Das Füllhorn
- Journal
- Das Füllhorn
- Volume
- II (1836)
- Issue
- 33 (12.8.1836)
- Date
- 1836-08-12
- Page
- Spalte 261-262 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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rat 8. 2. Der Zweck dieser Anstalt soll fty», wie bereiterwähnt, Unterstützung der Wittwen und Wai« st» der angestellten Rabbinen und ist. Lehrer. I. 3. Diese-. Institut soll »ach erfolgter höchster Genehmigung in Wirksamkn't trete«. Titel «. Thetlnahme an der Anstalt. Z. 4. Alle definitiv oder provisorisch angestellten Rabbiner und Lehrer, sie möge« ledig oder verheirathet seyn, sollen dieser Anstalt beitreten müssen. t. ü. Wer, nachdem diese- Institut in Wirksamkeit getreten ist, als Rabbiner oder Lehrer angestellt wird, soll vom Tage seiner Anstellung an, als Mitglied eintreten, und hat 2 MonatS-Bettäge seinefiren Gehalteals Einlage zu entrichten, wajedoch in angemessenen Fristen gescheken kann. 8, 8. Sollte ein Mitglied in eine« andern Staat an-wundern oder sein Amt verlassen, und einen andern Geschästskreis wählen, so soll eferner Mitglied seyn können, wenn eseine Beiträge fortleistet. Tritt ein den angegebenen Fällen auder Anstalt, so hat ekein Recht, seine bestrittenen Einlagen zurückzufordern. 8. 7. Jeder Eintretende soll die schriftliche Erklärung und Zusicherung zu geben haben, daer allen Statuten und Rönnen diese- Institutenachkomj men, «nd die ihm hieraus znstrhenden Verbindlichkeiten anerkennen und erfüllen möge. Dagegen soll derselbe einen AusnahmS-Schein erhalten. " T i t e L ill. Vermögen Her Anstalt. H . . . 8. 8. Diese Unterstützung-,Anstalt soll aufolgenden Mitteln dotirt werden: ») Auden jährlichen Beittägen der Mitglieder; l») anbesondern Beittägen bei neu erfolgenden Besetzungen erledigter Stellen, wie -. S. angegeben ist; e) au- Schenkungen und Vermächtnissen, welche von Freunden «nd Wohlthätern dm Anstalt i« Ganzen, oder in bestimmten Raten, oder bei feierliche» Gelegenheiten gegeben werden; 2S2 S) aude« Jnstription-- Gebühre» der jährlich neu auftunehmenden Schüler «nd Schülerinnen^ dann der Gebühren für Entla-scheüw, welch» zu 12 kr. zu erheben seyn solle»; e) soll jede Gemeinde für ihren Lehrer, jeder Distrikt für seinen Rabbiner, von jede« G»lde« ch» refirrn Gehaltejährlich einen Kreuzer z» diese« Fond so. lange beitrage»^ bidie Erttä^. nisse audm anzulegendm Kapitalim alle-» hinrrichm, die jährlichen Au-gabm für Penfiw nm bestreiten zu könnm; 5) audem Ertrage de- Zehente« vom Zehenten (1 Prozent), dessen sich Rabbiner und Lehrer bei ihren Verehelichungen von denHeirath-gü» teru ihrer Bräute zu diesem Fonde z« entrichten verbindlich machen solle»; g) au- Santtnlungen bei festliche« Gastmälert^ als Hochzeiten rc.; I>) auden Geldstrafen, welche in ifraelit. Schuld fachen verhängt werdm, mit An-nahme der At» senttnstrafm; endlich i) soll die köuigl. Staatsregierung gebeten werden, die Taren der Anstellung-rDekrete der Rat», biner »nd Lehrer dieser Anstalt allerhuldvvüA zufiießm zu lassm, waS um so billiger erscheine» dürste, aldie Rabbiner und Lehrer ihr» Gehalte nicht auden Staatskasse« beziehe» < (Fortsryonfolgt.) Über Nathan v. Rothschild , und deffm Hiuttitt mchält die allg. Zeitung folgende» Bericht au- Frankfurt a/M. vom 2S. Juli: '-Sestern Nachmittag- (4 Uhr 20 Minuten) verschied hter der kaiftrl. östreichische Generalkonsul zu London, Freihm Nathan Mayer^v. Rothschild, etwa in der Mitte seinekoste» Lcbm-jahr-. Dm 10. Juni angekom- ««, um, nebst dm übrigen Mitgliedern der Fämilio Rothschild, der Hochzeit feineältesten Sohne- Lyonek mit Fräulein Charlotte, Tochter de- Hrn. Karl ». Rothschild, beizmvohne», empfand er schon in dm tt-