Das Füllhorn
- Journal
- Das Füllhorn
- Volume
- II (1836)
- Issue
- 36 (2.9.1836)
- Date
- 1836-09-02
- Page
- Spalte 285-286 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Grabe, und wenn du erwachst, werden sie deine Fürsprecher seyn in der künftigen Welt,» kehren unsere Weise« in der Mischnah. — Ein tweites Mittel, die Achtsamkeit auf unser« Wandel zu befördern, ist ein frommes, andächtiges Gebet. Wenn in der heiligen Schrift Gott ju uns sisricht, so ist eS beim Gebet der verkehrte Fall: wir spreche» da zu GM; und auch dieß kann von großem Nutzen für unsere Denk- und Verhaltungsweise wer, den, wenn wir so beten, wie es die Natur und die Würde des Gebetes Sorbett. * Wenn wir ernstlich und andächtig beten, da treten wir vor Gott und ergießen zunächst unser Herz in Lob, und Dankgebeten. Muß uns aber da, wenn es uns ein Ernst um das Gebet ist, nicht der Gedanke beikommen: wie, sind wir auch würdig, vor Gott-zu erscheinen? würdig, vor ihm unser Lob auszusprechen? loben und danken avir Gott auch durch unsere Handlungen? durch unsere Werke und Thaten, oder stehen diese nicht vielmehr dem Lobe Gottes gerade entgegen? Ent, weihen wir nicht da zuweilen den heiligen Namen GotteS? entweihen wir ihn nicht durch Ungehorsam, durch Frevel und Laster? Erscheinen wir vor Gott mit unseren Bitten, Wünschen und Angelegenheiten — werden wir uns da nicht fragen müsse«': verdienen wir auch das, was wir von Gott verlangen? wenden wir auch das, was uns Gott gibt, gut und nützlich an? gebrauchen wir eS nicht uft zu Seinem Verdrusse? — Wenn wir mit solcher Zurückerinnerung an unser Verhalte« uns zum Gebete anschicken; wenn wir nicht als Unwürdige, Ungehorsame, Undankbare und Verdienstlose vor Gott erscheinen wollen; wenn eS uns ein Ernst ist, Gott in Wahrheit anzubeten, dann muß das Gebet den heilvollsten Einfluß auf unser Verhalten ausüben, und wird auch bei Gott nicht ohne Wohlgefallen vernommen werden; denn: "Der Herr ist nahe Allen, die Ihn anrufen, Allen, die Ihn in Wahrheit anrufen." (Psalm 14S, 18.) (Schluß folgt ) Statuten-Entwurf rc. ,c. (Schluß.) §. 27. Der Wirkungskreis der verschiedenen Derwaltungsglieder ergibt sich aus. ihrer Stellung. So hat z. B. der Distrikts,Verwalter die Perception der Beiträge seines Distriktes und die Beförderung derselben an dm Kreis, Verwalter zu besorgm, so wie Todesfälle. mit dm nähern Umständen, Leränderungsfälle u. dgl. zu berichten, was von Seite des Kreis, Verwalters für dm Gesammtkreiö an die General-Verwaltung geschieht, u. s. w. §. 28. Dir jährliche Rechnungslage wird von Seite der General-Verwaltung dm fämmtlichm Vereinsglieder« in gedruckten Exemplaren mitgethrilt. Schlußartikel. §. 29. Diese Anstalt soll nie aufgelöset werden könnm. Es soll jedoch dm D^Miederu unbenommen seyn, sich auch anderer Unterstutzungsanstaltm anznschließen, ohne Beeinträchtigung ihrer Ansprüche an diese Anstalt, wenn sie nur immer den statutarischen Grundsätzen derselben Nachkommen. M. M. Goldmann, Lehrer. Nachschrift' de- Herausgebers. Die Nützlichkeit und Nothwendigkeit einer solchen Anstalt fällt in die Augen. Sie diente ebm so zur Beruhigung der Gemeinden, als der Rabbiner und Lehrer und ihrer Familien, und wäre vorzüglich geeignet, den hartnäckigen Widerständen, welche gewöhnlich den Verehelichungen der Lehrer von Seite ihrer Gemeinden entgegengesetzt werden, ein Ziel zu setzen, und so den Frieden zwischen Volk und Schule zu erhaltm, was für letztere besonders von großem Vortheile seyn müßte. Wohl dürfen daher auch Gemeinden bereit, willig die Hand bieten, eine solche Anstalt zu unterstützen. DaS kleine Opfer, das sie der guten Sache bringen, würde durch den Nuym, den eS in der Folge bringen muß, weit ausgewogen werdm. Die Frage ist nun, wie und aus welche Weise kann ein solches Institut, bei der Entfernung der Betheiligten, in'S k