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Die Gegenwart · 1867-06-14 · 25 (14.6.1867) · p. Seite 198

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Journal
Die Gegenwart
Volume
1 (1867)
Issue
25 (14.6.1867)
Date
1867-06-14
Page
Seite 198 (sequence 6)
Language
German
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196 Die 9tfttmotrt Historische Nöthen. I. Beschränkende Maßregeln. Wie man in neuester Leit in einem höchst civilisirten europäischen Staate auallzuzarten Rücksichten angeblicher ״Thierquälerei" darituelle Vieh« Schlachten der Juden gänzlich aufheben wollte, so hat man dasselbe in früher» Jahrhunderten aus andern — natürlich nicht so edlen — Motiven wenigstenstark cinzuschränken getrachtet. Ein Beispiel hiervon liefert.eine, von Sachse. Wohlbrück, Hqusez«, Spieker und anderen märkischen Ehronikschreibern vielfach citirte, lateinische Urkunde audem Jahre'1294, enthaltend eineu Vertrag, der dazumal zwischen dem Schlachtergewcrke zu Frank« surt a. d. Oder eilierseitö und der dasige» Judenschaft andrerseitabgeschlossen und. von dem Magistrat des Ort» in aller Form Rechtens legalisirt wurde. Die christlichen Schlächtermeister Frankfurthatten sich nämlich mehrfach "schon bei der obersten Coinmunalbehördc darüber beschwert, daß mit der Zunahme der Juden im Orte auch deren Fleischhandel immer mehr sich auSdehnte, und daß hieranihnen (den Schlächtern) ein materiel» lcr Schaden erwüchse, den sic länger nicht aushalteu könnten. Darauf waren vbrigkeitlicherseitS die Juden angewiesen worden, ihren Fleisch-Verkauf nicht uur auf 2 Vormittage in lep Woche, sondern auch an jedem derselben auf eine bestimmte (chnen aus« drücklich angegebene) Anzahl von Pfunden cinzuschränken. Als aber auch nach dieser Verorduung die Klagen audcr MütedeS SchlächtcrgewerkS sich wicdcrhellen, ließ der Magistrat die Be. schwerdeführer, so wie die Aeltcstcu der Judeuschaft, vor sein Forum laden und dekretirte nach ׳ ausführlichem Verhör beider Parteien: daß fortan nur zehn jüdischen Einwohnern der Stadt die Betreibung der Schlächterei gestattet sei, und daß, keiner von ihnen wöchcutllch mehr als fünf Stück Vieh (capita) schlachten dürfe. Solchestrengstens inne zu halten, mußte die Judenschaft, dem städtischen Schlächtergewerke gegenüber, in legalster Form sich verpflichten, und die hierüber aufgc-ommene, lateinisch abgefaßte, Rechtsverhandlung, — welche Spieker und Andere zu den urälteste» Dokumenten der Stadt Frankfurt zählen— ward im MagistratS-Archiv aufbewahrt.*) Mit Recht ziehen audem Inhalte gedachter Urkunde unsere Chronisten den Schluß, daß anno 1294 die jüdische Bevölkerung von Frankfurt schon eine recht zahlreiche muß gewesen sein, uud mit Recht stellen sie diese Erscheinung als eine um so auffallendere und merkwürdigere dar, als ja damals seit der Gründung der Stadt erst vier Deeennien (die FundationS-Urlunde von Frankfurt a. O. ist nämlich vom 14. Juli 1253 datirt) verstrichen waren. — Andernatürlich würde cS sich verhalten, wenn man zu der Annahme berechtigt wäre, daß der Schlächterei-Betrieb damaliger märkischer Juden sich nicht ausschließlich auf den Verkauf de- Losch er«Fleischebeschränkt habe. — Bemerkt sei. hier noch, daß hinsichtlich de- Fleischhandels ganz ähnliche Maßregeln, wie die eben angeführ« ten'— und ganz von denselben Ursachen veranlaßt —im 13. uud 14. Jahrhundert auch über die Juden anderer märkischer Orte, wie: Perlcberg, Stendal, Preuzlau u. s. w. sind verhängt worden. IL Ein uralter Friedhof. Solch einen besitzt die ISraelitengemeinde von Frankfurt a. O.; denn eS ist da- Jahr *) Au« dem Umstande, daß in diesem Dokumente die Wohnungen der betreffenden Juden genau angegeben, glaubt Spieker schließen zu müssen, daß kein Jude in der Stadt Frankfurt damals schon ein eigene« Hau« besessen hqbe. 1399, aus welchem seine Gründung sich datirt. Diese» wird nicht nur von allen den Schriftstellern, die wir unter I. namhaft gemacht haben, sondern auch noch von vielen andern (üttrru) Hi» swriker», wie: Angelus, Jobsten, HaffitiuS, Mehseu, Beckmann, Riedel, Gercken rc., angeführt und bestätigt. Bei Nennung der alten märkischen Städte, au» denen in ältern Zeiten die Jmpor» tation jüdischer Leichen nach Berlin stattgefunden, bemerkt vr. Jul. Beer in seiner interessaut«, ,Abhandlung ״Ein altberlini« scher Friedhof" (Siehe Nr. 18 dieses Blattes) ganz richtig, daß (»ach ler Gemeinde von Berlin) erst Hi« uralte- FräüksuAe» Gemeinde wohl die nächste Ruh-stättt besessen habe. — Im III. Theile seiner ״Geschichte des Bi-thum- LebuS" sagt Wohlbrück an der» Stelle, wo er vom alten Frankfurt spricht (S. 37), daß etwa eine Viertelmeile hinter der Damm-Borstadt, rechtder Crosfener Landstraße uud am Ende de- OderdammeS, die sögenannte Kuhburg gelegen wäre, »och 300 Schkltt wester aber, und zwar linkvon der Straße auf einem Berge der ״Juden» Kirchhof" sich befände, welcher 1399. mit Geaehniigung des MagiftratS vom 2. Juli ejnsdem auni" von der Frankfurter Jodengenieinde angelegt worden. — In ganz übereinstimmender Weise mit dieser Notiz sprechen sich Carl Renata- Hause» (Gesch. der Franks. Universität) und F. W. G. Sachse (Gesch. der Handelsstadt Frankfurt a. O.) au-, von denen Ersterer hierbei noch auf die, 1790 zu Berlin erschienenen ״Annalen der Juden io der preußischen Monarchie, besonders in den Marken Brandenburgs" sich beruft. — Die Anhöhe, von deren westlicher Seite die Anlegung degedachten Friedhofs geschah, ward noch Jahrhunderte nachher nicht anderals der ״Judenberg" geheißen, eine Benennung, die für diese!« Ort auch, in viel», Beschreibungen de» ״siebenjährigrn Krieges" — namentlich bei Gelegenheit der Schilderung der Katastrophe von Kunersdorf (12. Aug. 1709) gewöhnlich gebraucht wird. Wen» aber (wie aus, vorstehender M. I. unserer historischen Notizen klar׳ hervorgeht) schon gegen Ende des 13. Jahrhundertzu Franksurl a. O. eine ansehnliche Judengemeinde bestanden, so ist mit Sicherheit auzunehmen, daß der, anno 1399 schrägeüber der Kuhburg angelegte Begräbnißplatz nicht der erste und älteste gewesen, vielinehr daß die Frankfurter Judenschaft vorher schon einen andern müsse beses« sei! haben. Zn dieser Ansicht bekennt sich namentlich-» E. W. Spieker, welcher, von den Juden Frankfurt» sprechend, ausdrücküch ausührt, daß sie schon in gar frühen Zeiten in der Damm-Borstadt, auf dem Grundstücke verreichen Lokemanne ihren eigenen Begräbnißplatz gehabt, derselbe aber 1399 mit einem größer», vom Magistrat ihnen eingeräumtcn, vertauscht hätteo. In der hierüber ausgefertigten, vom 2. Juli degenaimten Iah« ro» datirten, Urkunde wird vom Magistrat (nach Spiekers Angäbe) wirklich gesagt: ״daz die Jude» hre Toden vortanner us den Judenberg, genfett der Kuburg gelegen, sollen, begruben und uns von der ltad wegen von ichlicheu toden Juden geben sechs gute Böhmische Groschen." — Denselben Friedhef (fügt Spieker hiuz«) haben die JSckftliten Frankfurts jetzt noch. — ES ist wahr, und werden wir rin andermal angeben, wie weit daselbst die Entzifferung der alten Leichenstrine in die Vergangenhett hinauf reicht. ML Noch einmal ״Michael Juda." Als Nachtrag zu unserm Artikel in Nr. 22 d. Bl. sei uns hier noch ein Faktum mitzuthrilen gestattet, das ebenfalls einen Beweis abgeben dürste von der Gunst und Auszeichnung, deren der dort beschriebene ,.churmärkische Jude" Seite»- de» Kurfürsten Joachim II. sich zu erfreuen gehabt hat. Michael Juda war noch nicht in die Re» stdenz seine- Souverän» übergesiedelt, sondern wohnte noch zu

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