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Die Gegenwart · 1867-07-12 · 28 (12.7.1867) · p. Seite 223

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Journal
Die Gegenwart
Volume
1 (1867)
Issue
28 (12.7.1867)
Date
1867-07-12
Page
Seite 223 (sequence 7)
Language
German
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fcaüntr Wochenschrift fitr gödchche »»gele-ncheit«. W, ter der Regierung Ludwig» I. zwischen den Maier« und den Mörner« ein langwieriger ״gerichtlicher Prozeß" geschwebt haben. Möglich nun» daß besagte« Hau« da« Object de« Streites gewesen und daß die Urbertragung de« Besetztste!« von den Maier« auf die Mörner« in Folge de« richterlichen Er« kmutniffe« geschehen. — Jndem/wir die« hier fawrfcn, sind wir übrigen« weit davon entfernt, für die damalige marlgräfliche Re« gierung irgendwie in die Schranken treten zu wollen. 1351. Ludwig L hat zu Gunsten seine« jüngern Bruder« abdicirt, wodurch — wenn auch nicht da- System, ״Land und Volk zu regieren", — so doch die Art und Weise, ״über die Ju» den de« Laude« zu schalten und zu walten", gar wesentlich ver« ändert worden. Denn Ludwig II., gewöhnlich ״der Römer" genannt, ist in Rom, wo er Erziehung, Unterricht und, wie man sogar behaupten will, direkte Ausbildung für den geistlichen Stand genoß, allzusehr römisch geworden, um nur irgend eine Spur Toleranz zu zeigen gegenüber Denjenigen, so da nach seiner festen Ueberzeugung ״Äesum Christum sollen gekreuziget" haben. Den ersten Akt feiner großen Unduldsamkeit erlebt die Stadt Kö« nigSberg i. d. Neumark, und zwar schon wenige Wochen, nachdem er den brandenburgischen Markgrafenthron bestiegen. Die Juden genannte« Ortewetden verbrannt, chre Besitz, chümer, mobile wie immobile, eingezogen. Landvoigt von Wedel! ist'«, der Solche« dekretirt, und Markgraf Ludwig sel« ber hat ihn ״zu diesem Behufs nach Königsberg entsendet. Dem gräßlichen Schauspiele, zur Augenweide der christlichen Bevölke« rung au« Stadt und Umgegend aufgeführt, gehen freilich gericht« liche Untersuchung uud gerichtliche Verhandlung voran, wobet — daist da« glänzende Resultat — die jüdischen Einwohner Königsberg« zum ״Feuertode" und ihre Habseligkeiten zur ״LonfiSkation" verdammt werden. Der ״Hohe Stadtrath" ist zum GerichtSkollegium zugezogen, und wa« diese« beschließt, ge« schieht ״in zmd mit allen Formen und Förmlichkeiten der heiligen Fustit!»." — Dem furchtbaren Beispiele, da« statuirt wird, soll wenigsten« der Schein der Gerechtigkeit verliehen sein. Doch ist eben dieser Schein nur ein allzuschwacher, um nicht die wahre schauderhafte Maske ״grausamer Willkür" in ihrer ganzen Haßlichkeit durchgrinsen zu lassen, so wie der purpurne Mephisto- Mantel nie lang genug ist, um den hinkenden Pferdefuß seine« Trägers gänzlich verdecken zu können. — Wa« aber haben die Juden in Königsberg begangen? Wie heißt da« große crimen, besten man sie beschuldigt? Sie haben die Epidemie hineingeschleppt, die Christen behext, die Brunnen vergiftet. — So spricht man in den Straßen, in den Werkstätten, an den Bierbänken rc., so allenthalben, wo größere »der kleinere Gruppen bestammen. Diese abscheulichen Verleumdungen sind übrigens stereotyp geworden, sie werden seit drei Jahren im ganzen deutschen Reiche vernommra uul^aben überall dieselben traurigen Folgen. Denn oben, an den entscheidenden Stellen, wo man von der Grund- und Bodcnlofigkeit aller dieser Anschuldigungen noch so fest überzeugt ist, glaubt man ihnen doch gar zu gern und benutzt sie mit Freuden zu dem allgemeinen Zwecke, welcher leider kein anderer ist, als ״die verhaßten Fremdlinge au« dem Wege zu räumen und ihrer Habe sich zu bemächtigen." — Um aber selbst De« gegenüber, welcher für die Unglücklicheu etwa al« Anwalt auftteten möchte, einigermaßen gerecht zu erscheinen: sagt man, die Juden hätten sich durch ihren ״drückenden Wucher" uud durch ihr ״abgesondertes Wesen" mit der christlichen Bevölkerung so arg verfeindet, daß sie durchaus Nicht länger im Lande könnten geduldet werden. — Auf' dieser Basis scheint auch bei dem ״summarischm Gericht", da« der oben genannte Landvoigt vou Wedell ״im Name« und Aufträge de« Markgrafen Ludwig" zu Königsberg i. R. abhtelt, verhandelt worden zu sein, da — nach Riedel I. IS. — in der, die KöuigSberger Exeeutioa veröffentliche,den ״Bekanntmachung" von Berpestuug, Verhexung, Vergiftung u, dergl. durchaus nirgend« die Rebe ist. — vou Spieker indessen wird ber Mittheilung von der grausamen ״Ber« brennung der Juden zu Königsberg i. R. i« Jahre 1351" die kurze Notiz hinzugefügt: ״Bet einer damaligen Epidemie follteu sie die Brunnen vergiftet haben." 1363. Da« Beispiel von Königsberg findtt Nachahmung in verschiedenen andern Orten der Neumark und der Lausitz (wie Friesen, Sternberg, Guben rc.), nur uüt dem Unterschiede,^ daß jetzt von der Comödie eine« ״gerichtlichen Verfahren«" schon ganz und gar Abstand genommen wird. 1366. Ludwig der Römer hat vom Kaiser Earl IV. den Kurfürstentitel erhalten und ist davon so eMzückt uud be« glückt, daß e« beinahe scheint, als ob er um Bagatellen, wie die ״Judensachen", sich nun nicht mehr viel bekümmere, oder als ob er gar, den vorurtheil«freieu Ideen seine« kaiserlichen Schirmherr« sich nähernd, gegen die ״Fremdlinge au« dem Hause Jakob«" etwa« milder werden wollte. — Jndesten scheint die« eben nur; in der Wirklichkeit ist ״Alle« beim Alten" geblieben. Denn in der Mark, wie in der Lausitz, werden Judenmißhaud« lung und Judenverfolgung ganz, wie bisher, fortgesetzt. Aus« nahmsweise nur werdm in diesem Jahre zwei märkische Juden begünstigt. ES sind die» die Kammerknechte Fritzet von Span« dow und David von Müncheberg. — Der alte Manasse, Fritzel wird, vermittelst kurfürstlichen Patent«, mit dem ״Thurmamte von Spandow" bettaut und hierdurch — wie der Chronist Gercken dazu bemerkt — ״seine volle Persönlichkeit anerkannt." Sin neuerer Schriftsteller (Philipp!) sagt, Ludwig II. von Bran« drnburg habe den Juden Fritzel mit dem Spandower Thurm« amte ״förmllch belehnt" und führt diese Thatsache mit al- Be« weis an dafür, wir dazumal manche Juden schon ״landeSherr« liche Vasallen" geworden wären. — Dem Juden David wird kurfürstlicherseit« eine Begünstigung ganz anderer Ar? zu Theil. Wie überall im Lande, hat bisher auch in Müncheberg der Schultheiß ״in allen Rechtsstteitigkeiten der Insassen unter« einander" al» OrtSrichter geurtheilt uud entschieden. Nun scheint sich aber der Kammerknecht David wegen ihm widerfahrener Ungerechtigkeiten, — d. h. wegen ״Parteilichkeit de» Schultheistenamte»" — wiederholt schon beschwert zu haben. Denn der Kurfürst-Markgraf giebt einen Erlaß von sich, kraft besten e» dem Schulzen von Müncheberg fortan nicht mehr gestattet ist, gegen den Gchutzjuden David und sein Gesinde ״in Schuldsacheu und wegen Selbsthülfe" richterliche Urtheile zu fällen, vielmehr alle die, welche wider David rc. als Kläger austreten wollen, an den Kammermeister dttekt sich zu wenden haben. — Nach Riedel (I. 20) wird durch besagten kurfürstlichen Erlaß sogar noch weiter aiigeordnet, daß dem Müncheberger Schultheiffenamte von jetzt ab nur ״in gemeinen Schuldklagen zwischen den Juden und den Bürgern und Bauern der Kommune" die Entscheidung zustehe. Gemäß dieser Bestimmung sind — wie richtig bemerkt wird — ״zu Gunsten de« Kammerknechts״ die wichtiger» Prozeßsachen dem OrtSrichter entzogeu und somit denn in dieser Beziehung wenigsten«, alle Jude» Münchebergs vor etwaigen Unbilden der Parteilichkeit so ziemlich geschützt. — Die Frage rüdesten, wodurch wohl die beiden genannten Kammerknechte der ihnen gewährten Bevorzugung in damaliger Zeit und unter damaliger Regierung sich verdient gemacht haben mögen, — dürfte ohne Zweifel jeder denkende Leser sich ganz allein beantworten können.

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