Die Gegenwart
- Journal
- Die Gegenwart
- Volume
- 1 (1867)
- Issue
- 3 (18.1.1867)
- Date
- 1867-01-18
- Page
- Seite 19 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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verknet Dochenfchrift fit Mdtfch« Angelegenheiten. 19 auch zur Absolviruug des sogenannt«, Probejahre«, womit die amtliche Lehrthatigkeit beginne, zugelaffm werden. r Mn noch ein Wort über die Gründe, mit welchen die Ort» schiedenen Ansichten in den beiden Debatten motivirt-worden sind. -f r'- Neue Gründe für die völlige Gleichstellung der Inden konnten natürlich nicht beigebracht werden: es ist ebewwin einfacher Gl-undfatz, „gleiche Rechten, gleiche Pflichten". .Oder soll man noch besondere Beweise dafür liefern, daß zlvrtund zwei gleich vier? Eind etwa neue Gründe von gegnerischer Seite in'sFeld geführt werden? Auch ihr Arsenal, wiewohl ungleich reichhaltiger, ist gleichfalls erschöpft. Intereflänt sind nur die verschiedenen BertheidigungSqrten, deren man sich hent und damals bediente. ES hatte der Herr Justiz-Minister damals wie. heute erklärt (Sitz.-vom I. Juli 1862) Eidesabnahme und Verwarnung könne derjenige-nicht vornehmen, welcher einer anderen Religion angehöre, als der der Schwörenden; er (der Minister) könne aus seiner Erfahrung wohl sagen, daß in Preußen wohl kein Christ existire, der durch die Seitens eines Juden gemachte Admonition vor dem Meineide sich in seinem Gewiflen gerührt finden würde. Darauf erwiedert heute Kosch: Er finde diese Aeußerung unbegreiflich au« dem Munde eine- Justiz-Ministers, unbegreiflich vor Allem auö dem Munde eines sittlich gebildeten und moralischen Christen: „Er sagt Ihnen damit, meine Herren, nicht den Juden, sondern Ihnen Allen, daß, wenn Ihnen von einem jüdischen Richter der die Vorbildung zum Richterainte hat und vom Staate angestellt ist, die Admonition zum Eide vorgehalten wird. Sie sich wohl veranlaßt fühlen könnten, einen Meineid zu schwören; das ist ein schrecklicher Vorwurf aus dem Munde eines Justiz-Ministers, ein ArmuthSzeugniß für die Gewiffenhaftigkeit der Christen. Wenn ich gegen eine solche Aeußerung proteskire, so hoffe ich im Eiuverstäiidniß mit Ihnen zu handeln." Damals widerlegte der Abgeordnete Behrend dem Herrn Justiz-Minister auf eine andere Weise. Er sagte wörtlich: „Dian macht darauf aufmerksam, daß eS Vorkommen könne, daß ein christlicher Zeuge, der vor Gericht einen Eid ablege» soll, und der sich in der Lage sieht, diesen Eid vor einem jüdischy, Richter zu leisten, leicht in die Versuchung kommen könnte, eine Mental- Reselvation zn machen und daher den Eid nicht für verbindlich zu halten. Ich bin der Ansicht, daß gegen solche Vorstellungen und Anschauungen christlicher Zeugnißableger der Regierung ganz andere Mittel zu Gebote stehen, als daö, keine jüdischen Richter anzustellcn. Mit der Mental - Reservation ist eS überhaupt ein eigen Ding; wenn erst ein Paar Berurtheilungen wegen Meineides flaltgefunden haben, so werden auch die Christen von diesem Vorurtheile zweifelsohne bald zurückkommen und eS wird nicht Vorkommen, daß eine solche Mentäl-Reservation gemacht wird." DaS klingt eigentlich viel gesünder und frischer, alS die Weise deS Abgeordneten Kosch. Aber wie gesagt, man wird auf beiden Seiten eleganter. Zum Reffort des EultuS-Ministers, was wurde damals nicht von dem Abgeordneten v. Blanckenburg für enormes Material herbeigeschlcppt,. um deutlich zu zeigen, daß der Staat und die Religion nothwendiger Weise untergehen müßten, wenn Juden als Lehrer an Gymnasien und Realschulen angestellt werden würden. Da wurdd'.der Talmud geplündert, da mußten Legenden und alte Gebräuche zum Beweise dienen, da wurde die langweilige, abgedroschene Kol. Nidre«Geschichte wieder auf's Tapet gebracht, da wurde über die entsetzliche Miffethat gellagt, daß Juden und Jüdinnen in den Eoncerten die Meffen und Oratorim mitsängen. Kurz, die Roth war groß. Wie zahm sind gegen diese llirrenden Hellebarden, gegen diese wuchtigen Ritterlanzen, die Waffen mit denen Herr Wagner jetzt ficht! E« hat fast den Anschein, al« ob die conservativen Mitglieder sich nur schämen nachzugeben, daß sie daher bloß noch eine Opposition ck'oetima machen. Es gehört vielleicht in manchen Kreisen der Gesellschaft noch zum sogenannten guten Ton. Wie der Abgeordnete Techow zum Schluß seiner Rede sagt: „ich betone es noch einmal, meine Herren es handelt sich hier um keine Gunst oder Gnade, sondern um Ausübung eines Rechtes, wir müffen diese Forderung unterstützen und ich hoffe, wir werden noch den Tag erleben, an dem auch in dieser Beziehung die letzte Schranke fällt", so hat sich in diesem AuSsprnche Börne'« Wunsch «füllt: „Die Sache der Juden muß aus einem Gegenstände der Empfindung zu einem Gegenstände der Ueberlegung gemacht werden, und dann ist das Gute gewonnen; denn wer über seine Träume nachzudenken vermag, der träumt nicht mehr." —r. * Berlin, 16. Januar. Der vorletzte PassuS des Programms der „Gt'genwart" hat verschiedene Mißverständniffe hervorgerufen. Zur Beseitigung derselben werden, wie wir hoffen können, einige kurzen Bemerkungen hinreichend sein. Wenn die Redaktion von der bei ihr vorherrschenden Anschauungsweise spricht, so gehört eine La»; besondere JnterpretationSgewandtheit dazu, aus diesem Ausdruck „hcrauSzulernen", e» seien zwei Anschauungsweisen, wovon die eine vorherrsche, in der Redaktion anzunehmen. In Wirklichkeit soll „vorherrschende Anschauungsweise" nicht? heißen, alS: herrschende, dnrchgedrungene, maßgebende. Ferner hat die Stelle: . . . die man orthodox zn neu», nen gewohnt ist", Anlaß zu einer Interpellation gegeben. Diese Umschreibung wurde absichtlich gebraucht, weil eS eigentlich nicht richtig ist, von einer Orthodoxie im Jndcnthnm zu reden. Denn eine Orthodoxie setzt Dogmen voraus und das Jndentbum hat keine Dogmen. S. Moses Mendelssohn, Hcineniann'sche Sammlung S. 123ff. und Jerusalem 2. Th. S. I2ff. Was den Ausdruck „gegnerische Ansichten" betrifft, so sind unter gegnerischen Ansichten nicht entgegengesetzte Ansichten zu verstehen, sondern Ansichten von Gegnern, d. h. ^on Solchen, „die man wegen der bei ihnen vorherrschenden dmfchauungSweisc orthodox zn nennen gewohnt ist." Schließlich ein Wort zn der Stelle: „. . . . wofern nur unserer ausgesprochenen Tendenz Genüge geschieht." Diese Klausel kann nicht auf irgeiid eine etwa erforderliche Gefühls- oder Geschmacks-Richtung, sondern nur ans die weiter oben al- Gcgenstand unseres Streben» bezeichnetr Wissenschaftlichkeit nnd Gemein-Berständlichkeit bezogen werden. 6. H. Au« dem Nordwesten Deutschland«. Ich berichte Ihnen heute über die jüdischen Berhältniffe im diesseitigen (rechtsrheinischen) Theile des Großherzogthums Oldenburg; daS Fürstenthum Birkenfeld jenseits des Rhein« bleibe unberührt und ebenso die Herrschaft Eutin, wo nur wenige Juden sich befinden. Dunkle Schatten au« der noch nicht lange, verflossenen Vergangenheit, jetzt zwar verschwunden, Haben doch noch eiuen Rest des Einflusses zurückgelaffen. Bis zum Jahre 1828 haben die jüdischen Gemeinden de« GroßherzogthumS nur eben vcgetirt, ohne inneren Zusammenhang, preiSgegeben der ganzen Misere des alten willkührlichen VerwaltnngSwesenS. Social, bürgerlich und staatsbürgerlich waren die Juden bi« dahin Heloten; nicht einmal Rt» 8* v