Mannheim
Compact Memory

Die Gegenwart · 1867-05-17 · 20 (17.5.1867) · p. Seite 157

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Gegenwart
Volume
1 (1867)
Issue
20 (17.5.1867)
Date
1867-05-17
Page
Seite 157 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/4889892-5434108-5434150--193-4890059
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

ectfixr »och«sch«ft fkc &Mftc «»«(((fca^itaL 157 Publikum mitzutheil». & ist hierbei auch nicht«, was dem Gewissm zur Last -elegt werden kSnute. Denn, »aer in Folge feine« Amte«, als Geschäftsträger der Kirche, lehrt, da« stellt er al« etwa« vor, in Ansehung dessen er nicht freie Gewalt hat nach eigenem Gutdünken zu lehren, sondern daß er nach Vorschrift und im Namen eine« bndrrn vorzutragen angestellt ist. Er wird sa> gen: Unsere Kirche lehrt diese« oder jene«, da« sind die Beweis« gründe, deren sie sich bedient. Er zieht alsdann allen praktischen Nutzen für seine Gemeinde au« Satzungen, die er selbst nicht mit voller Ueberzeugung unterschreiben würde, zu deren Bortrag er sich gleichwohl anheischig machen kann, weil e« doch nicht ganz unmöglich ist, daß Harin Wahrheit verborgen liege, auf alle Fälle aber wenigsten« doch nicht« der innern Religion widersprechende« darin angetroffen wird. Denn glaubte er da« letztere darin zu finden, so würde er sein Amt mit Gewiffen nicht verwalten können, er müßte e« niedcrlegen. Der Gebrauch also, den ein an« gestellter Lehrer von seiner Vernunft vor seiner Gemeinde macht, ist blo« ein Privatgebrauch, weil diese immer nur eine hau«, liche, ob auch noch so große, Versammlung ist, und in Ansehung besten ist er, als Priester, nicht ftei und darf r« auch nicht sein, weil er einen fremden Auftrag auSrichtet. Dagegen als Gelehr« 1er, der durch Schriften zum eigentlichen Publikum, nämlich der Welt, spricht, mithin der Geistliche im öffentlichen Gebrauche seiner Vernunft, genießt einer uneingeschränkten Freiheit, sich sei« ner eigenen Vernunft zu bedienen und in seiner eigenen Person zu sprechen. Denn daß die Vormünder de« Volks (in geistlichen Dingen) selbst wieder unmündig sein sollen, ist eine Ungereimtheit, die auf Verewigung der Ungereimtheiten hinausläuft. Aber scllte nicht eine Gesellschaft von Geistlichen, etwa eine kirchenversammlung oder eine ehrwürdige Klassis (wie sie sich unter den Holländern selbst nennt) berechtigt sein, sich eidlich unter einander auf ein gewisses unveränderliches Symbol zu ver« pflichten, um so eine unaufhörliche Obervormundschaft über jedes ihrer Glieder und vermittelst ihrer über das Volk zu führen, und diese sogar zu verewigen? Ich sage: da« ist ganz unmöglich. Ein solcher Kontrakt, der auf immer alle weitere Aufklärung vom Menschengeschlechte abzuhalten geschloffen würde, ist schlechterdings null und-nichtig; und sollte er auch durch die oberste Gewalt, durch R eichStäge und die feierlichsten Friedensschlüsse bestätigt sein. Ein Zeitalter kann sich nicht verbünden und darauf ver« schwören, da« folgende in einen Zustand zu setzen, darin e« ihm unmöglich werden muß. seine (vornehmlich so sehr angelegentliche!) Erkenntnisse zu erweitern, von Jrrthümern zu reinige», und über« Haupt in der Aufklärung weiter zu schreiten. Das rväre ein Verbrechen wider die menschliche Natur, deren ursprüngliche Be« stimmuiig gerade in diesem Fortschritte besteht, und die Nach« kommen sind also vollkommen dazu berechtigt, jene Beschlüffe, als unbefugter und frevelhafter Weise genommen zu verwerfe». Der Probierstein alle« desien, wa« über ein Volk als Gesetz beschloffen werden kann, liegt in der Frage: ob ein Volk sich selbst wohl ein solche« Gesetz auferlegen könnte? Nun wird dieses wohl, gleich« sam in der^Erwartung eine« bessern, auf eine bestimmte kurze Zeit möglich, um eine gewiffe Ordnung einzuführen, indem man e« zugleich jedem der Bürger, voniehmltch dem Geistlichen, ftei ließe, in der Qualität eines Gelehrteit öffentlich, d. i. durch Schriften, über da« Fehlerhafte der jeweiligen Einrichtung seine Anmerkungen zu machen, indeffm die eingeführte Ordnung noch immer fortdauerte, bi« die Einsicht in die Beschaffenheit dieser Sachen öffentlich so weit gekommen und bewährt worden, daß sie durch Vereinigung ihrer Stimmen (wenngleich nicht aller) einen Vorschlag vor den Thron bringen könne«, um diejenigen Gemeip« de« in Schutz nehmen, die sich etwa nach ihren Begriffen der besseren Einsicht zu einer veränderten Religionseinrichtung geeinigt hätten, ohne doch diejenigen hindern, die e« beim Alte« voll« ten bewenden lasten. Aber auf eine beharrliche, von Niemande« öffentlich zu bezweifelude ReligionSverfasftmg, auch nur binnen der Lebensdauer eine« Menschen, sich zu einigen und dadurch eineu Zeitraum in dem Fortgange der Meoschheit zur Verbesserung gleichsam zu vernichten und fruchtlos, dadurch aber wohl gar der Nachkommenschaft nachtheilig zu machen, ist schlechterdlg« uner« laubt! » Ein Mensch kann zwar für seine Person und auch als« dann n>1r ans einige Zeit, in dem waS ihm zu wissen obliegt, die Aufklärung ausschieben, aber auf sie Verzicht zu thun, e« sei für keine Person, mehr aber noch für die Nachkommenschaft, heißt die heiligen Rechte der Menschheit verletzen und mit Füßen treten. WaS aber nicht einmal eiu Volk über sich selbst beschließen darf, das darf noch weniger ein Monarch über das Volt beschließen; denn sein gesetzgebendes Ansehen beruht eben darauf, daß er de« gesummten Bolkswillen in dem seinigen vereinigt. Wenn er nur darauf sieht, daß alle wahre oder vermeinte Verbesserung mit der bürgerlichen Ordnung zusammen bestehe, so kann er seine Unter« thanen übrigens nur selbst machen lassen, waS sie um ihre- See« lenheils willen zu thun nöthig finden; das gehl ihn nicht» an, wohl aber ist zu verhüten, daß nicht einer den anderen gewaltthätig hindere, an der Bestimmung und Beförderung desselben nach allem seinen Vermögen zu arbeiten. ES thut selbst Sr. Majestät Ab« bruch, wenn er sich hierin niischt, indem er die Schriften, wo« durch seine Unterthanen ihre Einsichten inS Reine zu bringen su« chen, seiner Regierungsaufsicht würdigt, sowohl wenn er diese« aus eigener höchster Einsicht thut, wo er sich dem Vorwürfe aus« setzt: Oaosar von est supra Grnmmntieos, als auch und noch weit mehr, wenn er seine oberste Gewalt so weit erniedrigt, den geistlichen Despotismus einiger Tyrannen in seinem Staate gegen seine übrigen Unterthanen zu unterstützen. Wenn denn nun gefragt wird: Leben wir jetzt in einem aufgeklärten Zeitalter? so ist die Antwort: Nein, aber wohl in einem Zeitalter der Aufklärung. Daß die Menschen, wie die Sachen jetzt stehen, im Ganzen genonimen, schon im Stande wären, oder darin auch nur gesetzt werdcn könnten, in Religion-« dingen sich ihres eigenen Verstandes ohne Leitung eines Ander« sicher und gut zu bedienen, daran fehlt noch sehr viel. Allein, daß jetzt ihnen doch da« Feld geöffnet wird, sich dahin ftei zu bearbeiten, und die Hindernisse der allgeineinen Aufklärung, oder des AuSganges auS ihrer selbst verschuldeten Unmündigkeit, all« mälig weniger werden, davon haben wir doch deutliche Anzeichen. In diesem Betracht ist dieses Zeitalter das Zeitalter der Aufklä« rung, oder das Jahrhundert Friedrichs. Ein Fürst, der es seiner nicht unwürdig findet, zu sagen: daß er eS für Pflicht halte, in Religionödingen den Menschm nichts vorznschreibcn, sondern ihnen darin volle Freiheit zu lassen, der also selbst de» hochmüthigen Namen der Toleranz von sich ablchnt; ist selbst aufgeklärt, und verdient von der dankbaren Welt und Nachwelt als derjenige gepriesen zu werden, der zuerst da» menschliche Geschlecht der Unmündigkeit, wenigstfn von Sei» ten der Regierung, entschlug und Jedem frei ließ, sich in allem, wa« GewisscnSangelcgenheit ist, seiner eigenen Vernunft zu bedie« nen. Unter ihm dürfen verehrung-würdige Geistliche, unbeschadet ihrer Amtspflicht, ihre vom angenommenen Symbol hier oder da abweichenden Urcheile und Einsichten, in der Qualität der Äelehr» ten, frei und öffentlich der Welt zur Prüfung da» legen; noch mehr aber jeder Andere, der durch keine Amtspflicht eiugrschräukt

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.