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Die Gegenwart · 1867-03-22 · 12 (22.3.1867) · p. Seite 90

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Journal
Die Gegenwart
Volume
1 (1867)
Issue
12 (22.3.1867)
Date
1867-03-22
Page
Seite 90 (sequence 2)
Language
German
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90 1 Dir fegenwtrt. wesentlichsten Merknmle der SllavHei Mif.' s^qlam^e hebräische Sklaven, d. h. „everWufte^ sWellier MiSiWmuch und Roth einem Herrn zu Dienst, oder er wurde von Rechtswegen, well er einen Diebstahl nicht ersetzen konnte, „verkauf; ^7- ^>E«ef so^nDer delkAgAh sollen ihre Herren aller Ehren MrtMhastM«. WelchF WnEßMbige Herren haben (d. h. die, Geren Herren ebenfalls Christen --«worden) sollen dieselbigea nicht verachten, daß sie Brüder seien, (d. h. daß sie nun fie als Kinder er diente dann sechs Jahre und ginz-Fm siebenter« »freiau». ^DaS „Berkasftn" ist da offenbar nur technischer UuSvruck. et: ^t ein Bermiethen oder Verdingen a^f sechs Jahre. Die Person de» Sllaven blieb durchaus frei und er blieb Persönlichkeit; nur seine Kraft und Zeit war dem Herrn überlasten. Da» Grundpriucip ist in den Dorten ausgesprochen: „Sie sind meine Knechte, spricht der Herr, die ich au» Egypten gefühckhabes «eine Knechte sind fie, sie sollen nicht wie Knechte verkauft werden." Der Herr konnte den Sklaven (Knecht) nicht weiter verkaufen, nicht vererben; nur in den Dienst des Sohne» trat er ein, nicht in den eine» andern Erben. Entwürdigende Arbeit ihm anfzulegen war verboten. Und wen» die sechs Jahre um waren, so sollte der Knecht mit reichen Geschenken entlasse» werden, daß ttseinen Hausstand wieder beginnen könne. Hat da» noch irgend eine Aehnlichkeit mit dem Sklaventhum der andern Völker? Und selbst diese» ganze Institut hebräischer Sklaven hörte nach der ersten Zerstörung Jerusalem» auf; e» gab dann keine eingeborene Sklaven mehr, und al» Herode» Eingeborne zu Sllaven machte, da kaufte sie im Lande Keiner und er mußte sie in» Ausland verkaufen, wodurch er natürlich noch größeren Haß auf sich lud. I 8» gab aber auch au» dem Ausland erworbene, wirkliche Sllaven, die verkauft und vererbt werden konnten. Aber da» Gesetz bestimmt: Wer einen Sklaven tödtet, der soll hingerichtet werden, wer einm Sklaven züchtigend ihm Auge oder Zahn ausschlägt oder ihn sonst verstümmelt, muß ihn ftei lasten. Damit ist der Sklaverei der Stachel genommen; hätte das Gesetz im Alter, thum bestanden, hätte e» jetzt in Amerika gegolten, wie gänzlich ander» würden sich die Berhältniste gestaltet haben! So finden wir bei den Israeliten weder Sllavenhändler noch Sklavenmärkte erwähnt, die Zahl der Sklaven war selbst bei den Reichen gering, auch findet sich keine Spur von Aufständen derselben, wie in Sparta-und Athen, wie in den SllavenkriegenRom», wie beide» Leibeignen in Rußland und bis zu den Greuelftenen von 1846 in Galizien. Die Sklaven hatten Theil an Opfermahlen, an der Sabbathruhe, alte Sklaven wurden mit den Ehrentiteln „SBater". und „Mutter" belegt, mitunter sogar durch Berheirathung in die Familie ausgenommen. , Als das heidnische Alterthum untergegangen war, trat in den neugebildeten Staaten die Leibeigenschaft an Stelle der Sklaverei. ES ist anzuerkenneu, daß darin ein Fortschritt liegt, weil der Leibeigene als Person galt und sein eigenes Familienleben hatte; obgleich er materiell schlecher stand, da der Sllave ernährt und belleidet wurde, der Leibeigene nicht. Aber dennoch, woher diese Leibeigenschaft, da doch nun durch da- Lhristenthum die Lehre von einem Gott und der in seinem Ebenbilde geschaffenen Gesammtmenschheit zu den Völkern gekommen war? Da» ist nicht ander» zu erllären, al» dadurch, daß die Lehre zwar christlich geworden, da- StaatSleben aber und die Gesetzgebung im ererbten altgermamschen oder römischen Heidrnthu« steck« geblieben war. Der Grundsatz von der GotteSkindschaft aller Mmschen blieb rlchig in den Katechismen steh«, alabstrahier Begriff der „Gleichheit aller M«schen vor Gott", alp Trost» daß Aller gleiche» Sode im Tode und gleiche Hoffnung für da» Jenseits warte; aber a»f da» Dieffeit« gewann da» keinen Einfluß. Zum Unglück hatte nun noch der Apostel Paulu» in Pastoralllugheit mehrfach empfohl« und vorgefchrieb«: ,^ie dm Heiden wenig Profelhten machen können, wmn er verlangt hätte: gebt eure Sklaven ftei! , Da» mußte denn auf lange Jahrhunderte hjndurH da» Los» dir Unterworfenen verschlimmern helfen. Der eifrige Bekämpfer de» Protestantismus, Möhler, hat freilich eine' Abhandlung' llbed die Verdienste des Ehristrnthums um Abschaffung der Sllaverei gefchriebeu — iS kau» ja auch nicht fehlen, daß die Lehre immerhin nicht ganz Wirkung-- und einflußlos geblieben ist — aber Ealove hat nachgewiesen, daß Möhler» Beweise da» Gegmtheil bewies«. (Schloß folgt.) * Berlin, den 17. März. Die erste öffentliche Repräfentanten-Berfammlung fand heute Vormittag, wie angezeigt, statt. Das zahlreiche Publikum auf der Gallerie lieferte den Beweis von der regm Theilaahme, die die Gemeinde im Ganzen für ihre religiösen Angelegenheiten hat. Als Com- .miffar des Vorstandes fungirte vr. Gumbinner. Um 11 Uhr 20 Minuten eröffnete der Vorsitzende, SanllätSrath Posner, die Sitzung mit einer kurzen Rede. Er begrüßte die Einführung der Oeffentlichkeit als ein nicht unwichtiges und hoffentlich glückliches Ereigniß in der Geschichte der Gemeinde. Früher stand dem lang gehegten Wunsche nach Oeffentlichkeit die Enge der vorhandmm Räumlichkeiten entgegen; nunmehr, nachdem dieser Grund weggefallen, habe man nicht mehr mit der Ausführung zögern wollm. —' Die Oeffentlichkeit sei an und für sich von hoher Bedeutung und unschätzbarem Werthe; auch bet un» könne und werde eine Kräf»' tigung des religiösen und Gemeindelebens aus ihr hervorgehen, indem das öffentliche Bewußtsein der Gemeinde und die praktische Erfahrung der Repräsentation wechselseitig auf einander wirken. Nachdem hierauf vom Schriftführer das Protokoll der letzten Sitzung verlesen wurde, schritt die Versammlung zur Tagesordnung. — Zunächst wurde eine Vorlage des Vorstände» entgegengenommen, betr. die Erweiterung der AlterverforgungS-Anstalt. Die Anstalt (sie verpflegt 28 Hospitaliteu) ist für das Bedürfniß zu Nein, so daß sie den an sie gestellten Ansprüchen nicht gerecht werden kann. ES sind der Anstatt zum Zwecke ihrer Erweiterung bedeutende Kapitalien von wohlthätiger Hand überwiesen worden, u. A. von Herrn BaSwitz 500Ö Thlr. Die Anstalts-Verwaltung hat sich bereit erllärt, da» zu dem projectirten Anbau, der 23 neuen Hospitaliteu Aufnahme gewähren soll, noch außerdem nöthige Kapital au» den Fond» der Anstalt zuzuschießen, wofern die Gemeinde für den dadurch für die nächsten fünf Jahre entstehenden Ausfall an Zinsen die Deckung übernehmen wolle. Der Vorstand beantragt: „zu diesem Zwecke den Zuschuß von 2000 Thlrn., den bisher die AlterversorgungS-Anstatt von Seiten der Gemeinde erhalten, für den bezeichneten Zeittaum um jährlich 650 Thlr. zu erhöhen." . Der Vorschlag wird der Commission für Wohlthätigkeit Überwiesen. 2. Rückantwort de- Gemeinde-Vorstände-, betreff«- die Neubildung der Armen-Commission, sowie

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