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Die Gegenwart · 1867-09-06 · 36 (6.9.1867) · p. Seite 284

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Journal
Die Gegenwart
Volume
1 (1867)
Issue
36 (6.9.1867)
Date
1867-09-06
Page
Seite 284 (sequence 4)
Language
German
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284 ,f- - theidiger Dr. Gundling: Er kann ihn ja wieder auSgezogen haben. Sahen Sie ihn fortgehen mit dem Rocke. — Horn: DaS habe ich nicht gesehen. Da» weitere Verhör der Angeklagten bot kein Interesse. Wir«, Die 4״k. Fr. Pr." vom 27. v. M. veröffentlicht ein an die Redaktion gerichtetes Schreiben au» StaniSlau, welcheS von einem Akt brutaler Intoleranz Aenntniß giebt, wie sie sonst in den besprochenen Kreisen nicht häufig anzutreffen ist. Um so eher ist es Pflicht eines!eben in religiösen Dingen freisinnigen Blatte», durch möglichste Verbreitung dieses Vorfall» die Bethelligten dem mißbilligenden Urtheil der Oeffentlichkeit preiszugeben. Das Schreibe» lautet: Herr Redakteur! Gestatten Sie mir, daß ich in Ihrem geschätzten Blatte eine» wahrheitsgetreue!^, eines EommentarS nicht bedürfenden Bericht über die Art und Weise, wie man hier in gewissen Kreise» die Toleranz auffaßt, veröffentliche. Am 18. d., als am Geburtstage Sr. Majestät des Kaisers, sollte die im Baron RcmaSzlan'schen Garte» errichtete Schießstätte mit Musik, Tanz im Freien und Feuerwerk eröffnet werden, und zwar mit der Beschränkung, daß sich an dem Feste nur Geladene be- «heiligen sollten. Das Offizierkorps ließ an den hiesigen Magistrat ein Eirculär gelangen, in welchem die Gemeineeräthe ersucht wurden, sich wegen Eintrittskarten an ihnen persönlich bekannte Offiziere zu wenden. Einige der mosaischen Religion angehörige Gemcinderäthe erhielten auf diese Weise Eintrittskarten, ja einigen von ihnen wurden dieselben von ihnen bekannten Offizieren ins Hau» gesendet. Als nun die gedachten Gemeindcräthe mit ihren Fainile» am Festortc angekommen waren, wurde ihnen am Eingange des Gartens von dem wachehabcnden Unteroffizier bedeutet, ״daß Juden in langen Röcken bei dem Feste nicht geduldet würden." Einige der Betroffenen traten in Folge dieser Erklärung sofort den Rückweg an. Andere hingegen, darunter die angesehenstcn Mitglieder der israelitischen Geineinke, wurden auf auSdrückliche Aufforderung zweier hochgestellter Offiziere, welche zufälligerweise am Eingänge standen, in den Garten geführt. Kaum hatten dieselbe» jedoch einige Schritte gemacht, als ein Lieutenant im Beisein eine» zahlreich anwesenden Publikums erklärte: ״Juden in langen Röcken hätten kein Recht, hier zu verweilen, und äugenblicklich mögen sich dieselben entfernen." Alle Vorstellungen, so« wie da» Vorzeigcn der Eintrittskarten erwiesen sich als fruchtlos. Die Israeliten, der Macht weichend, verließen entrüstet über diese Behandlung, die sie sich nimmer ׳hätten träumen lassen, den Gar« ten, und «vurdcn von dem vor denselben stehenden Pöbel mit Gezische und Gejohle begrüßt. Stanislau, 20. August 1867. Kein Israelit. Bukarest, 15. August. Die Antwortsnote, welche der Minislcr des Acußcr» am 30. v. M. an den österreichischen General-Consul in Betreff der Juden-Pcrfolgung gerichtet hat, lautet: ״Ich habe die Ehre Ihnen de» Empfang Ihrer Note voin 20. d., sowie deS beigeschloffenen Protestes in Betreff der Vorfälle, deren Opfer einige Israeliten in Galacz geworden sind, zu bestätigen. Inden, ich Sie, Herr Agent, erinnere, daß die Regierung Sr. Hoheit, unangenehm von den bedaucrnswertheu Vorfällen berührt, sich beeilt hat, Ihnen mittelst ihres Rundschreiben» vom 16. Juli die Ergebnisse der Untersuchung «nitzutheilen, welche dieselbe veranlaßt hatten, kann ich nicht uinhin, Ihnen zu beiner« ken, daß dev österreichische Consul in Galacz in seiner Eigenschaft al»v bloßer Handelsagent nicht, befugt war, anläßlich der Vorfälle, welche in da» Reffort unserer Gerichte gehören, zu interveniren. Ich erachte Mich daher für berechtigt, Herr Agent, mein Bedauern auszusprechen, daß e» Ihnen, statt an mich eine Note über eine Handlung zu richten, deren Gesetzmäßigkeit in Frage gestellt worden ist, nicht augemeffener erschien, sich zuvor an die Regierung Sr. Hoheit um Auskunft zu Wehden, welche sie stet» zu erlheilen bereit gewesen wäre. > Jedenfalls beeile ich mich. Ihnen, Herr Agent, während wir nähere Mittheilungen über die an Ort und Stelle eingeleitete Untersuchung erwarten, den hier beigeschloffenen Bericht der Galaczer Commission zu übermitteln; sie werden aus derselben die Ueberzeugung erlangen, daß er sich sehr von dem Ihnen zugekom« menen Berichte unterscheidet. Ich freue mich, beifügen zu können, daß die Ergebnisse der von uns zuerst eingeleiteten provisorischen Untersuchung bisher ganz mit dem Inhalte dieses Berichtes übereinstimmen. Er führt unter anderm zwei Punkte an, welche wesentlich von der Erzählung abweichen, die der österreichische' Eonsul in Galacz aus dem allgemeinen Gerüchte geschöpft haben will: l. Daß die fraglichen Vagabunden nicht in die Sümpfe einer unbewohnten Insel geworfen, sondern an einen von den Türken bewohnten Punkt auSgesetzt worden sind; 2. daß sie später von Seite der türkischen Grenzwachen und durchaus nicht von unseren Leuten in die Donau geworfen worden sind. Wie Sie dem beifolgen- . den Berichte entnehmen, war das durch das türkische Fahrzeug nicht gleichzeitig, sondern in Zwischenräumen bewerkstelligt worden; wa» auch erklärt, wie die ersten Opfer sich zu retten vermochten, während die beiden letzten, in größerer Entfernung von« Ufer, dem Tode nicht entgangen. WaS die Kolbenstöße und Bayonnetstiche betrifft, welche diese Unglückliche!« angeblich von unseren Soldaten erhalten haben sollen, so genügt die Untersuchung der Leichen, die Unrichtigkeit dieser Angabe zu widerlegen. Betreffend die dem Präfekten von Galacz obliegende Verantwortlichkeit, beschränke ich mich auf die Bemerkung, daß dieser Beamte nur das von den Gerichten in Jassy gegen die Vagabunden erlasiene Urtheil vollzogen hat, indem er sie an die Grenze eines Landes bringen ließ, woher sie angeblich stammten; er konnte allerdings das gegen sie geübte ebenso barbarische, als summarische Verfahren nicht voraussehcn. Um mich kurz zu fassen, Herr Agent, geht aus dem Berichte einer Behörde, der, wir Glauben schenken dürfen, hervor, daß der bedauernSwerthe Fall, welcher Ihre Reclamationen her« vorrief, nicht unseren Untergeordneten zur Last gelegt werden könne. Sobald die Untersuchung, zu welcher nian eben schreitet, beendet sein wird, werde ich mich beeile««. Ihnen das Resultat «nitzutheilen. Ich kann indeß nicht umhin, Ihnen schließlich da» peinliche Gefühl auszudrücken, welches ich mit ineinen College» empfinde, so leicht unsere Behörden ohne vorhergegangene Anfrage auf Grund eines mehr oder weniger haltbaren Gerüchtes einer mit Recht gerügten barbarischen Handlung geziehen zu sehen, welche Anderen beizumessen ist. Indem ich daher förmlich gegen die Anschuldigungen des österreichischen ConsulS in Galacz protestire, hege ich die Hoffnung, daß Sie, sobald diese Anschuldi« gungen sich als ungegründet Herausstellen, woh^ die gerechte Ehrenerklärung vermitteln «verden, zu-welcher jede Negierung berechtigt ist, wenn sie auf ein Straßengerücht hin inS Gerede gezogen wird. Genehmigen Sic u. s. w. Gez.: Stephan GoleSco." Wir haben schon wiederholt Gelegenheit gehabt, darauf hinzuweisen, wie wenig die in diesem Aktenstücke enthaltene Darstel« lung dem wahren Sachverhalte entspricht. Seither hat auch Herr GoleSco seine Demission gegeben, deshalb braucht wohl die Angelegenheit nicht mehr weiter erörtert zu werden. Jaffy, 11. August. Der ״Presse" schreibt man von hier

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