Die Gegenwart
- Journal
- Die Gegenwart
- Volume
- 1 (1867)
- Issue
- 6 (8.2.1867)
- Date
- 1867-02-08
- Page
- Seite 43 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Berliner Wochenschrift ffa Jüdische «ngelegmheilen. 43 Unehre geschützt ist, sondern nur durch den Geist, der in demselben waltet! r — Den 6. Februar. Bor einigen Tagen erhielten wir folgende Zuschrift: Herr Redakteur! Sie werden hoffentlich der nachfolgenden ^kleinen Erzählung ein Plätzchen in Ihrem Blatte gönnen; sie ist zu charatteristisch für die religiöse Anschauung, die hier noch, in maßgebenden Kreisen vorherrscht, um mit Stillschweigen übergangen zu werden. Andrerseits enthält sie auch eine Principienftage, deren AnStrag und Erledigung gewiß, nicht bloß im Jntereffe der hiesigen Gemeinde, nur erwünscht sein kann. v Bor einem Jahre etwa wurde auf dem Grabe einer Frau ein Leichenstein aufgerichtet, in welchem der trauernde Gatte cchne weitere Beanstandung die Photographie der Verstorbenen hatte einfugen lassen. Nach einigen Monaten jedoch stiegen beim Vorstände der Beerdigungsgesellschaft gegen die harmlose Photographie Bedenken auf. Um allen Erörterungen zu entgehen, ließ der Gatte an dem Bildchen eine verschließbare Kapsel anbringen, die er nur öffnete, wenn er daS ihm so theure Grab in seinem Erbbegräbniffe besuchte. Mehrere Monate verstrichen nun ohne Behelligung, jede Besorgniß frommer Gemüther schien beschwichtigt, da erging im Dezember v. I. von dem erwähnten Borstande die Aufforderung, die Photographie gänzlich zu entfernen, weil nach einem eingegangenen rabbinischen Gutachten eine solche Neuerung unzulässig sei. Und rücksichtslos wäre dieser Beschluß auch auSgeführt worden, wenn nicht der Gemeinde-Vorstand, die der ermähnten Kommission Vorgesetzte Gemeinde-Behörde, hemmend cmgeschritten wäre. An diese hatte sich nämlich der mit Recht schmerzlich betrübte Gatte um Schutz in seinem Rechte gewendet und nach einem vor Kurzen« ergangenen Bescheide ist der Vorstand der Beerdigungsgesellschaft angewiesen worden, dem Leichensteine seinen harmlosen Schmuck zu belasten, weil kein Grund zu dessen Beseitigung vorliege. Dies die Thatsache, der wir nur noch, nach einer sichern Quelle, die beiden Gründe anschließen, welche in dem Gutachten für die nothwendige Beseitigung des Bildes gemacht wurden: 1. ntüra 11DN 13p Bon einer Grabesstätte soll man keinen Genuß, oder vielmehr Nutzen, erzielen der Anblick der Photographie wäre aber schon ein Genuß. (?!) 2. Könnte die Anwesenheit derselben Jemanden zu dem Glauben verleiten, daß die an diesem Grabe verrichteten Gebete an das Bild gerichtet würden. Wir haben uns in unserer Mittheilnng sorgfältig vor dem D'OIN *6 (etwas hinzuzufügen) gehütet, wir haben uns ebenso jeder sicherlich nahe liegenden Bemerkung enthalten, zumal wenn wir erwägen, daß dieser Vorgangs sich nicht etwa im 16. Jahrhundert, oder tief im unkultivirten Polen, sondern im Jahre L21N d. h. im Jahre 1867 und zwar in der als intelligent gepriesenen Gemeinde Berlins zugetragen hat. Wir können nämlich nicht scherzen bei einer Veranlassnng, die einen recht betrübenden Hintergrund hat für Jede», dem die zeitgemäße und würdige Entwicklung unserer Gemeinde ein Wenig am Herzen liegt; wir wünschen vielmehr durch unsere wahrheitsgetreue Darstellung eine vollständige Beleuchtung der sich auf diese Angelegenheit beziehenden Punkte anzuregen. Wir fragen darum zuvörderst: von weinest daS beregte Gutachten eingegangen oder eingeholt worden? und stehf es in dem Ermessen der Gemeindekommissionen, jedes beliebige Gutachten zur Grundlage ihrer Verfügungen und Anordnungen.zu machen? Höchst zweckmäßig wäre es ferner, zu erfahren, liuf wel. cheft Grund hin der Gemeinde-Vorstand feine Entscheidung getroffen habe; denn an bloße Willkühr ist, bei der vielleicht eher zu großen Nachsicht deffelben gegen mannigfache Prätensiooen, gewiß nicht zu denken. - AuS Achtung vor unseren Religiösschriften hegen wir den Wunsch nach einer Aufklärung. Wir /"wollen nicht auf diese ehrwürdigen geistigen Denkmäler unserer Vorfahren den Vorwurf schleudern lasten, daß, jede Abgeschmacktheit und jede Auflehnung gegen den gesundest Menschenverstand in ihnen ihre Begründung finden. \ Möge unsere Erwartung in Erfüllung gehen! BreSkau, 26. Januar. Die von dem hiesigen Magistrat kürzlich im Druck herausgegebene „Lokalstatistik der Stadt Breslau", bearbeitet von dem Stadtrath v. Isselstein, enthält auch manche schätzbaren Materialien zur Beurtheilung der materiellen, wie der geistigen und moralischen Eulturzustände der hiesigen jüdischen Einwohner. ES wird für ihre Leser von Jntereffe sein, Einiges hierüber in Bettest der zweiten jüdischen Gemeinde deS preußischen Staats zu vernehmen. — In Bezug auf die Verwaltung»- und Finanzverhältniffe der Shnagogcngemeinde, insbesondere auch der Armenpflege und anderer Wohlthätigkeit«- anstalten enthält die „Lokalstatistik" zwar spezielle Angaben, welche eine (äpgere Periode umfassen. Ich übergehe dieselben jedoch, weil in Kurzem ein die letzten 10 Jahre einschließender BmvaltungSbericht-deS Vorstandes, zum ersten Male seit der Reorganisation der Gemeinde, zur Oeffentlichkeit gelangen und mir Gelegenheit bieten wird, diese Verhältnisse eingehend zu erwähnen. — Folgende, die allgemeinen Verhältnisse der Juden als Theilnehmer des KommunalverbandeS betreffenden Data, mögen hier Platz finden. Bei der (ersten) Volkszählung im Jahre 1822 betrug die hiesige jüdische Bevölkerung 4,765 unter 78,865 Einwohnern oder 6,04 pCt. Bei der letzten Zählung im Jahre 1864, war dieselbe auf 11,590 unter 156,644 Einwohnern oder 7,4 pEt. gewachsen. Während also die Gcsamintbcvölkerung in dem abgelaufenen 42 jährigen Zeittauin nur um etwa das Doppelte (98 pCt.) sich vermehrt hat, erreicht die spezielle Vermehrung der jüdischen Bevölkerung fast daS!>/, fache (143 pEt.),> Ein wesentlicher Antheil hieran muß wohl dem Zuzug beigemessen werden. Angaben über die Mortalität- und LcbenSdauerverhälttnsse nach den verschiedenen Eonfessionen enthält daS Buch nicht. Dagegen bietet die Zahl der unehelichen Geburten ein Moment zur Vergleichung der socialen Zustände nach einer bestimmten Seite dar. r> den Jahren 1822 bis 1864 variirt das Berhältniß der uneheliche» zu den ehelichen Geburten in der Gesammtbevölkerung der Art, daß auf 100 eheliche Geburten, in der niedrigsten Zahl 15,41, in der höchsten 22,28 uneheliche waren. Nach Eonfessionen kommen dagegen ans je 100 eheliche Geburten: Bei den Evangelischen in ininimv 15,34, in maximo 22,29 uneheliche, bei den Katholischen 15,65—29,03, bei Inden 0,00 —5,88. Sehr frappant stellt sich daS Berhältniß der Theilnahme der jüdischen Bevölkerung an den Schulen, insbesondere an den höhe- . ren Unterrichtsanstalten, zu deren Frequenz sie das bedeutendste Contingent stellen, wie nachstehende Tabelle ersehen läßt, welche sich aus die letzten drei Jahre beschränkt: Realschule I. 1863 642 Schüler 96 Juden 1864 649 ff 103 1865 630 »\ 88 ff Realschule II. 743 Schüler 87 Juden 727 ,. 83 „ 741 „ 74 ,. 6*