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Die Gegenwart · 1867-05-03 · 18 (3.5.1867) · p. Seite 139

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Journal
Die Gegenwart
Volume
1 (1867)
Issue
18 (3.5.1867)
Date
1867-05-03
Page
Seite 139 (sequence 3)
Language
German
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®trimer Wochenschrift f&r Jidische Lngelegenheiteu. ISS Reichsbund erweitert. Die Schwaben werden sich im Kampfe gegen den wälschen Hahn die ReichSstonnfahne nicht entwinden lassen und fie tragen zur Ehre und Verherrlichung de» Reich». Dieser Prolog gilt unsrer Angliederung an Ihre Zeitschrift, ver׳ ehrter Herr Redakteur! Wenn wir bi» jetzt geschwiegm haben, so wollten wir zuwarten, wie die ״Gegenwart" sich entwickelt. Ein berühmter deutscher Gelehrter hat kürzlich brieflich die ״Ge« genwart" eine gesunde Zeitschrift genannt und so wellen wir denn auch in dieser gesunden Atmosphäre athmen und bringen Jhnm Berichte au» Württemberg. Daß Rabbiner Dr. Max Sänger au» Mergentheim nach Homburg an de» seligen Dr. Frankfurter» Stelle zum Tempelprediger berufen worden, ist bekannt; weniger bekannt dürste e» sein, daß die Bezirksangehörigen de» De. Sänger sich streiten; die Einen sagen, er bekehre den Tempel und die Anderen, der Tempel bekehre ihn. Die Wahrheit liegt zwischen innen. Herr Or. Sänger ist ein Mann der ״richtigen Mitte" und wird im Eentrum sich zu halte» suchen. Da» 12. Rabbinat de- Lande« ist nun erledigt und der einzige geprüfte RabbinatSkandidat, der jetzt in Ihrer Nähe existirt, wird einberufen werden, uin im ״Taubergrund" oder auf der ״Rauhen Alp", in Jeben- Hausen oder am F e d e r s e e seine ״Verwesung" anzutreten. Würteinberg hatte ehemal» 13 Rabbinate; vielleicht weil diese Zahl als unheilvoll gilt, hat man da» 13. Rabbinat aufgehoben und e» anderen Bezirken ,.angegliedert". Sech» Rabbinate wurden erledigt und da keine Würtemberger Candidaten vorhanden waren, hat man sechs Rabbiner importirt. Endlich hatte wieder ein Candidat der mosaischen Theologie absolvirt und er sollte als Vicar in Stuttgart placirt werden. Stuttgart hatte bei Gründung des RabbinatS 50 jüdische Familien und jetzt 350 bis 4M. Ein HilfSgeistlicher wäre bei der Vergrößerung der Gemeinde und beim Alter des-Rabbiner, der dabei noch theologisches Mitglied bjr Oberkirchenbehörde ist, geboten gewesen; aber die israelitische Oberkirchenbehörde hatte dafür kein Geld. — Was wird sie erst mit den vier Candidaten, die sich jetzt ans der Universität befinden: zwei in Tübingen, einer in Würzburg und einer in BreSlau, anfangeu? — Wahrscheinlich, wie sie früher importirt hat, wird sie sie ex« oder deportiren. Stockholm, 22. April. (Ä. M.) Die erste Reichstagskammer hat die Sistirung des Vorschlages, betreffend die poli« tische und staatsbürgerliche Gleichberechtigung sämmtlicher GlaubenSgenossen bis zum nächstjährigen Reichstage beschlossen. Sidney (Australien). Die britische Regierung hat jeder Eonfession ein Stück Land zu einem Begräbnißplatze überwiesen. Die jüdische Gemeinde hat nun, wie ״Jew. Chronikle" berichtet, den ihrigen am 1. Januar d.J. im Beisein einer großen Anzahl von Glaubensgenossen, sowie vieler Angehörigen der christlichen Eonfessionen feierlich eingeweiht. Herr S. Philipps verrichtete die üblichen Gebete und Herr A. B. Davis hielt am Schlüsse der Ceremonie eine ergreifende Rede. Eine kleine Erinnerung. Die Bertheidiger hierarchischer Einrichtungen pflegen sich auf die mosaische Theokratie zu berufen und in ihr da» Vorbild und Muster für alle Privilegien des geistlichen Stande« und seine ma« teriellen und ständischen Bevorzugungen zu erblicken. Wie sehr jedoch gerade die altmosaische Verfassung auf die Einschränkung und eine bloS moralische Wirksamkeit der geistlichen Lehrer he« dacht war, mag folgende Ausführung beweisen. ' Da» Hauptgesetz über diesen Gegenstand lautet folgender« maßen: ״Nicht sollen die Priester und Leviten Antheil und Befitz habe« mit J»rael." Also derjenige Stamm gerade, welcher unter allen da» Höchste und Wichttgste zu leisten hatte und dem großen Dienste oblag, über die Erziehung de» Volke» und über seinen Zusammenhang mit dem unsichtbare» Gotte zu wachen, sollte erb- und besitzlos sein im Lande, sollte von dem Rechte der Geringsten in den andern Stämmen ausgeschlossen sein, ein bestimmte» festbegränzte» Gebiet sein Eigenthum nennen zu dürfen. Sogar auf eine Stufe mit dem Armen, der Hab und Gut verloren, mit besitzlosen Fremdlingen und Wittwen ward dieser Stamm vom Gesetze gestellt. ״Verlasse nicht den Leviten, denn auch er hat kein Antheil; laste ihn fammt den Fremden und den Wittwen und Waisen zu dir kommen, daß sie mit dir esten und fatf werden; die Nachlese möge für den Armen und den Leviten bleiben", so und ähnlich lauten die Vorschriften über seine Behandlung. E» ist gewiß charakteristisch, daß in dem Gottesstaate die Gotteöverkünder, in dem Priesterstaate die Priester, die Führer und geistigen Vertreter des Ganzen angewiesen waren, ihren LebenSunterhalt durch Beisteuer der Einzelnen auS den Gemeinden zu gewinnen, während die Andern ein freies Besitzthum hatten. Da- Bedeutsame dieser Maßregel tritt um so schärfer hervor wenn wir ihren Gegensatz zu den eghptischen Einrichtungen in Betracht ziehen. In Egypten hatte bekanntlich gerade da» Volk keinen Besitz, dort gehörte Alle» dem Staate, die Einzelnen erhielten nur Acker zu Lehen, von welchem sie an Pharao den Zin» entrichten mußten. Nur die Priester hatten einen besonder,,, heilig und unverletzlich geachteten Ackerboden, sie standen der regierenden Spitze um viele» näher und wie ihre Aaste dafür galt, im ansschließlichen Besitz gewister religiöser Geheimniste zu sein, so glaubte man auch sie über da» Volk erheben und ihre Bcdürfniste auf eine dem Gewöhnlichen entrückte Weise befriedigen zu müssen. Daher entstand dort jenes gefährliche Bündniß zwischen der bür« gerlichcn Macht und dem religiöse» Lehrkörper, jener Sondcrstand, welcher über die Religion wie über einen irdischen Schatz glaubte gebieten und ihn beliebig vertheilen zu können, der einerseits da» Feld und Gut der Menschen der Hauptsache »ach als seine Beute ansah, wie er sich andrerseits durch Gefangennehmung alle» selbstständige» Willens und aller freien Vernunft unter sein angemaßleS Ansehen die Geister unterthänig machte. Diesem ganzen Unfug, diesem schnöden Mißbrauch sollte nun das mosaische Gesetz aufs Schärfste cntgegenwirken, ihm von vornhereil, den Eintritt in den neu errichteten Staat unmöglich machen. Darum ward die Stellung der Priester lind Leviten umgekehrt wie in Egypten behandelt und ihnen eingeschärft: Ihr, deren besondere» Geschäft eS ist, die GotteSerkenntniß zu pflegen, die ihr in Folge davon mehr als die Andern mit den, Unerforschlichen und Heiligen Umgang habet, ihr schwebet gar leicht in Gefahr, Euch für etwa» Besseres, aus reinere», und edlerem Stoffe Gebildetes zu halten, als die Ander»; nun, so erinnert euch, daß ihr Fleisch und Blut seid wie sie; a״S der Höhe, in der ihr euch anhaltender zu bewegen veranlaßt seid, müßt ihr herabsteigen ans die Erde, müßt mitten unter eure Brüder trete», müßt von ihrem Brod esse» und erkennen, daß ihr ganz an dieselben Bedürfnisse gebunden, derselben Schwäche, demselben Elende auSgcsetzt seid. Ihr^ müßt mit ihnen verkehren, euch mit ihnen freuen und mit ihnen leide», und da ihr von ihnen abhanget, mit alle» Fasern eures Lebens in ihrem Boden verwachsen. Wie c» euch ,»»nöglieh werden soll, gleichgültig dagegen zu bleiben, ob der Acker eurer Brüder gedeihe oder nicht, da hiervon auch ener Wohlsein abhängig ist, so sollt ihr genöthigt sein, euch »m ihre Gewissen-

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