Die Gemeinschaft
- Journal
- Die Gemeinschaft
- Volume
- 1926
- Issue
- 4 (14.5.1926)
- Date
- 1926-05-14
- Page
- Seite 7 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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denn Auerbach den 5. Jahresbericht bezeichnenderweise unter dem Geleitwort iTYltf/3 (Frohe Botschaft) erscheinen. Wieder war die Zahl der Zöglinge vermehrt worden, und der eiserne Fonds zeigte ein Anwachsentauf über 10 000 Taler. Die Statuten wurden dutch Druck verbreitet und fanden verdientermaßen, wie wir noch zeigen werden, eine sehr freundliche Aufnahme. Zahlreiche Institute des In und Auslandes haben sie in der Folgezeit als Grundlage, Musler und Vorbild benutzt. Adolf Diesterweg besprach sie im 24. Bande der Rheinischen Blätter (Neue Folge Heft 3 Seite W8 u. 300) in günstigem Sinne, was besonders hervorgehoben zu werden verdient, weil dieser große Schulmann sonst gegen die Anstaltserziehung der Waisen war, vielmehr für ihre Unterbringung in geeigneten Familien eintrat. Den Geist dieses ältesten Anstaltsstatuts charakterisiert schon der erste Paragraph, nach dem das Waisenhaus „den Kindern die verlorenen Eltern wieder ersetzen oder ihren Verlust doch so wenig wie möglich fühlbar machen soll." Es ist dieselbe humanitäre Gesinnung, die uns aus dem Wahlspruch Auerbachs entgegenleuchtet und die seinem Werk hoffentlich für alle Zeiten Wegrichtung sein wird: „Waisenkinder sind nicht arme Kinder, denen man bloß Brot und Obdach zu reichen hat, sondern Waisenkinder sind elternlose Kinder, die vor allem e 11 e r 1 i c h e L ie be, ein Vater- und Mutterherz bedürfen. Das Waisenhaus muß, wenn es seinem wahren Zweck entsprechen soll, ein E I tern h au s f U r Waisen sein.* Die Aufnahmebedingungen waren von vornherein in der Auslegung des Begriffes „Waise" auf eine gewisse ganz modern anmutende Liberalität abgestellt. Nicht nur, daß selbstverständlich Halbwaisen Aufnahme finden konnten, sondern auch gefährdete Kinder, deren Väter ihre völlige moralische und materielle Unfähigkeit für die Erziehung ihrer Söhne gezeigt hatten, sollten der Wohltätigkeit des Hauses teilhaftig werden; ebenso in gewissen Fällen auch auswärtige Anwärter. Kein Kind d u rfte vor der Vollendung des IS. Lebensjahres entlassen, konnte aber jederzeit bis zur Erlangung der Erwerbsfähigkeit oder bis zur Universitätsreife im Hause behalfen werden, eine Gepflogenheit, die bis zum heutigen;Tag geübt wird und die die glänzendsten Erfolge gezeitigt 'hat. Von Anfang an wurde darauf gesehen, möglichst allen Kindern eine höhere Schulbildung zu verschaffen, ein bis zur Gegenwart bestimmend gebliebener Grundsatz. Wahrhaft väterliche Milde kennzeichnet den $ 6, nach dem ein Knabe, der „wegen lasterhaften Verhaltens" aus der Anstalt entfernt werden mußte, nach erfolgter Besserung ohne weiteres wieder aufgenommen werden konnte. Für die physische Erziehung zu gesunden und kräftigen Menschen wird in ganz moderner Art „strenge Gewöhnung zu Ordnung und Reinlichkeit, namentlich durch regelmäßiges Baden, durch allwöchentliche Ausflöge, gymnastische Uebungen und muskelstärkende Arbeiten im Garten und in einer Tischlerwerkstatt" gefordert.