Die Gegenwart
- Journal
- Die Gegenwart
- Volume
- 1 (1867)
- Issue
- 29 (19.7.1867)
- Date
- 1867-07-19
- Page
- Seite 226 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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226 Die Seegmvan. gen zu gestatten geneigt ist. Betrachtet M<tz> dit Hr«e ^rl» ei« religiöse, will man sich bei ihrer EnstHejbiwg von raNstjischen, Gutachten abhängig machen, so läuft man Gefahr in eine Sack« gasse zu gerathen. Die ״Gegenwart" hat in Nr. 6. ein derarti« ge« Sperimen in Betreff der StatHafttgkejt einer verschlossenen Photographie an einent Grabdenkmal in Berüa veröffentlicht. Der betreffende Schriftgelehrte bewies audem Talmud, 'daß man an einer Grabesstätte keinen Genuß haben dürfe (אסור בהנאה). Er hätte mit demselben Rechte auch die Anwendung der Poesie bei den Epitaphien vrrpöuen können, da man an dieser gewissermaßen doch auch eine Art von Genuß finden möchte. Es liegen mir actenmäßige Gutachten des Bice«Oberlande-.RabbiuerS Meier Simon Weil aus dem Jahre 1823 und deS hiesigen Rabbinat» au» dem Jahre 1830 vor, worin unter Berufung auf Schaß und PoSkim, wie auf die tausendjährige Geschichte und Sitte der Juden vor den Behörden bezeugt wird, ״daß ein Lei« chenstein mit deutschen Lettern auf einem jüdischen Begräbuißort nicht nur an und für sich wider die Religionsgrund« sähe der Israeliten, sondern auch eine Geringschätzung gegen die Verstorbenen und die religiöse Heiligkeit de- Orte» sein würde." — Da» Breslauer Gutachten führte für die Rothwendigkeil der hebräischen Schrift unter Anderem auch den kabba« listischen Grund an: ״daß die einzelnen Buchstaben des hebräischeu Alphabets gewiffe uns wichtige religiösmoralische Deutungen habeii, zum Geleite auch jenseits de» Grabe». Tal. Tract. Sab« bath Fol. 104." — Der Kultusminister v. Altenstein mußte trotz seiner aufgeklärten Ansichten vor diesem schweren Geschütz die Segel streichen, uud entschied ״daß die jüdischen Gemeinden zur Zulassung von deutschen Grabschriften nicht zu nöthigen seien." Me ist cS nun aber doch gekommen, daß in Königsberg, BreSlau, und in der Metropole de» Dice-Ober-LandeS-RabbinerS, schon wenige Jahre später, zum offenbaren Hohn ״wider die jü« dischen Religionsgrundsätze" die deutschen Lettern und Inschriften auf den jüdischen Leichensteinen so häufig wie — Brombeeren wurden? Ich kann cS mir nur so erklären, daß bei einem der nächsten Fälle die Gemeindebehörden einmal versuchten ohne die Krücke eine» rabbinischen Gutachten» in einer Frage der äußer« lichen Ordnung und Sitte, nach eigenem Verstände zu ent« scheiden; und ich bin fest überzeugt, daß wenn dasselbe Experiment jetzt, wo es auch Vorkommen mag, mit dem plastischen Me« daillon gemacht würde, in noch nicht 10 Jahren ein derartiger Grabesschmuck nicht mehr Anstoß bei frommen Gemüchern erre« gm würde, wje heute die gothische Inschrift, und daß das religiöse Volksbewußtsein besser al» die gelehrten Talmudtsten dm Geist und Sinn de» biblischen *?לא תעשה לך פס sich auszulegen ver« stehen wird. Frankfurt a. M. Wie die ״Frks. Z." berichtet hat sich der Schulvorstand der hiefigm israelitischen Realschule an das Kultusministerium gewendet, um für die Zöglinge dieser auSge« zeichneten Lehranstalt Gleichstellung mit denjeüigen preußischen Schulen zu erlangen, welche Zmgniffe auSzustellm berechtigt sind, auf deren Grund die Zulassung zmn einjährigen Militärdienste erfolgt. Der Kultusminister hat in einem Schreiben diese Befug« niß ringeräumt, jedoch daran die Bedingung geknüpft, daß die Schule, welche auch von einer beträchtlichm Anzahl Schüler an« derer Konfessionen besucht wird, sich femerhin der Aufnahme christlicher Zöglinge enchalte. So geschehen im Monat Juli de» Jahre» Ein Tausend acht Hundert Sieben und Sechzig, im ersten Jahre der preußischen Regierung in Araulfurt a. M. Es stcht zu erwarten, daß der Schulvorstand diese» Anfinnen einfach zurückweisen wird. ^kch ץ ■ —^—- Äar»st^t, 6. $ujfc ׳Hn^tr heutigen Sitzung der erste« OunMer «Md dem M M Kammer zmn Beschluß erho« "Venen Anträge de» Abgeordneten-Stockhausen betreffend AbSnde« rung der Verordnung über die Bildung der Vorstände der i»rae« littfchen Resi^tonssgemriudeu die Zustimmung versaht. Ali Vewetzgr,n» lchtldt^gettead gemacht, 8ag, fäll» eine solche Abänderung wirklich eine Verbesserung der die Judmschast de» Landes betreffenden Verordnungen bewirkt, die Initiative dazu wohl von jenen selbst auSgehm müsse, uud daß eden Gruud« prinkipien der wahren Freiheit (!) gewiß nicht entsprechen würde, wenn man eine,' viesselchl'auch bessere 'Vorschrift, gegen den Wissen der Betreffendm erlassen würde. Dresden, Sonnabend, 6. Juli Nachmittag». Da» ,^Oreödner Journal" veröffenllicht die Ausführungsverordnung zur Reich»« Verfassung. Die gegen die Niederlassung der JSraeltten in Sach« sen bisher bestaudeuen gesetzlichen Bestimmungen sind durch dir» selbe anßer Wirksamkeit gesetzt worden. Starasol, (Galizien). Der hiesige Stadtrath hat vor drei Jahren mehrere hundert Klafter Feld angekauft und die Kauf« summe hierfür aus der Stadtkaffe bezahlt. Da» Feld wurde zum Verkauf auSgrboten, doch stellten di« christlichen Grmmnderäthe die Bedingung, daß die Juden und selbst diejmigm, die die kai» serliche Erlaubniß habm, Grundbesitz zu erwerben, bei diesem Verkaufe nicht nur ausgeschlossen seien, sondern auch, wenn sie au» dritter Hand Theile diese» Felde» kaufm oder pachtm, der Kauf oder die Pacht nicht gilttg ist. Eine Strafe von 1000 fl. wurde auf die Uebertretung dieser Verordnung gesetzt. Die jkdi« scheu Gemeinderäthe haben dagegm protestirt und im Lemberger Landtag eine diesbezügliche Petttio» eingereicht, wurden aber mit ihrer Beschwerde zurückgewiesen. Nunmehr haben sie sich an de» Ministerium in Wien gewendet, und sieht man der Entscheidung hierüber mit Gespanntheit entgegen. , (Lemb. Ztg.) Pest, 1. Juli. In neuester Zeit macht die Judeneman» cipation — die in Aussicht gestellte nämlich — in allen unse« ren hauptstädtischen Journalen d. h. in jenen, welche mit dem ausgellärten Geist der Zeit gleichen Schritt halten, die Runde. Nachstehender Artikel de» ״Pester Journal" beweise, wie entschieden die ungarische Presse für da» Recht unserer Glauben»- Genossen Partei ergreift. ״Diese brennende Frage wird von allen jenen Blättern, denen die Ehre de» Vaterlandes, und da» Wohl sämmtlicher Landeskinder am Herzen liegt, und die unter dem Be« griffe de» echten Konstitutionali»nm-, keine Bevorzugung einzelner Klaffen der Bevölkerung, keine Privilegien, sondern blo» Recht, — da« einfache mit der Geburt de- Menschen zur Welt ge« brachte, — gleiche Rechte für Alle verstehen, nach qllen Richtungen hin venttlirt und besprochen. Die Gleichstellung der Juden mit ihren christlichen Mitbüv« gern ist nicht» mehr, als ein Postulat der Gerechtigkeit, welche» in der Brust eine» jeden wahren Patrioten tief« Wurzeln geschla« gen hat! — und dennoch .... ist die Gleichstellung bisher nur ein frommer Wunsch geblieben. > Unsere vaterländische Verfassung, welche durch Aufnahme de» demokrattschen Principe» in die 48er Gesetze, sich vielen aristokra» ttschen Ballastes bereits entledigte, hat zwar auf ihre Fahne da» Motto Freiheit! Gleichheit! Brüderlichkeit! geschrieben, — und dennoch . . . .? Man könnte wahrlich versucht sein mit jenem Franzosen, welcher dieselben Worte, auf den im Jahre de» Staatsstreiche» des III. Napoleon geprägten 5 FrancSstücken: Libert». Egalit». Fraternitä., fcert Verhältnissen gemäß folgendermaßen erläuterte: