Die Gegenwart
- Journal
- Die Gegenwart
- Volume
- 1 (1867)
- Issue
- 34 (23.8.1867)
- Date
- 1867-08-23
- Page
- Seite 269 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Berliner Wochenschrift fRr Jüdische Lngelrgrnheitt». 26S Wege sich geöffnet hatten. Freilich sind noch nicht' alle Wege geöffnet. ES giebt wohl mehrere israelitische Docenten an der hiesigen Universität, aber nur einen außerordentlichen Professor der orientalischen Sprachen, vr. Goldenthal und einen ordentlichen Professor an der medizinischen Fakultät, l)r. Herm. Zrißl. Noch werden Juden sehr spärlich zu Staatsämtern zugelaffen, obschon die Kaiserin Maria Theresia am 14. Februar 1780 refcribirte daß die Juden von der Anstellung für Staatsämter nicht auszuschließen seien.* **)) — Als ein Curiosum mag es betrachtet werden, daß im Jahre 1849 in der Schule zu St. Leopold in der Leopoldstadt eigene Judenbänke eingerichtet wurden. In Folge einer Brschwerde erließ der damalige Statthalter in Nied.-Oest., 30. November 1849: ״Ich finde mich daher bestimmt die k. k. Schulen-Oberaufsicht aufzufordern im geeigneten Wege nicht nur in der genannten Schule, sondern auch in allen übrigen, welche von israelitischen Schülern besucht werden, und wo eine ähnliche Unzukömmlichkeit bestände, auf deren sogleiche Abstellung und auf die vollkommen gleichmäßige Behandlung der israelitischen Schüler mit den übrigen Schulkindern hinzuwirken." Wohl entschied der damalige Unterrichtsminister Graf Thun, in Folge eines Rekurses, am 4. December 1849, anders. ״Die Anweisung eigener Schulbänke für die israelitischen Schüler kann für diese und deren Angehörige um so weniger kränkend sein, als hierin keine Hintansetzung liegt, sondern eS sich lediglich um eine Einrichtung handelt, welche eine Folge der von ihnen selbst beanspruchten Ausnahmen und Abweichungen von der allgemeinen Schulordnung ist." Die öffentliche Meinung war jedoch stärker als der UnterrichtSminister und die Judenbänke hörten auf. Im eben * ablaufenden Schuljahre besuchten die ReligionSschule 257 Schüler und 264 Schülerinnen der Volksschulen,*) 184 Gymnasial-, 228 Real- und 61 Real-Gymnasialschüler, ferner 7 Präparanden, 12 Präparandinnen und 32 HandlungSschüler. Im Ganzen daher 711 Schüler und 277 Schülerinnen, außer den Handwerkslehrlingen. Für jene Schüler, die eine weitere und umfassendere Ausbildung auf dem Gebiete des jüdischen Wissens erlangen wollen, wurden in jüngster Zeit zwei Institute in'S Leben gerufen: das Bet-ha-midrasch (begründet vom Herrn Prediger vr. Adolf Jellirief) und Thora Ez-Chajim. DaS UnterrichtS-Programm der Religionsschule, zu dessen Revision der Vorstand eine Commission unter dem Vorsitze des Herrn vr. Leopold Kompert zusammengesetzt hat, an welcher außer den Religionslehrern auch Experten, die Herren: Rabbiner Horwitz, Prchiger vr. Jellinek und Güdemann, der emeritirte Religionslehrer Leopold Breuer und Direktor S. Szanto sich betheiligen, erfuhr jüngst eine Anerkennung von Seite des beständeneu Staatsministeriums, Abtheilung für EultuS und Unterricht. In einem Erlasse vom 7. März 1867, Z. 180 C. U. an die mährische Statthalterei wies eS auf dieses Programm als beiläu¬ *) Im Jahr« de« Heile« 1867, also 87 Jahre nachdem jene« Reskript erlassen wurde, meldeten die Journale der Residenz die iatereffante Neuigkeit, daß «in J«raelite zum — Toncipisten im Finanzministerium ernannt worden sei und den Diensteid nach jüdischem RiM» abgelegt habe. — Welch' «in ko. loffalrr Fortschritt! **) Im Jahre 1868 besuchten 911 i«raelitische kchülcr und <08 i«rae. lüischr Schülerinnen die Wiener Bolwschulen. '׳! fige Richtschnur für den Religionsunterricht in den israelitischen Schulen Mährens hin. (Fortsetzung folgt.) Litrratur-Brricht. Gedanken über GewiffevSfreihnt. Von Earl Boruttau. SVnigSberg 1867. Selbstverlag. (Schluß zu S. 864.) Unser Thema verlangt Gedanken über Gewissensfreiheit mit namentlicher Beziehung auf die Religion und den Kultus. ״Da jede Einmischung der Autorität und der Gewalt in ReligionSan« gelegenheiten unrecht und tyrannisch ist, da die Regierung weder in Pflicht noch in Recht ist, irgend welchen Sultus einem andern vorzuziehen oder ihn aufzudräugen," — so heißt es in dem Wortlaute unseres Thema« (s. Rr. 2 der ״Gegenwart") — so ist zur Gewinnung der Freiheit eine Ueberwindung des durch Autorität und Gewalt diklirten Kultus nothwendig. ES wird Sullusfreiheit verlangt. Tie Wichtigkeit, die hier dem Kultus beigelegt wird, ist sie begründet? Was ist der Kultus? Auch hier weist uns die Etymologie des Wortes auf die römische Geschichte zu« rück, und der Verfasser befindet sich sofort in der Lage, bedauern zu müssen, daß er die für diese Seite der philosophischen Untersuchung genügende Gelehrsanikeil nicht aufzuweisen vermag. Die Bearbeiter der vergleichenden Sprachforschung werden zu untersuchen haben, ob die dialektische Logik anderer Raren und Volksstamme sich desselben Bildes zu bedienen beliebt, das dke lateinische Sprache für den Ausdruck der kirchlichen Formalität gewählt hat. Das Wort colero ist in seiner eigentlichen Bedeutung dex Ausdruck für die Pflege und Bearbeitung de« Acker«; wir sprechen noch heute von der Kultur de« BodenS, von Solonie», Kolonisten, in eben diesem eigentlichen Sinne des WortstammeS. Die Uebertragung in unsere Sprachedurch da« Wort Gottesdienst ist keine wörtliche, indem sie einen ganz fremden Sinn hineinträgt. Das Wort Dienst setzt eine Person voraus, welcher Dienst erwiesen wird; da« ist bei dem alten colure nicht der Fall. Kultivirt werden nicht Personen, sondern Sachen. Trotzdem ist eS hier nothwendig, dem heutigen Sprachgebrauch« zu folgen nnd bei der nachfolgenden Abhandlung über den Kultus den Begriff diese« Wortes mit dem de» Worte« Gottesdienst zu idcntiflciren. Und es läßt sich in der Thal der Grund dieser sprachlichen Konfusion, dieser unphilosophischen Sprachverwirrung durch einen Blick auf die Geschichte der Religion unv Kirche mit Leichtigkeit finden. Die Philosophie der Sprache ist hier, wie so häufig, der praktischen Ausbildung der übrigen Wissenschaftlichen DiSciplinen und ihrer Realisirung in Staat und Kirche vorauSgeeilt. Es ist das nicht unentdeckt geblieben und in dem Worte Kultur eine Aushülfe zu schaffen gesucht. Das Wort Kultur umfaßt den gesammten Begriff deö alten SprachstammeS, während das Wort Kultus sich zu einer bloßen Begrenzung des Reglement« und der Bestimmungen des kirchliche» Ritus hergeben mußte. Die Kulturgeschichte umfaßt als einen untergeordneten Theil in sich die Geschichte de« Kultus. Einstweilen, i» der Ermangelung wahrer Kultur, muß wie in der Wirklichkeit, so auch in der Sprache der Kultu« gewissermaßen als Surrogat für die wünschenSwerthe Kultur dienen. In der That ist der gesammte Apparat, welcher dem Kulturleben durch die Gesellschaft, den Staat und die Kirche bis heute zur Verfügung gestellt ward, nicht- Anderealein finsterer Götzendienst, rin barbarischer Kul-