individuen durch Bekeuntniß und Bilding, daher nnbeschränlte Denk- und Lebr-FreibeA! f— Sie werden es daher nicht unpassend finden, wenn ich i!«rdie Entwicklung der vielgeschmähtcn ״Freigemeindler" Einige« berichte. Unser schjine« Dresden, da« in politischer Beziehung ein wahrer Sumpf ist, bietet dafür von jeher den religiösen Idee» einen günstigeren Bo« den. Die« zeigte sich auch gestern wieder, wo hier eine zahlreiche r Versammlung von Freunden und Anhängern 2. Ronge'S statt« fand, um denselben bei seiner Durchreise nach Schlesien zu begrüßen. Im Jahre 1845 tonnte Ronge ungehindert in den deutschkatholischen Gemeinden Sachsens predigen; jetzt aber, nach 22 Jahren, ist es ihm sogar verboten, in Versammlungen zu reden. Denn im Jahre 1865 wurde unter dein Ministerium Beust ein Bcrbct für Ronge und EerSky erlassen, das jedenfalls von katholischer Seite beantragt worden war. I. Ronge glaubte, daß das Verbot seit dein Beitritt Sachsens zum norddeutschen Bunde auf« gehoben sei, fand aber, daß die Polizei es noch aufrecht hielt, trotz der allgemeinen Bewegung gegen den Ultramontanismus in Oesterreich, Bayer», Italien re. Die Polizei ließ am Sonnabende nach Ronge'S Ankunft hier ein Vorstandsmitglied, Herrn Knosel, rufen und bedeutete demselben, daß Ronge keinen Vortrag halten dürfe. 2a man forderte sogar, derselbe solle sich nicht an der Debatte in der Versammlung bcthciligcn. DaS Letztere wurde verweigert und Ronge stellte in der Versammlung den Antrag, dem Stadtverordncten-Eollegium den Dank auszusprechen für den Beschluß, den dasselbe am 4. September gefaßt hatte, und der rahin ging, ״die Regierung zu ersuchen, die bisherigen religiösen Beschränkungen beseitigen zu wollen." Der Antrag Ronge'S wurde cinslimmig angenommen uiid bcschlosien, die Listen für Un« tcrschristen in verschiedenen Stadtthcilen au-zulegen und im gan« zen Lande ähnliche Adressen an die Regierung zu veranlassen. Bei Bcgründnng des Antrages sagte Ronge: Er habe unter den jetzigen Verhältnissen nicht nöthig, eine Demonstration zu machen, um dem Gesetze der Religionsfreiheit Geltung zu verschaffen. DaS deutsche Bell habe jetzt allgemeines Stimmrecht; es dürfe daher nur seine Pflicht thun, um die Religionsfreiheit gegen den UltramontaniSinuS zu wahren. Gegenwärtig suche selbst die ka« thelische Bevölkerung in Oesterreich und Bayern dapäpstliche 2och zu breche»; das sächsische Volk müßte ja erröthen, wenn cS duldete, daß der UltrainontaniSmuS noch länger die Wiege des Protestantismus mit seinen intoleranten Maßregeln beeinträchtigte. Die Gemeinde so wie Ronge werden bei der Regierung um Auf- Hebung des Verbotes nachsuchen und, wenn da» Gesuch nicht bewilligt werden sollte, weitere Schritte thun. Wünschen wir, als 2uden, den freien Gemeinden ein glückliche» Gedeihen, denn e» ist die gleiche Sache, für die wir kämpfen! ' München, 11. September. Die Administration der iSraelitischen CnltnSgemcinde zu München hat folgenden Aufruf an alle israelitische Gemeinden Bayerns erlassen: ״Den bayerischen ISraclitcn ziemt c«, bei der Festfeier, die iin Oktober d. 2. stattfin« den wird, den Gefühlen ihrer Anhänglichkeit an Seine Majestät de» Königs von Bayern freudigen Ansdruck zu geben. Wenn wir einen Blick auf die Erlebniffe der jüngst verflossenen zwei Dczennie» werfen, so begegnen wir vielfach den wohlthätigen Einflüffen, welche die bayerische StaatSregierung unter dem höchstseligen Kö« nig Maximilian II. zu Gunsten der Israeliten geltend machte. Der Schutt von Jahrhunderten wurde hinwegzuräumrn begonnen und die Regierung Sr. Majestät de» König» Ludwig» II. setzt, so zeigen die Verhandlungen in den verschiedenen Gesetzgebung«- S * J *vsschüssen, ihre Straft daran, die letzten Reste zu beseitigen von jenen Fesseln, die da- Iudenthuw in vielfacher Hinsicht belästigen Und zum Theil noch hemmen. Dankbar diese» anerkennend, wollen wir nicht die letzten sein unter ^den vielen öffentlichen Eor« porafioneo und Gesellschaften, die zur LenuähluugSfeier mit ihren guten Wünschen erscheinen. E» handelt sich bet «n» nicht um eine einzunehmende Sonderstellung, sondern um den Dank, den der derzestige Lenker der Regierung dafür, daß er, vollendend da» von seinem höchstseligen Vater begonnene Werk, diese unsere Sonderstellung aufzuh^en bemüht ist. Indem wir nun, die Administration und der Ausschuß der hiesigen israelitischen CultuSgrmeinde, un» mit der Frage beschäf« tigen, in welcher Weise wir zu der Feier de» königlichen Ver« mählungSfeste» beizutragen vermöchten, fanden wir keinen paffen« deren und unseren freudigen Gefühlen gleichwie den Intentionen des neu zu vermählenden hohen königlichen Paares entsprechendern Akt aldie Gründung eines bayerischen öffentlichen Waisenhauses, aus Beranlaffung und zur Feier de» königl. Ehrentages. Jenen armen Kleinen, für die der Mutterliebe zarte Sorge 1 und des Vaters ernster Blick nicht mehr wacht, sie sind in Bayern häufig dem Zufalle preisgestellt und kein wohlthätigeS Hau» bietet den armen israelitischen Waisen eine sichere Stätte der Unterkunft und der Fürsorge für leibliches und geistige- Gedeihen. Denn die einzige in Bayern bestehende Institution dieser Art — die israelitische Waisenanstall in Fürth — schließt grundsätzlich das zunächst bilfsbedürftigste weibliche Geschlecht ganz au» und ist statutenmäßig zunächst für die Aufnahme von Waisenknaben aus Fürth bestimmt. Dagegen soll die zu gründende Anstalt mit Rücksicht auf das in Fürth bestehende Waisenhaus vorerst für bayerische israelitische Mädchen und in zweiter Reihe bei ausreichendem Fond auch für bayerische israelitische Knaben bestimmt sein. Thatsächlich ist im Augenblicke nach einer Zuschrift der Ad- Ministration der israelitischen Waisenanstalt in Fürth vom 23. v. M. allen an dieselbe gelangten AufnahmSgesuchen Berücksichtigung zu Theil geworden und haben zur Zeit 13 auswärtige israelitische Knaben in derselben Aufnahme gefunden, so daß das vorgeschlagene Eventualverhältniß hierdurch sich rechtfertigt. Bei der Erwägung über die Mittel und Wege zur Errei« chung des angestrebten Ziele» ergab sich die Frage, ob nicht etwa die großen bayerischen Gemeinden zur Notirung größerer Betröge als Gründungskapitalien angegangen werden sollen. Man fand jedoch diesen Weg für den weniger geeigneten. Nur die Wohlthätigkeit aller Einzelnen, an welche im Wege der Collecte die Aufforderung zur Beisteuerung ergeht, verspricht einen ganz bedeutenden Fond zu liefern. Möglich, ja sogar wahr« schcinlich aber würde die Inanspruchnahme der Gemeiuden als sol« cher störend und beeinträchtigend wirken, wenn nämlich diese vor der Sammlung bei den Einzelnen geschähe. Erst dann wenn ein« mal in ergiebiger Weise durch die zu veranstaltende Collecte ein Gründungsfond beschafft ist, möge sowohl für die Fundamention Dotationen als für die Erhaltung der Anstalt einmalige sowie Jahresbeiträge der Gemeinden, Schenkungen, Thoraspenden und dergl. zu Hilfe genommen werden. Wa» die Behandlung de» angeregten Gegenstandes betrifft, so glauben wir in dieser Beziehung Folgende» Vorschlägen zu müssen: Derehrliche Verwaltung der israelitischen CultuSgemeinde zu N. wolle ihre Zustimmung zu der von der Unterzeichneten Admi« niftration anKregten^ Gründung einer allgemeinen israelitischen