Das Füllhorn
- Journal
- Das Füllhorn
- Volume
- II (1836)
- Issue
- 25 (17.6.1836)
- Date
- 1836-06-17
- Page
- Spalte 195-196 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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165 196 unlehrt — nicht ihrer Religion wegen würden und. dürsten die Juden zurückgefttzt werden: sondern deßwegen setzten sie sich selbst zurück, weil sie ihre kee sondere National, Gesetzgebung sür ihre Religion halten, daher diese nicht aufgeben zu dürfen meinten, und deßhalb überall als eine in Sitten von anderen Rationen sich scheidende Nation erscheinen. Allein logisch, richtig muH man gerade umgekehrt sagen: weil die Juden ihre positive ehemalige National, Gesetz, gebung nur sür eine ReligionS,Gesetzgebung halten,*) kann sie keine RechtS»Ungleichheit im Staate erzeugen. Für keinen Juden gibt rS einen RechtSzwang im Staate, die Vorschriften seiner alten National, Gesetzgebung zu befolgen. Befolgt er sie, so thut er dieß nur in Folge seiner inneren moralischen Ansicht — und äo intern», non juilicst praetor. Nationalität, als ein RechtSbegriff, ist ein Unding, wenn die Mitglieder der angeblichen Nation nicht mehr unter ihren ehemals nationalen Gesetzen als ZwangS-Gesetzen, sondern als Moral, oder Religionsgesetzen leben. Bei solchen Verhältnissen kann nur noch von ReligionS-Einheit und Ra^en-Einheit die Rede seyn. Herr PauluS meint weiter: der Jude brauche im Staate ein eigenes Recht, aber es könne nicht geduldet werden, daß in einem Staate ein an, deres Recht gelte, als daS des Staates selbst^S. 5). Hätte Herr PauluS von allen juristischen Schnsten nichts weiter gelesen, als Thibaut'ö Pandecten-Comprndium, so müßte er aus §. 15 wissen, daß jeder Mensch im Staate sich selbstgebilligten Gesetzen unter, werfen kann, so «eit ihn nicht die positiven Gesetze de- Staates binden. Was den bürgerlichen Verkehr und Verbrechen anbetrifft, wird nirgends daS besondere Recht des Jude« berücksichtigt; er steht da unter den gememrn bürgerlichen Gesetzen. Seine Familien, Verhältnisse mag er reguliren, wie er will; hat doch auch jeder christliche Einwohner dasselbe Recht, durch Eheverträge re. sich ein eigenes Recht zu bilden. Es ist bitterer Hohn gegen die Menschheit, wenn Herr PauluS erklärt, die Juden den Christen bürgerlich gleichstellen zu wollen, wenn sie vorher sich der Gleichstellung würdig gemacht haben! Geben «kr zu, die Juden sind ein gesunkener Volksstamm, so sind sie es durch christliche Unterdrückung und Zurücksetzung von den bürgerlichen Rechten. Noch kein gesunkenes Volk hat sich aber selbst gehoben, sondern rS mußte immer kräftig durch eine weise Regierung gehoben werden! Dieß zu bewirken ist Menschenpsiicht, —darauf war, ten, bis sich der Jude selbst hebt, hieße mit ffm» auf die Ankunft des Messias warten! Mit feiner Taktik sucht Herr Paulus das Publikum gegen die Gleich, stellung der Juden dadurch einzunchmen, daß er am Anfänge seines Werkes bemerklich macht, es würden die Juden bald in diesem Falle Mittel finden, sich aller Ehrenstellen und Aemter zu bemeistern. Gegen das Ende kömmt aber noch eine gutmüthige Bemer, kung für diejenigen, welche die gedachte Gefahr nicht fürchten würden, — nämlich die Gleichstellung würde doch nur einzelnen wenigen Juden nützen, denn selbst in den Staaten, wo bereits diese Gleichstellung Statt findet, wären nur wenige Juden zu Aemtern gekommen. Endlich kömmt Herr Paulus zu dem Resultat, daß die Taufe der Act ist, durch den, man eine Nationalität ablegt. — Was würde der Stif, ter der christlichen Religion, der den Satz aussprach — mein Reich ist nicht von dieser Welt — zu dieser Entdeckung eines Professors Theologiä sagen? — Huanäoiuo Konus äormitst Howerus!" - Zur Tagesgeschichtk. (Großherzogthum Hessen.) In der zwei, ten Kammer der Stände wurde Berathung gepsio» gen über den Bericht des zweiten Ausschussesbetreffend: s) den Antrag des Abg. Locheisen, bezüglich der Gleichstellung der Glaubensgenossen mosaischer Re* ligion, welche das Staats, und OrtSbürgrrrecht er» worben haben, mit den Glaubensgenossen christlicher Religion in allen bürgerlichen Verhältnissen; sodann b) den Antrag der Abg. Maier, Kertell und Schmitt auf Aufhebung des in der Provinz Rhemheffen von handeltreibenden Israeliten einzuholenden und jede- *)Dat sie, bei einem tiefer« »licke, auch ia der That ist. D R.