Die Gegenwart
- Journal
- Die Gegenwart
- Volume
- 1 (1867)
- Issue
- 38 (20.9.1867)
- Date
- 1867-09-20
- Page
- Seite 301 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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ftatöur Vochrsschrist ftr JMsch« Ua-ckegachritku. 301 8e«terg, 5. September. Wir leben in der jweiten Hälfte des 19. Jahrhundert-, dennoch sind wir hier in Galizien öfters in der Lage daran zu zweifeln, und das neueste Grculär des ka« tholischen Erzbischofs ist ganz geeignet, diese Zweifel nur zu bekräftigen. Am 25. September d. I. 1864 erließ der Erzbischof Wierzchlejski einen Hirtenbrief an den untergeordneten Klerus, in dem er jene Sünden namhaft macht, welche von den Beichtvätern nicht nachgelassen werden können und von denen nur er, der Erz« bifchof, Absolution ertheilcn könne. Am 19. August d. I. erließ der erwähnte Erzbischof einen neuen lateinischen Hirtenbrief, in welchem er an den früheren erinnert und neuerlich diejenigen Sün« den anfzählt, von denen zu absolviren nur er allein berechtigt sei. Ich will Ihnen hier »6 asteroaw rei memoriam diese Sünden, wie sie im Hirtenbriefe aufgezählt sind, anführen: I. Absicht« licher Mord; 2. Blutschande Int ersten Grade der Verwandtschaft; Z. Fruchtabtreibung; 4. fleischliche Vermischung mit Juden bei« derlei Geschlechtes und Ammenschaft bei den Juden; 5., Brandlegung; 6. Annahme eine» SacramenteS von nichtunirten Geistlichen; 7. Factum turpe bei der Beichte. Zn bemerken ist noch, daß für die westlichen Kreise Galizien», wo durchgehendrömisch-katholische Geistliche sind, statt de» angeführ« ten Punktes 6 ein anderer eingeschoben ist, nämlich statt der schrecklichen Sünde: ״Annahme eine» SacramenteS von nichtunir« ten Geistlichen" gesetzt wurde: Falscher Eid und Bruch des Ge« löbniffeS der Enthaltung von geistigen Getränken. Weiter ist zu bemerken, daß in dem Hirtenbriefe aus deoi Jahre 1864 nicht nur Ammenschaft bei den Juden als eine solche Sünde aufgeführt war, von welcher nur der Erzbischof absolviren kann, sondern auch überhaupt jede Dienstleistung und Dienstmmahme bei den Juden dem absichtlichen Morde, der Brandlegung u. s. w. gleich« gestellt werde. Die Neuerung ist daher auf jeden Fall ein Fortschritt. PrzemySl, 19. August. Ein israelitisches 12 Jahre alte» Mädchen, schreibt man der ״Allg. Ztg. d. I.", verschwand vor einigen Tagen aus dem elterlichen Hause, und wurde den um ihr Kind trauernden Eltern zu ihrem größer» Leidwesen mitgetheilt, daß deren vermißte» Kind in den Katechumenen (dem NonnenNo« ster zu PrzemySl) sich befinde, und mit dem Gedanken sich her« umtrage, den Glauben ihrer Väter zu verlaffen, um zur christlichen Kirche überzutreten. Die schmerzerfüllte Mutter eilte in« Kloster, in der Hosf« nung, da« dem Schoße orthodoxer Eltern entriffene Kind werde bei dem Anblicke der so tief beklommenen Mutter sogleich sich der« selben in die Arme werfen, und nach Hause eilen. Wie entsetzlich wurde aber die arme Mutter enttäuscht! Das lieblose Kind kennt jene Mutter nicht mehr, eS hat in der so kurzen Zeit nicht nur das religiöse Band zerrissen, sondern auch die natürliche kindliche Liebe ganz vergessen; es erkennt nunmehr die Kirche als seine Mutter und fertigte seine leibliche Mutter mit kurzen Worten ab. ״Ich gehe nicht von dannen" war die Antwort auf so heiße vergossene Thränen. Die so schnell bewirkte Auflösung aller religiösen Bande, die so harte Entfremdung des leiblichen Kindes, und der doppelte Treubruch des Letzteren sprengten da» zusammengeschnürte Herz der armen Mutter, und vor den Augen ihre« unseligen Kinde-, in den Mauern des Klosters, vor den Füßen der Priorin sank sie entseelt zu Boden. — Aber selbst diese so tragische Scene, die Geistesverwirrung des inzwischen herbeigeeilten und von so harten Schicksalsschlägen getroffenen Vaters konnten tveder das Herz de» Kindes, noch da» der barmherzigen Schwestern erweichen. Die fa werthvolle Beute wird wohl nicht herausgegeben. Die Rechtfertigung, daß die Kirchenvorsteher verpflichtet wi« ren. diejenigen liebreich aufzunehmea, welche zur christlichen Kirche übertreten wollen, ist wohl bekannt. Es fragt sich aber, ob ein 12 jährige« Kind einen selbstständigen Willen habe? Ob inson« der» dieses unwissende jeder Erziehung bare Mädchen zwischen Rellgiou und Religion zu unterscheiden verstehe? ob die Prose« lhtenmacherei in dieser Wesse nicht mit dem Geiste des Evange« liumS im Widerspruche stehe? Allerdings wird da» Ehristenlhum durch diesen Uebertritt nicht viel gewinnen, ebensowenig als da» Judenthum daran ver« liert; welche Verwirrung, welches Unglück aber hat diese Bekeh« rungssucht der armen Familie zugefügt! Die Intervention der k. k. Behörde bei einem ähnlichen Falle im vorigen Jahre hat nicht« gefluchtet: Warum? weil das allmächtige Eoncordat der Staatsregierung die Hände gebunden ׳ hat, um ungestört den häuslichen Frieden nach Belieben zerstören, die Familien« und socialen Bande lockern, und die menschlichen Rechte mit Füßen treten zu können. Wird dieser kirchliche Be« lagerungSzustand noch lange dauern? Au« der Somogy (Ungarn). Bekanntlich ist e» da» Somogyer Eomitat gewesen, welche» den Plan de» ungarischen Aul« tuSministerS, die Einführung von Volksbildungsvereinen betreffend, am allerersten mit Freuden aufnahm und unterstützte. , Wie die letzt eingelaufenen Nachrichten au« jener Gegend nun lauten, sind in dieser Sache in der That bereit» alle Schritte gemacht wor« den. um die schöne Jvee Baron Eötvö»' möglichst vollkommen durchführen zu können. Am 25. August berief Herr Smanuel Herman, einer der tüchtigen Stuhlrichter de» BabocSca'er Be« zirkeS, die Bewohner nach Nagy«Atäd zu einer Konferenz. Im großen Saale de» dort befindlichen Kloster» versammelte er eine zahlreiche Gesellschaft, bei welche die verschiedenen Religionen in bester Eintracht repräsentirt waren. Herr Emanuel Herman eröffnete die Versammlung mit einer gediegenen Ansprache, in welcher er den großen Werth der Voltserziehung populär begreif« lich machte und sodann die Versammlung anfforderte einen Präses und Schriftführer zu erwählen. Die Herren Alexander Tallitn und Pfarrer Josef KoväcS wurden hiezu auSerkohren, welche allsvbald den proponirten Plan vorlasen. Es wurde nach einigen Debatten beschlossen zu beantragen, daß in jedem Komitate au« allen Nationalitäten und Religionen Komitö'S gebil« det werden mögen, die sich mit der Einführung und Gründung von BolkSbildungSvereinen zu beschäftigen hätten. Die Konferenz ttug den Stempel der Eintracht und der AufNärung an sich und diesem Umstande mag e» wohl zu verdanken sein, daß ein so gün« stigeS BerathungSresultat erzielt wurde. Es wäre nur zu wün« scheu, daß in allen Kvmitaten unsere» Vaterlandes in dieser wich, tigen Angelegenheit eine solch männliche Einmüthigkeit herrsche» möchte, als dies in der Somogh der Fall. Rew-Aork, 5. September. 1)r. Maurice Mayer, einer unserer geachtetsten Mitbürger, ein tüchtiger Jurist und als höchst fähiger Mitarbeiter des hier erscheinenden ״Hebrew Leader" in weiteren Kreisen vortheilhaft bekannt, ist am 28. v. M. verschie« den. 1)r. M. Mayer wurde im Jahre 1822 in Dürkheim an der Haardt geboren, zählte auf dem dortigen Gymnasium zu den besten Schülern, studirte später in München da» Rechtsfach und bestand nach Ablauf der Universitätsjahre ein glänzende» Examen. Im Jahre 1847 kehrte er nach der Pfalz zurück, prakticirte am Gerichtshof zu Kaiserslautern, schloß sich 1848 der FreiheitSbe« wegung an und floh, einer langen Gefangenschaft zu entgehen, 1848 nach Anierika. Der ״Hebrew Leader", welchem Blatte wir.