Die Gemeinschaft
- Journal
- Die Gemeinschaft
- Volume
- 1933
- Issue
- 1933
- Article
- Beilage zu Heft Nr. 21/22 Jahrg. 1933
- Date
- 1933-01-01
- Page
- Seite 15 (sequence 13)
- Language
- German
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I. ihres Gottesdienstes in den Synagogen usw." und als Folge der Gleichberechtigung die „volle unverkümmerte Einführung der deutschen Sprache in das Gebet" forderte. An diese Forderung knüpfte zum ersten Male eine öffentliche Diskussion des Problems an, in der Fricdlaendcrs Kadikalismus allgemeine Ablehnung fand, obwohl das Vorhandensein gewisser Mißstände und die Notwendigkeit ihrer Abstellung nicht bestritten wurde. Auch in der Praxis ging weder der Jacobsohn-Becrschc Tempel in Berlin noch der „Neue israelitische Tcmpclvcrein" in Mamburg soweit; in den für ihre Gottesdienste verfaßten Gebetbüchern fanden wohl viele Gebete in deutscher Sprache Aufnahme, weil das Verständnis des Betenden gefördert werden sollte, aber das Gebetbuch als Ganzes blieb hebräisch. Eine grundsätzliche Stellungnahme brachten erst die Rabbincrversammlungcn von 1N44 45». Schon die erste in Braunschweig stellte die Frage „ob und wieweit die hebräische Sprache bei den Gottesdiensten notwendig, und wenn auch nicht notwendig, doch vorerst noch ratsam erscheine?" In der Besprechung, die 184.5 in Frankfurt folgte, wurde wiederum das politische Motiv zur Geltung gebracht, als Abraham Geiger die Bemerkung hinwarf, daß, wenn die hebräische Sprache als wesentliches Moment des Judentums hingestellt würde, dieses als eine nationale Religion angesehen würde. In der Abstimmung wurde die Frage in zwei geteilt und zunächst einstimmig verneint, daß die hebräische Sprache im jüdischen Gottesdienst „objektiv gesetzlich notwendig" sei. Dann aber wurde gefragt, ob es außer den formal gesetzlichen nicht auch andere, z. B. religiöse und historisch-nationale Gründe gäbe, welche eine objektive Notwendigkeit zur Beibehaltung der hebräischen Sprache für die wichtigsten Gebete einschlössen, und auch diese Frage wurde mit einer kleinen Mehrheit verneint. Diese Abstimmung bedeutete den Bankrott der damaligen Rabbincrversammlungcn: durch Frankels Protest und Austritt, die sie zur Folge hatte, wurde nicht nur Unsicherheit in die folgenden Beratungen getragen, sondern auch die Aufmerksamkeit der jüdischen Öffentlichkeit auf die Tragweite des Streitpunkts gelenkt. Niemand in der Versammlung hatte die Beibehaltung des Hebräischen im überlieferten Umfang befürwortet, niemand die Berücksichtigung der Landessprache im Gebet bekämplt, aber als Ziel der Mehrheit ergab sich klipp und klar, daß das Hebräische zwar für den Augenblick noch zu dulden, nach und nach aber zu beseitigen sei. Das aber wollte die überwiegende Masse der deutschen Juden nicht, und darum wandte sie sich von den Männern der Rabbinerversammlung ab. Heute ver- . tritt keine ihrer Vcrantwotung bewußte Stelle mehr den Standpunkt, daß es eine Pflicht ist, das Hebräische aus dem Gottesdienst zu eliminieren. Eine anderer Gesichtspunkt aber führte dazu, daß auf eine Einschränkung der hebräischen Sprache im Gottesdienst hingearbeitet wurde, daß diese nämlich sehr vielen Besuchern des Gottesdienstes unbekannt ist. Das hat zu häufigen Änderungen des Gebetbuchs 15