Die Gegenwart
- Journal
- Die Gegenwart
- Volume
- 1 (1867)
- Issue
- 4 (25.1.1867)
- Date
- 1867-01-25
- Page
- Seite 29 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Berliner Wochenschrift fltr Jüdische Angelegenheiten. SS da« ist eben der Jrrthum: Alleist nicht Gott, sondern Gott ist Alle«. Gott manifeslirt sich nicht in gleichem Maße in allen Dia« gen, er manifestirt sich vielmehr nach verschiedenen Graden in dm verschiedmm Dingen, und jedeträgt in sich den Drang, einm höheren Grad der Göttlichkeit zu erlangm; und daist dagroße Gesetz de-Fortschritts in der Natur. Die Erkennt« niß diese- Gesetzemacht jetzt dm Panthei-muzu einer Weltansicht, die durchaus nicht zum JndifferentiSmu« führt, sondern zum aufopferung-süchtigsten Förtstreben." (Fortsetzung folgt.) Vermischtes. ( * Rach der Volkszählung vom 3. December 1864 bettug die Seelenzahl der jüdischen Einwohner Berlin- 24,189. Die Gesammtzahl der Juden in Preußen beträgt jetzt (nach de» An« nexionen) 314,797. Mithin repräsentirt die Berliner Gemeinde ca. 8 Procente oder V», aller in Preußen Gebenden Juden. — Die Juden in Central-Asien werden jetzt noch immer so behandelt, wie vor einem Jahrhundert ihre Glaubensgenossen in Europa, und die 40,000 J-raeliten, welche einzelne Theile Central- AsienS bewohnen, muffen in abgesonderten Stadttheilen wohnen, dürfen sich außerhalb tferen Ringmauern nicht fef!setzen, müssen sich nach der ihnen vorgeschriebencn Form ihrer Kleidung und Kopfbedeckung richten, und dürfen im Innern der Städte auf keinem Pferde oder Esel reiten,.was um so drückender für sie ist, als die Straßen oft den Eloaken gleichen. Jeder Muselmann in den Städten darf sie ungestraft schlagen, und auf dem flachen Lande kommen sogar Todtschläge ungeahndet vor. — Im Jahre 1860 wurde in Paris von hochstehenden Juden eine Alliance universelle gegründet, deren Zweck ist, für Gleichstellung und den sittlichen Fortschritt ihrer Glaubensgenossen zu wirken, denjenigen, welche' in ihrer Eigenschaft als Juden leiden, wirksame Hülfe angedeihen zu laffen und jede Schrift zu unterstützen, die geeignet ist, solche Resultate herbcizuführen. Der Verein ist in den wenigen Jahren seines Bestehens groß und - mächtig geworden und seine Organisation hat sich über die ganze Erde verbreitet. Schon hat er in mehreren Ländern Euröpa'S die Unterdrückung derjenigen Gesetze angesttebt und erlangt, welche dem Grundsätze der bürgerlichen und politischen Gleichheit widersprechen und der religiösen Freiheit entgegengesetzt sind; er hat die Geschicke der Israeliten im Orient und Occidcnt, — in Marokko, Persien, Syrien und Serbien — da, wohin die Lichtstrahlen der Civilisasio» noch nicht gedrungen sind, überwacht, hat seine GlaubenSbrüder vor Verfolgungen geschützt und ihnen die Wege zu ihrer geistigen Entwicklung, durch Errichtung von Schulen anbahnen lasse». Die „Alliance" zählt schon heute 5000 kontribuirende Mitglieder, und ihre Anzahl wächst noch mit jedem Tage, denn ihr Programm besteht nicht iu windigen Phrasen, ihr Programm ist das große Werk des Fortschritts der Humanität, der Vernich, tung des Wahns und Fanatismus, der Einigung der menschlichen Gesellschaft in der Liebe. Adolph Creniieux ist ihr Präsident, Munk und Frank, Mitglieder des Instituts, Rothschild, Erlanger, KönigSwarter, Javal, Isidor, Bloch, Albert Cohn sitzen im Vorstande. — Respekt vor solchen Namen! Die Rede, welche Cremieux bei der Generalversammlung der „Alliance" am 29. November gehalten hat, ist ein neues chef-d’oeuvre dieses berühmten Meisters. — In nächster Zeit soll in Cöln durch den Einfluß des' dortige» Rabbiners Dr. Schwarz ein Zweig-Comite der „Alliance" gegründet werden. (K. Z.) f Literarischer Wochenbericht. Otto Stobbe: Die Juden in Deutschland während de« Mittekalter-, in politischer, socialer und rechtlicher Beziehung. (Braunschweig. 1866.) (Fortsetzung zu S. -4.) Einen wichtigen und bisher fast noch niemals befriedigend aufgeklätten Punkt, welcher die Basifür dke Entwicklung der so mannigfach beschränkten oder doch eigenthümlich modificitten persönlichen Rechtsfähigkeit der Juden bildet, sucht der Berfaffer zuerst inrichtige Licht zu setze». Eist die« der Begriff und die Bedeutung der sogenannten Kammerknechtschaft der Juden, vermöge deren, nach der Auffaffung de« später» Mittelalter-, diese in einem ganz besonderen UnterthänigkeitS- und Schutzver« hältniß zum Kaiser standen und zu bcsondern Abgaben an denselben für verpflichtet angesehen wurden. Der Berfaffer leitet den Ursprung dieses unter den Karolingern noch gänzlich unbekannten VerhältniffeS auS dem thatsächlichcn Schutz ab, den die Kaiser Heinrich IV. und Conrad III. de» Juden in den Verfolgungen der Kreuzzüge gewähtten, und der sich nach und nach iu einen bleibenden Nexus von rechtlichem Charakter verwandelte. Am Anfänge des 13. Jahrhunderts ist diese Kammerknechtschaft schon so weit auSgebildet, daß sie nicht bloS alle in Deutschland ansässigen Juden umfaßt,, sondern, nach den chimärischen Prätensionen mancher Kaiser auf ein dominium wundi, auch auf die Juden in allen übrigen christlichen Reichen sich erstrecken sollte. ES ist zweifellos, daß die Kammerknechtfchast nur eine ausgedehnte Abgabenpflichtigkeit, nicht aber eine eigentliche Hörigkeit oder Leibeigenschaft in sich schloß. Wen» die Juden sicherlich zu denen gehörten, „die deS HeerschildS darbten", also außerhalb der feudalaristokratischen Rangordnung der StandcSrechte standen, so galten sie doch nicht als „unfreie Leute", sie waren vielmehr iu Beziehung auf den „Frieden", den sie gesetzlich genießen sollten, andern besonderschutzbedürftigen Personen, als Frauen, Geistlichen, Fremden u. s. w., gleichgestellt. — Das Motiv, der Schutzlosigkeit trat aber nur zu bald in den Hintergrund, während die Kehrseite des Verhältnisses, die Abgabenpflichtigkeit uyd Regalität in immer größerem Maßstabe hervortrat. Denn seit der Mitte de« 14. Jahrhunderts wird nicht nur die systematische Brandschatzung der Juden durch das Reichsoberhaupt oder Diejenigen, denen von Letzterem der sogenannte Judenschutz verliehen wird, zum Princip der Finanzverwaltung erhoben, sondern eö findet die in der Geschichte fast beispiellose Doctrin Eingang und Verbreitung, daß dem Kaiser bei seinem Regierungsantritt das Recht zustehe, allen im Reich befindlicken Juden Habe und Leben zu' nehmen „bis auf eine Anzahl, die liitzcl (gering) sein soll zu einer Gedechtnuß." ES erschien somit alS eine pure Gnade, daß den Juden herkömmlich gestattet wurde, sich durch den dritten Theil ihre« Vermögen«, den,sogenannten „dritten Pfennig" loSzukaufcn. Daneben blieb es die Aufgabe einzelner erfindungsreicher Kaiser, unter denen namentlich Ludwig der Bayer, Sigmund, Friedrich III. sich rühmlichst auSzeichnen, aus besonderen Veranlassungen besondere Auflagen im kolossalsten Umfang den getreuen Kammerknechte» aufzuwälzen. So war eS denn in der Thal die nackte Wahrheit, wenn Kaiser Karl IV. in der goldenen Bulle al« Einkommen-- _ quellen der Kurfürsten hart nebeneinander di«e BergwcrkSnutzuu-- gen au Gold, Silber und andern Metallen, die Zölle und die Juden aufführt. Eine wahrhaft ingeniöse Finanzmaßregcl war die gegen Ende de- 14. Jahrhundert« von dem König Wenzel mit dem schwäbischen Städtebund wiederholt vereinbarte Riederschla-