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Die Gegenwart · 1867-07-12 · 28 (12.7.1867) · p. Seite 222

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Journal
Die Gegenwart
Volume
1 (1867)
Issue
28 (12.7.1867)
Date
1867-07-12
Page
Seite 222 (sequence 6)
Language
German
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1 223 Die •tganMxt der Patriotismus geweckt, und der Wunsch, die frühere Unabhäu« gigkeil wieder zu erringen, genährt werden. Illein der gänzliche Mangel an Gemeingeist, an Sinn für wirkliche Religion und Moral — worüber die Propheten nur zu oft klagte« — machte auch diese», dem damaligen Zeitgeiste angemessene Mittel unwirksam, daher auch Jefajah dem Bolle den Vorwurf «acht: Siehe, zu Hader und Streit fastet ihr, und zu schlagen mit frev« ler Faust .... Sin Tag, wo sich der Mensch kasteiet, zu krümmen dem Schilfe gleich sein Haupt, und daß er sich auf Sack und Asche lagere — da», kannst du ein Fasten, ein Tag de» Wohl» gefallen« für de« Ewigen nennend Al» aber nach der Rückkehr au» dem babylonischen Exil, die daselbst Zurückgebliebenen durch eine Gesandtschaft beim Pro« pheten Secharjah anfragen ließen, ob ste denn, da sich nun 3s« rael» politische Lage gebessert, noch immer im Monate Ab ttauern sollen, erhielten fie im Namen Gotte» die Antwort: ״da ihr ge« fastet und geklagt habt im fünften und siebenten Monat, und da» diese siebenzig Jahre — habt ihr mir gefastet? .... Wahrhaft tige» Gericht richtet, Liebe und Barmherzigkeit erweiset Einer dem Andern; Wittwe und Waise, Fremdling und Armen bedrücket nicht; sinnet nicht Bosheit im Herzen, Einer gegen den An« der« .... Redet die Wahrheit Einer mit dem Andern, wahr« hast und zum Frieden sprechet in euer« Thoren; sinnet nicht BoS« heit Einer gegen den Andern in euern Herzen, und falschen Schwur liebet nicht .... und da» Fasten devierten und fünft ten, de« siebenten und de» zehnten werden dem Hause Je« huda zur Wonne und Freude und zu fröhlichen Fest« zeiten! Nur liebet Wahrheit und Friede!" Durch diese Ant« wort wurde also da» Volk von seinem Wahne, da« Kasteien allein sei dem Ewigen wohlgefällig, befreit und belehrt, worin da» eigentliche Element der jüdischen Religion besteht, und zugleich von den sämmtlicheu vier Fasttagen dispensirl. Diese Frei« sprechung kam nun erwünscht, die Fasttage wurden aufgehoben, und Festtage traten «in ihre Stelle. Nach Zerstörung de« zweiten Tempel», die eben im Mo« nate Ab*) stattgesunden, stellte man zuerst den zweiten Fasttag her, den die oberste Behörde — Sanhedrin — jede-mal durch Boten im ganzen Lande ankündigen ließ. Erst der Ehaßid R. Simon behauptete, auch die übrigen Fasttage müssen wieder ein« geführt werden, da die Aufhebung derselben nur durch da» Ein« treten der Freude und Wonne bedingt ist, und diese nun mit Zerstörung de» zweiten Tempels abermals gewichen find. R. Papa meinte dann, die drei übrigen Fasttage können wieder auf. gehoben werden, sobald der Staat und die jüdischen Bewohner desselben de» Friedens sich erfteuen. Genießt hingegen bloS der Staat den Frieden, die jüdischen Unterthanen aber leben im Druck, so sind diese Fasttage wiederum einzuführen. Ist aber der Staat in Krieg verwickelt, und die Israeliten genießen daselbst die bür« gerlichen Rechte, so steht es ihnen frei, an jenm drei Tagen ja oder nicht zu fasten. Zwar sollte auch der 9. Ab denselben Bedingungen unterworfen sein, indem doch der Prophet Secharjah die sämmtlichen vier Fasttage aufhebt; allein die an diesem Tage stattgehabte Zerstörung de» zweiten Tempel», bewog die Talmudiften diesen Fasttag ein für alle Mal unbedingt beiz», behalten. Al» solcher sollte er nun auch ein complete» Gepräge eine» unvergleichlich strengen Trauertage» tragen, und mau verband da« her mit dem Fasten auch die Enthaltung von jeKr geistigen und 1 Rach talomdtscha Angabe (T-anich »V, d) auch am ». deffelb«, weich« vchantzvmg jchach bestritten »fab-. körperlichen Verrichtung, die nur im entferntesten irgend einm Genuß darbieten. Manche setzten ihn sogar mit dem Bersöhuung»- tag in gleiche Kategorie, ließen ihn daher schon am Borabend be« ginnen, und forderten selbst von schwängern und säugenden Frau«, nach der ganzen Strenge der für diesen Tag vorgeschriebeueu Entbehrungen zu leben. Ludere dehntm die Trauer noch auf deu achten Ab au», und verboten für denselben, da» Fleisch, den Wein und zweierlei Gericht. Ob sich aber letztere in den Stoffen, oder nur in deren Zubereitung unterscheiden müssen, wenn ste verpönt sein sollen, hierüber di»cutirten (II) die Geonim, und später un« terschieden sich auch hierin die deutschen von den französischen Juden; indem erstere blo» ein einfache» Gericht an diesem Tage gegessen, letztere aber bildeten au« mehreren Stoffe» eine Komposition, die sie daun als ein Gericht in einem Geschirr zu« bereiteten. R. Jehuda ben Jlai dehnte die letzigedachte Erschwerung noch weiter au-, und begnügte sich am 8. Ab mit Brod und Wasser. Andere waren aber so mrnschenfteundlich, ungenießbare» Fleisch, so wie ungenießbaren Wein für diesen Tag zu er« lauben. Dagegen war wiederum R. Simon ben Vamliel der Meinung, die Trauer de» achten habe blohierin zu bestehen, daß man etwas weniger als sonst esse. Bekam nun der König der Trauer und Fasttage eine Bor« trauer, so mußte er auch eine Nachtrauer bekommen, und e» fa« stete daher R. Lewi auch die Nacht auf den zehnten, und der Kabalist R. Jehosua ben Lewi fastete auch am 10. Ab, weil auch an diesem Tage bis Sonnenuntergang der Tempel noch ge« brannt hat. Bald hernach schien sowohl die Bor« als die Nachtrauer viel zu kurz, und so wurde erstere bi» zum ersten und letztere bis zum letzten Ab ausgedehnt. Während dieser Zeit waren nicht nur untersagt, Hochzeiten und jede sonstige öffentliche Belustigung, son« dein auch da» Haarschneiden, das Waschen der Wäsche, u. dergl. m. Zwar suchte R. Simon ben Gamliel, die Bortrauer auf jene Woche zu beschränken, in welcher der 9. Ab eintritt; allein die damals vorherrschende Erschwerungssucht führte jene erstere An« ordnung ein, und es wurden nicht nur die gedachten Verbote be« obachtet, sondern sogar die Feldarbeit, der Handel, die öffentlichen Bauten u. s. w. waren während der Bortrauer vernachlässigt worden. (Schluß folgt.) Beitrag zur altern ״Geschichte der Juden in -er Mark ' Brandenburg." Lon Louis Weyt in Frankfurt a. O. (Fortsetzung zu S. r!5.) 1350. Berlin hat bereits eine ansehnliche Judengemeinde und diese ihre eigene Synagoge. Neben derselben befindet sich ein Hau», dem Juden Maier gehörig. Markgräflichrr Seit» aber wird die» jüdffche Besttzthum der angesehenen Familie von Mörner al» ״Geschenk" überwiesen. — Der Geschichtsschreiber Riedel, welcher diese» Factum berichtet, läßt «« zugleich al» Zrugnlß auftreten ״von der unumschränkten Herrschaft, die man sich dazumal über die Juden und deren Stgenthmn angemaßt." — Leider aber ist, wie bei Riedel, so auch bei Andern, die Thatsache ganz nackt mitgethrilt und nirgend» angegeben, wa» ihr verange« gangen, wa» sie hervorgerufen rc. k. — Wie indessen in einer AUern ״Märkischen Chronik" irgendwo berichtet wird, so soll un«

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