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Die Gegenwart · 1867-06-14 · 25 (14.6.1867) · p. Seite 199

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Journal
Die Gegenwart
Volume
1 (1867)
Issue
25 (14.6.1867)
Date
1867-06-14
Page
Seite 199 (sequence 7)
Language
German
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Berliner Wochenschrift ftr Wdische Angelegenheiten. 199 Frankfurt a. C-, in seiften» stattlichen Hause am Markt, woselbst er den größten Wrchseltisch hatte. Je mehr er aber von »den herab (vom Hose her) geschützt und begünstigt wurde; desto weniger > beliebt war er bei festen christlichen Dütbürgera in Frank» fort, obschvn er dies« auch gar manche. Dienst« leistete und für ihre diente und Privilegien, wenn selbige gefährdet waren, an Ijc* her und höchster Stelle gar gern in die. Schranken trat. War ja Michael Juda ein reicher Manu, besaß er sa viel Geld und Gnt^ jm3 . dazumal — wie, leider heutzutage, aurch an «ancheu Orten — genügenden Grund darbot, daß man ihn mit scherffüchtigen Blicken ansehe, ja, daß man ihn Haffe und tSinffc TageS, eS soll im März des Jahres 1543 gewesen sein, erschieneu zwei Bürget Frankfurts vor den Schrayken des dasigen!NagistratS mil der Meldrlng, daß sie ßrgen bin reichen Michael Juda eine schwere Anklage anzubringen hatten. ״Wa» ist'« mit dem Juden?" — fragte erstaunt der Präses des Collegiums; — ״was wißt ihr von ihm? Laßt hören!" — Worauf die beiden Bürger berichteten, wie ihnen eine Magd mitgecheitt hätte, von dem Weibe de- HofdieuerS Michael Juda ״etzlich Gift von dem, das der Mann in einen Aasten mit sich führet, erhalten zu haben, mn damit die Borren!(Brunnen) zu vergiften." — Als man aber jetzt die Magd suchte, um sie, Behufs Feststellung der Anklage, aufs RathhauS zu bringen, ergab eS sich, daß sie am Abend vorher schon in Gesellschaft eines Reitknechts die Stadt verlassen hatte. — So sehr dies nun auch die Aussage der beiden Bürger verdächtigen mußte, unterließ der Magistrat doch nicht, die sofortige Cinsperrung de« Michael Juda'schen Ehepaar« zu verfügen, sowie einen ״klageführendeu" Bericht über den Vorgang aufs schleunigste an den Kurfürsten abzusenden. Joachim Hector war entrüstet und antwortete eben so schleunig, daß ihm die ganze Sache ״sehr verdächtig" vorkämr, und daß es ״ein verwerflich' Weibsbild und gar lose Leute" müßten gewesen sein, die sich ״solche lästerliche Aussage" erlaubt hätten. Er befahl bfe Frei« laffung der Eingekerkertep, verlangte eine genaue und strenge Unttrsuchnng über die Entstehung der Anklage, und schloß sei» Schrei« ben mit den Worten: <' .: ׳ >,Sollte svllich zugemessepe Böse thatt hn hnsern Diener und lieben Getreuen Michael Juda .nicht gebracht und wahr gemacht werden, So wollen wir hn« kegen die anstieffer Dieser sachen auch dermaffcn so erzeigen, daz Sie finden selten, daz wir aw sollich zugemeffene po«-. heit von hnsern Diener, der hn hnsern sonderlichen schlitz, 1 schirm und g'leith ist, kein gefalcn tragen y»d hlnfhroh mit dergleichen wollen verschont hfeiben." Hinterher folgte aber noch ein iafondercS kurfürstliches Schreiben, worin ״jede Kränkung oder Gewaltthat gegen den getreuen Hsfdiener und dessen Religidn-genossen" strengstens vcrboten und mit ״harter Strafe an Leib und Gut" gedroht wurde, wenn der Rath die Juden des Orts ״gegen die Angriffe des w hen aufrührischen Volke« fortan nicht ausdrücklich schützen sollte." (Spieker u. A.) — Nichtsdestoweniger aber hat Michael Juda schon ein Jahr'darauf sich gcnöthigt gesehen, sein Domicil nach der Hauptstadt zu verlegen. *■ Frankfurt a. O. 11 Loni« Wehl. Vermischtes. — Die JahreSconferenz der freien Gemeinden des ostdeut« scheu Verbandes, an der auch Mitglieder jüdischer Reformgemein« den theilnahmen, ist am 30. und 31. Mai zu Königsberg abge« halten worden. — An« Demmin ist der ,#. St. Z." folgende auf »SW bezügliche» Dokumenten berahendeMittheilung zugegangen: An» 3t. Marz c. sollte in der Attch« zu Seltz bei Treptow T da»' Kind de« Lrbeitsmanue« Earnatz getauft werden und wetgett« sich der Prediger Sappe in Gültz> dvs Kinb laufen zu lassen, iddil der in Seltz wohnhafte Schulze Boh eine Pathenstekke übernehmen sollte. Als näwlich am Nachmittag« de« Sl. Märj die Taufe feierlich in der Kirche zu Seltz vor sich gehen sollte, und der Gesang beendet »ay trat der Prediger Lapp« au denselben heran, fragte ihn oh-, er auch Zeuge sein wolle, und als er diebejahete, «iahm er *Bacher und Barrel und entfernte sich mit den Worten: ״Ich taufe das Kind nicht!" au« der Kirche. Als dann der Bater de« AindeS den Herrn Prediger Eappe ftagte, ob er das letzti!chi taufen wolle, erwidert« dkeser, ״er. werde da« Kind sogleich taufen, der Schulze Boh dürfe aber nicht dabei sein", ohne jedoch den Grund, weshalb er den letzteren der Pathenschaft für unfähig oder unwürdig halte, anzugeben. Der Schulze Boh beschwette > sich darduf bei dem Konsistorium in Stettin, beantragte die Disciplinaruntersuchung gegen den oben genannten Geisllichen wegen Mißbrauch seines Amtes, indem er zugleich sich die gerichtliche Klage wegen Beleidigung vorbehielk DaS Konsistorium hat darauf den Antrag des Schulzen Boh zurückgewiesen und in seiner amtlichen Antwort zwar ausgesprochen, daß der Kläger den durch die Kirchenordnnng für die Pathenschaft vorgeschriebenen Anforderungen nicht entspreche, jedoch ist vom Konsistorium unterlassen, speziell den Kläger in Kenntniß zu setzen, welche Eigenschaft zur Üebernahme einer Pathenstelle ihm fehle. Da- Konsistorinm beruft sich zwar auf bi? noch gültige pouimersche Kirchenorduung, ohne aber die einschlagende Stelle anzuführen. Der Schul;« Boh hat in seiner Beschwerde darauf hiftgewiesen, daß Mitglieder der Kirchengemcmde ihren AuStrNt auS der Kirche in Folge solchen Verfahrens eines Geistlichen erklären würden. Wahrscheinlich wird er' nun auch die höhere DiSciplinar-Jnstanz deH Oberkirchenrathes betreten. .. ..... Finnland. Der finnländische Landtag hat fast bereits hie Diskussion über das neue K!rche,KdsttzjHceßdi-t 'dasselbe säst gänzlich genehmigt. Durch dasselbe wird in^dieseS.Großfürstenthum die Freiheit der Religionsübung emgeführt, die dem einfachen Wortstmie nach sich jedenfalls auch auf die Bekenner der mosaischen Religion beziehen dürste, wen« auch in verschiedeneu Mittheilungeu von ihnen speciell nicht die Rede ist. Laubh. Mannheim. Die freireligiösen G«»1eI1,de» voll׳ Mannheim, Heidelberg und Pforzheim hqtchn eine Eingabe an. da» Justimuuiftcnum gerichtet, worin fse verfangen, ,daß mau sie von der Eidesleistung vor Gericht tNtbkndeft möge, weil sie an fei« neu persönlichen Gott glauben. Das großherzogliche Justizmini׳ stkrium hat auf diese Kollektiv-Eingabe erwidert, ״daß eine Abän» dhrui^.hrr bestehenden Vorschriften über da» Verfahren bei Eide»- erhebungön nur lln Wege der Gesetzgebung vollzogen werden könnte, daß man indessen in dein Vorgetrageuen genügende Gründe zur Anregung einer Gesetzesänderung in der gewünschten Richtung nicht gefunden habe." Rew-Aork. Die hiesige Manhattan Feuer-BersicherungS-Gesellschaft, welche zu denen gehört, die da« jndenfeindliche Circnlär erließen, wollte wegen vorgeblicher Brandstiftung dem jüdischen Kaufmann Emanuel Hoffmann, der auf der Pennshlvania-Avenue in Washington einen. Laden hält, die stipulirte Versicherungssumme von 8500 Dollar« nicht auSzahlen. Hoffman» verklagte die Eonipagnie und da« Gericht verur-

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