Das Füllhorn
- Journal
- Das Füllhorn
- Volume
- II (1836)
- Issue
- 21 (13.5.1836)
- Date
- 1836-05-13
- Page
- Spalte 165-166 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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ISS de- Heloten gegen Gewaltherrschaft empören. Welcher Wahnsinn war es, die Juden dafür büßen zu lassen, daß sie Jesus auf Golgatha gekreuzigt. Viele Gelehrte haben behaftet, die römische Legion, die die Kreuzigung vollzog, habe aus Deutschen bestanden. Werden die andern Völker uns deshalb unwürdig erklären der Rechte freier Männer? Man hat viel Übels von den Juden gesagt, aber gewiß: — Da« Ärgst« weiß di« Welt von ihn««. Doch sie sind beffek als ihr Stuf. Überall zeigt sich seht ein wahrhaft überraschender geistiger Aufschwung unter den Israeliten, und — wer hätte es denken sollen? — auch darin findet man einen Grund gegen ihre Emanzipation. Kann man ein schmachvolleres Urtheil über uns Christen fällen, als in diesem Motive liegt? Es ist wahrlich Zeit, von solchen Vorurtheilen zurückzukommen: der Haß sollte fallen, der uur die Hasser, nicht die Gehaßten, entehrt, zeigen wir durch die That der Emanzipation, daß aller Haß verschwunden. Jede Gesetzgebung hat ein pädagogisches Ziel, heranzubildcn für die großm Zwecke des Staats; aber eine besondere Pädagogik für Juden, sie heranzubildcn zu den Christen, kann ich nicht billigend Man hat in der badischen Kammer angeführt, der Thalmud schreibe den Juden eine gewisse Denk- und Handlungsweise vor, die unvereinbarlich sei mit den deutschen Staatsinstitutionen. Wir haben eben die Petition der Juden gehört: sie bitten um Gleichstellung mit den Christen, ohne alle Klausel. Hätten sie verlangt, wir sollten unsere Institutionen umbildcn nach dem Thalmud, so müßten wir ihn allerdings erst zur Hand nehmen, und genau prüfen. Aber das verlangen die Judm nicht, sie wollen nur gleich« Rechte, unter denselben Bedingungen, wie alle übrigen Unttrthanen. Ich trage darauf an, den Antrag de- Abg. Schott anzunehmen, der alle einzelnen Punkte de- Kommissronsantrags in sich schließt.« v. Z elfer-verweist auf das Evangelium, welches Menschenliebe predige. Mit dieser Lehre stimme das Judenthum überein, dem gleichfalls die Nächstenliebe zu Grunde liege. (Der Hr. Abgeordnete verliest mehrere Bibelstellen.) ,Er will "die Einsetzung der Juden in alle Rechte der Christen; denn wer die Lasten trage, dem gebührten auch die Vortheile. Bischof von Rottenburg: Er habe im Jahr 1828 sich für das Gesetz ausgesprochen, und er habe jene Überzeugung noch; die Juden dürfen von keinen Rechterl ausgeschlossen werden, welche die Christerr genießen. Aus der mosaischen sei die christliche Religion hervorgegangen. Raidt: Die von der Derfassungsurkunde besonders hervorgehobene christliche Religion bedürft auch eines besonder,, Anspruches. Er glaube, daß das, was die Regierung und Gesetzgebung für die Juden gethan, gewiß genügend sei. Im Allgemeinen seien die Juden einer völligen Gleichstellung nicht würdig. Pr. v. Märklin nimmt die Kammer vom Jahr 1828 in Schutz, wenn derselben'der Vorwurf der Intoleranz einigermasscn gemacht werden wolle. Das Vorurtheil, welches im Allgemeinen damals noch größer war, habe indessen abgenommen, indem die seither gemachten Erfahrungen einen großen Theil davon widerlegt haben. Er sei zwar vollkommen mit dem Kommissionsantrage einverstanden, glaube aber auch, daß die Schilderungen, wie sie von den Rednern vor ihm im Allgemeinen von den Juden gemacht werden, nicht so ganz überall zutreffen. Römer: Von einem Druc^ der Juden seit 1828 könne in Würtembcrg nicht die Rede sein, und daß die Bitten der Juden, welche heute berathcn werden, von der Kammer alsbald aufgefaßt wurden, beweise, daß man keine großm Vorurteile mehr gegen sie habe. Der Antrag Schott'- sollte übrigens erst in der nächsten Sitzung bcrathen werdm. Schmid: Die Verschiedenheit des Nationalinteressrs werde immer mehr verschwinden, je mehr die Juden die würtembcrgischen staatsbürgerlichen Rechte erhalten. Übrigens sei er den jungen Juden, welche sich auf die höhern Studien legen, das Zeugniß schuldig, daß sie sich häufig vor den christlichen Schülern auszeichnen. Er sei vorerst für dir Anträge der Kommission. Geheimer Rath v. Schl aper gibt die Erläuterung: Der Gesetzesentwurf, wie er im Jahr 1828, in die Kammer gebracht worden, sei von dem