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Die Gegenwart · 1867-08-23 · 34 (23.8.1867) · p. Seite 267

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Journal
Die Gegenwart
Volume
1 (1867)
Issue
34 (23.8.1867)
Date
1867-08-23
Page
Seite 267 (sequence 3)
Language
German
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©trimer Wochenschrift fit Jüdische Ungelegenheile». 267 kerung bekannt, er werde allen denen, die dessen bedürftig seien, Schutz gewähren. Die Presse sucht den Türken die Schuld zuzuschieben, doch war man nicht im Zweifel darüber, daß die Rumänen die Schuldigen seien. Der britische Eynsul iu $911׳ karest erklärt sich fest überzeugt, daß Prinz Karl eher sein Leben hhngeben, als z« solcher Niederträchtigbeit wtffenttich seine Autorität leihen würde, indessen sei die Sache für die Unterbeamten so einträglich, daß sie sich so leicht keine Gelegenheit entgehen kaffen würden, wo sie ungestraft sich Aehnliche« erlauben könnten. Ein Lite» Statut der jüdischen Krankenverpflegungsanstsit zu Berlin. ' Mitgetheilt von r ■ L Laudshuth. Bezugnehmend auf den gediegenen Artikel in dir. 33 der '' ״Gegenwart" ״da« jüdische Krankenhaus in Berlin, vöm Königlichen Geheimen Eanitätörath Dr. H. W. Berend" glaube ich den hiesigen Lesern d. Bl., die sich für den betreffenden Gegenstand interesfiren, einen kleinen Dienst zu leisten, indem ich von obgenannkem, vor 117 Jahren bereits im Druck erschienenen Sta« tut (S. Maaber Jabock Berlin 1750, Anhang) hier einen neuen Abdruck liefere. Ich wollte durch keine Umarbeitung den Eindruck schwächen, den es durch seine Eigenthümlichkeiten in Form und Sprache auf den Leser macht; es schien aber angemeffen, die ursprüngliche jüdisch deutsche Schrift mit der deutschen zu vertäuscheu und einigen minder verständlichen hebräischen Ausdrücken deutsche Uebersetzungen an die Seite zu setzen. Die folgenden Bemerkungen über einige in dem Statut vorkommenden Sachen und Personen, dürften, wie ich hoffe, manchem Leser erwünscht kommen. Wenn in tz- 1von einem bereits damals (1750) in Berlin vorhanden gewesenen Hektesch (Krankenhaus) die Rede ist, so ist darunter keineSwegeS das Oranienburgerstraße Nr. 7 belegene und unter diesem Namen bekannte Gebäude zu verstehen, das damals noch gar nicht existirte. Aus den vorliegenden jüdischen Ouellen ergiebt sich nicht einmal der Ort, wo daS ältere Krankenhaus gestanden. Um einem bekannt gewordenen Wunsche Friedrichs de« Gro. ßen zu entsprechen, fand sich im Jahre 1753 die Berliner BeerdigungSgesellschast veranlaßt, das bisher ihren Zwecken bestimmt gewesene, in der Oranienburgerstraße Nr. 8 vor dem Friedhofe stehende, unansehnliche, baufällige Gebäude abzubrechen und ein anderes an deffen Stelle zu errichten. Gleichzeitig sollte auch das angrenzende Grundstück Nr. 7 bebaut werden, damit von der Straße aus die Ansicht de« Friedhofes verschwinde. Diesen bedeutenden «Gau auszuführen fehlte eS der BeerdigungSgesellschast an genügenden Fonds. Andererseits sah sich die damals seit 1703 bestehende Gesellschaft der Krankenbesncher, ebenfalls genöthigt da» vorhandene ihr gehörige Krankenhau» aufzugeben und ein neue« dafür zu errichten. Um diesen lantgewordenen Wünschen zu entsprechm, ermächtigte der damalige Gemeindevoritand die Gesellschaft der Kran« kenbesucher, das alte Krankenhau» zu verwerthen, von andern milden Stiftungen die ihr bereitwilligst angebotenen disponiblen Gelder leihweise annehmen zu dürfen, wozu die Hauptkaffe der Gemeinde ebenfalls noch einen beträchtlichen Beitrag vorschußweise gewährte. ES ergab sich hierdurch eine Summe von 4000 Thlr., die die Gesellschaft der Krankenbesucher an die Beerdigungsgesellschast zahlte, wofür letztere die Verpflichtung übernahm, außer dem auf ihre Kosten und für ihre Zwecke auf dem Grundstücke Nr. 8. herzustellenden Gebäude, auch noch auf dem benachbarten Grundstücke Nr. 7, ein diesem ^gleichhohe» Gebäude, zu« Zwecke der Unterbringung jüdischer Arankeu herzustellen. Gerade am heutige» Tage <15. Ab) vor 114 Jahren (1753) kam eine Vereinbarung zwischen den bethelligten 3 genannten Borständen zu Stande. E» bethelligten sich bet diesem $9eschluffe außer einigen anderen Vorstehern, die heute noch in gutem An« denken stehenden Aeltesten und Vorsteher: Beste! Ephraim, Mose» Gumpertz, Hirsch David (BendavidS Großvater), Abraham Rintel (Leffmann), Joel Bend ix (Ahn der $9endemann'schen Familie), Metzer Grätz (Ahn der Herrn Banquier Hartwig Hirschfeld, Gebert und Israel), Beist Herfort asn., I. Levy (Groß- Vater de» Herrn I. Levy, Ritter» rc. rc. und der Frau Eomm.« R. Liebermann, Gemahlin degegen«. Gemeindevorstehers), Meyer Wulff (MeherbeerS Urgroßvater), Jtzig Rieß u. A. Folgendes nun ist daerwähnte Statut: ״DaS seinen gewesen die heiligen Satzungen und Einrichtungen was sich die חברח קדישא (heilige Genossenschaft) haben unterschrieben und auf sich מקבל gewesen בשנת ת׳ס׳ג (genommen haben im Jahre 1703) und אחר זאת (in der Folge) seheu sie noch >בל יזב (fortwährend) zu verbeffern wa» möglich ist. Und da» seinen die Berbefferungen bis den heuntigen Tag wie wir da werden melden בע״ה (mit Beistand Gottes). Gott gebe, daß der זבזת (das Verdienst) von die heilige Genoffenschaft soll uns beistehen mit כל ישראל אפן (und ganz Israel, Amen). 1) Ist aufgericht worden ein Heckdesch (Krankenhaus) wenn, was verhütet werden möge, ein Fremder חזנית (Kranke) kommt oder wenn gleich au» der hiesigen Gemeinde (die Gott beschützen möge) der kein nanten (nahen) Freund hott (hat) der wert darin gebracht. 2) Sorgt der גבאי חורש (Monatsvorsteher) תיכף (sofort), daß er sein gut Bett weiß überzogen bekommt. 3) Sorgt der Vorsteher, daß er sein »öthige Aufwartung bekommt. 4) Bekommt er gleich sein Scblafrock der bei den Bett hängt. 5) Hat die heilige Genoffenschaft ein נאמן in הקדש (Beglaubigten im Krankeithause) wohnen, der das Essen von den חולת (Kranken) besorgen muß. 6) Kummt der Monatsvorsteher alltäglich 2 mal in הקרש (Krankenhaus) und sehet ob auch der חולת (Kranke) הן (so wohl) in Aufwartung, הן (als auch) in Speisen und Getränke» al« gut und zur rechten Zeit bekummt. 7) Hot die חברה קדישא (heilige Genossenschaft) ein jüdischen רופא (Arzt), den sie Jahrgelder geben, der muß sowohl die Kranken in Krankenhaus, al» auch עניים in קהלה (die zur Gemeinde gehörigen Armen) besuchen und sobald, daß er ein Rezept geschrieben, unterschreibt sie der נבאי (Vorsteher) und der שמש (Bote) aus dem Krankenhaus traegt sie in der Medizin Apteig (Apotheke) und holt die רפואה (Heilmittel). Derselbe muß auch Achtung geben, daß der Kranke zur rechten Zeit einnemt und den Vorsteher berichten, wie eS sich mit den Kranken verhält, ob er geschlafen hat oder sonst wa» sich bei ein Kranken pflegt einzufinden, sowohl an Vorsteher al« an Arzt, ונם (auch) Hot die heilige Genossenschaft ein eignen Balbierer, der ebenfalls täglich, sowohl da« Krankenhaus, als עניים in der קהלה (Gemeindearmen) muß מרפא sein (kuriren) mit göttlichem Beistand. 8) Und wenn der Vorsteher befindet, daß der Kranke ein gefährliche מבה oder חולאת (Wunde oder Krankheit) Hot, so rot (räth) der Arzt selber, man sol noch mehr Aerzte nehmen. בקיצר (Mit einem Worte) an kein Geld wird nischt gespahrt, 31*

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