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Die Gegenwart · 1867-10-11 · 41 (11.10.1867) · p. Seite 321

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Journal
Die Gegenwart
Volume
1 (1867)
Issue
41 (11.10.1867)
Date
1867-10-11
Page
Seite 321 (sequence 1)
Language
German
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Ditsr« Blatt erscheint jrtr»! Kt•«׳ n«»t«-Bret» Oiertetzicheti« »*״ Ggr. tnol. 1 I »» W׳ Die Gegenwari. Battakuini fitr W« Xekictlta Hu» ui di, «,»,»iti,». «Ott Hamd SafeTttMttittt fft k *»•Brite 1 Berliner Wochenschrift für Jüdische Angelegenhei Freilag, den 11. Dktobrr. No. 41. Erster Jahrgang. 1867. Inhalt: L«rrr»»,n»t»snl: Berlin, Hannover, Dresden, München. — Da- Ber. söhnung-opser. — Dr. Aron Gmnpertz, gen. Aron Emmerich Gortsetzimg.) — Da« jüdische Hospital in Lhicago. — Noch einmal die Dinin von Menachem. — *antmenlistk.-Inserate. * Berlin, 8. Oktober. Die hiestgen öffentlichen Blätter berichten von skandalösen Auftritten, die in mehreren sür die Feiertage eingerichteten Privatsynagogen stattgefunden haben fvllen. E» ist dieleider nicht- Neue« und erklärt sich von selbst, wenn man bedenkt, daß die fraglichen CultuSstätten weit mehr durch Spekulation und Eigennutz, als durch wahrereligiöse- Gefühl in Akhvität gesetzt werden. Die Unternehmer legen in ihrem ״geschäftlichen" Eifer und in der Sorge für hohe Einnahmen nicht selten eine Rücksichtslosigkeit an den Tag, die jede Andacht fern halten muß. Während des Gottesdienstes werden da häufig Plätze verkauft, und wehe dem Armen, der es etwa ohne Einlaßkarte versucht hätte, sich da in Andacht zu versenken; — ohne Gnade und ohne die Weihe der Versammlung zu berücksichtigen, befördert man ihn mit Hülfe von Kellnern rc. zur Thür hinaus. Anderer Arten vbn״ grobm Ungehörigkelten wollen wir erst gar nicht gedenken. Es wäre in der That an der Zeit, daß die Gemeindeverwaltung Schritte thäte, um diesem Unfug materieller, wie geistlicher Spekulanten, der jedes Jahr erschreckendere Dimensionen annimmt, endlich ein Ziel zu setzen. 8 Hannover, 29. September. Der augenblicklich hier berathende Provinziattandtag für die Provinz Hannover hat Gelegenheit gehabt, auch über zwei die Verhältnisse der Juden betreffende Angelegenheiten zu verhandeln. Von Seiten debekannten liberalen Abgeordneten Herrn Rudolph v. Bennigsen wurde nämlich ein mit großem Beifalle aufgenommener Antrag, welchem später auch einsttmmige Annahme zu Theil ward, gestellt, dahin gehend, die königliche StaatSregieruug zu ersuchen, daß das Vermögen desogenannten Domanial-AblösungS- und Veräußerungsfonds dem provinztalstandischen Verbände der Provinz als ein von ihm zu verwaltende- Vermögen zur Verwendung namhaft gemachter Zwecke, unter denen dajüdische Schulwesen der Provinz besonders hervorgehoben wurde, überwiesen werde. Lebhafte Freude rief auch der Umstand hervor, daß dieser Antrag sich auch der sofortigen Zustimmung unsere- Oberpräsidenten zu erfteuen hatte, welcher noch vor der Abstimmung erklärte, daß er zwar augenblicklich noch nicht angeben könne, wie weit die königliche Regieruug aus die Wünsche des Landtages eingehen werde, indeß nicht anstehe, schon jetzt mitzutheilen, daß der Antrag seine volle Sympathie habe und werde er sich beeilen, den Beschluß de- Landtage- Sr. Majestät dem Könige sofort zu unterbreiten und sich freuen, wenn er die königliche Sanktion erhalte. Dabe« treffende Schreiben ist auch bereitmit-einer warmen Besürwor-' tung de- Herrn Oberpräsidenten nach Berlin abgegangrn und da man hier allgemein die Hoffnung auf Realisirung dein demselben ausgesprochenen Wunsches hegt, so wäre damit ein Punkt, der für die fernere Existenz dehiesigen jüdischen Seminars eine Lebensfrage ist, in höchst günstiger Weise erledigt. Die zweite von dem Provinziallandtage verhandelte und auf die Berhältniffe der Juden sich beziehende Angelegenheit betraf die bei der Eheschließung der Juden in unserer Provinz künftig zu beobachtenden Vorschriften. Unter den dem Landtage gemachten WegierungSvorlazen bezog sich nämlich eine auf die Einführung bürgerlicher Eheschließung für Dissidenten, bei welcher Gelegenheit dtm Landtage anheimgegeben wurde, zu erwägen, ob nicht in Rückfiiht darauf, daß in der Provinz Hannover die Eheschließungen der Juden, soweit bekannt, ausreichend geregelt sind, Veranlassung «geben sei, die Anwendbarkeit der in Betreff der sogenannten Noth-Eivil-Ehe zu erlaffenden Vorschriften auf die Juden ausdtücklich auszuschließen. Der zur Prüfung dieser Vorlage nieder- «setzte Ausschuß ging auf diese Erwägung ein und beschloß, daß me in diesem Punkte zu erlaffenden Vorschriften auf die Juden tzine Anwendung finden und daß in Betreff der Ehen der Juden hurch die gegenwärtige Verordnung nichts geändert werde. In der Motivirung diese- Beschlusses wies Bürgermeister Neuburg ׳ckl« «Referent daraus hin, daß die Giltigkeit einer jüdischev Ehe bei un» vom Trauscheine abhängig sei; wenn nun, wie in AuSsicht stehen dürfte, die Trauscheinöpflicht wegfallen, so würde damit auch die einzige Bedingung der Giltigkeit einer jüdischen Ehe weggenommen. In Preußen werde eine solche Ehe einfach vor dem Richter abgeschloffen, dazu hätte man auch vielleicht bei uns rathen können, allein eS sei bekannt, daß die Wünsche der hiesigen Juden dahin gingen, daß eS hier beim Allen für sie bleiben möge; für den Fall nun, daß die Trauscheine beseitigt werden sollten, beantrage er, die Giltigkeit einer jüdischen Ehe als von der Trauung durch den Land- oder Unterrabbiner abhängig zu erklären. Die Fassung dieser Verordnung wurde alsdann auf einen zahlreich unterstützten Antrag de« Grafen v. BorrieS folgender, maße» beliebt: Zur Giltigkeit der jüdischen Ehe bedarf es der Einsegnung durch einen Rabbiner oder durch einen von einem solchen dazu bevollmächtigten Unterrabbiner, und soll im Begleitschreiben der Regierung ausgesprochen werden, daß ewünschen-- Werth sei, in der Gesetzgebung dahin eine Aenderung eintreten zu lassen, daß die Giltigkeit der jüdischen Ehe nicht ferner von der Ertheilung eine- Trauscheines abhängig gemacht werde. 0 Dresden, L9. September. Unter allen religiösen Formen und Erscheinungen der Zeit ist keine, die den denkende» Bekenner de» JudenthumS mehr interessiren muß, als die frei-religiösen Gemeinde». Ich möchte sagen, sie seien da« böse Gewissen de- StaatS-KirchenthumS, ebenso wie die religiösen Reformbewegungen in unseren Gemeinden nichts als Ha« rege böse Gewissen de« traditionellen JudenthumS sind. (Vie freien Gemeinden stehen uns von allen religiösen Genossenschaften am nächsten, sowohl wa« da» Ziel betrifft, das Ideal der Propheten,

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