Das Füllhorn
- Journal
- Das Füllhorn
- Volume
- II (1836)
- Issue
- 14 (1.4.1836)
- Date
- 1836-04-01
- Page
- Spalte 107-108 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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107 derselbe Gott der Liebe, der seine von ihm gewiche, nen Kinder mit väterlicher Huld wieder aufnimmt. Die Zeit, wenn dieser Tag erscheinet — das ist nur Deinem Gottcsblicke offenbar. Uns Kurzsichtigen ziemet Vertrauen und Ergebung. Mögen wir nur immerhin der Thaten Deiner Liebe cchgedenk seyn, und das thun, was Dein Wille ist, und das thun, was Dein Gesetz uns anferlcgt; alles Übrige können wir wohl Deiner Weisheit und Güte überlassen! Das heilige Fest, dem wir cntgcgengchen, möge uns hiezu ermuntern. Es.möge das Andenken an Deine Wunder in uns erneuern, und den Sinn für's Wahre, Gute und Heilige in nnö beleben! Dein heiliges Wort sei * hiebei unser Stab und unsere Stütze. Amen. T e r t. Damit du eingedenk seyst de- Tag« deine« Autjuge« au« Egypten, solange du lebest. (5. B. Mos. 16, 3.) _ Eingang. » Wenn wir, meine andächtigen Zuhörer, einen aufmerksamen Blick auf die — von Gott uns geoffenbarte heilige Schrift werfen, so werden wir wahrnchmcn, welchen ungemein großen Werth dieselbe auf das Andenken an jene merkwürdige Geschichte des Auszuges aus Egypten legt. Nur zu deutlich geht daraus hervor, daß jener Auszug mit seinen Vor- und Nachcreignisscn von großer Bedeutung und Wichtigkeit nicht nur für jenes Geschlecht, das ihn erlebt und mit Augen angesehen hatte, sondern auch für alle zukünftige Geschlechter und Zeiten seyn müsse. Dieß muß -uns nothwendig auf den Gedanken führen, daß jene Erlösung vom Sklavenjoche der Egypter nicht dem Körper allein galt, sondern auch dem Geiste; nicht dem Körper, der nicht ewig bestehen kann, der doch endlich Einmal zerfällt, und zum Staube zurückkchrt; sondern dem Geiste, der ewig in Gott fortlcbt. Mit der körperlichen Erlösung wurde zugleich auch der Geist erlöset; er wurde cntbundeo von den Fesseln des Aberglaubens und des Götzendienstes, in welchen die Welt damals gefangen lag; eine Wohlthat, die allerdings ' nicht einen hinfälligen, nur eine Zeit lang andauernden, sondern einen bleibenden, ewigen Werth hat, de. 108 ren großer Nutzen auf alle kommende Geschlechter fiir alle Ewigkeit sich erstrecket; dann noch sich erstrecket, wenn die Spuren jener körperlichen Vortheile längst verwischt, und vom Zahn der Zeit zernaget sind. Denn mit dem Auszuge unserer Eltern aus Egypten wurde der Grund gelegt zu der ersten Staatsverfassung in der Welt, dje^sich auf richtige Begriffe von Gott urnd des Menschen Verhältnisse zu Ihm stützte. Wenn nun auch jene Staatsverfassung mit dem Staate selbst, als abermals wieder etwas Materielles und Irdisches, wie Alles hicnieden, der Zerstörung unterlag, so wurde doch die Idee, auf welcher sie begründet war, nicht zerstört. Mit der Verfassung ging die Idee nicht verloren. Sie zeigte, daß sie dem Geiste angehöret, der nicht, wie das Zeitliche und Irdische, zerstörbar ist. Sie lebt noch, und wirkt noch unter uns, wenn gleichwohl nicht in dem Maße und in der Stärke,^ als sie le, bcn und wirken sollte. Denn immerhin ziehet uns der Körper und seine Bedürfnisse und seine Begierden wieder abwärts, wenn der Geist uns empor zu Gott, sei, nein Urbildc, erheben will. Vertilgbar ist sie aber nimmermehr jene große Idee, die Gott mit der Erlö- I sung. unserer Eltern aus Egypten in's Leben rief. I Wir sind und bleiben die Träger derselben unter jeder I Lage und unter jedem Verhältnisse. Eine Würde, die I uns zwar jetzt keine irdischen Kronen auffctzt, um so I mehr aber unfern Geist, der uns ewig bleibt, und der I unser eigentliches I ch ausmacht, erhebt, und ihn zu D Seligkeiten höherer Natur vorbereitet! Darum, und I in dieser Hinsicht sagten unsere Weisen: »Jeder Jsrae, I lite, in jedem Zeitalter, hat sich zu betrachten, als I hätte er selbst den Auszug aus Egypten mit erlebt.» I Denn die Hauptwohlthat, die jener Auszug hervorge- I bracht, die geistige Erlösung, bleibt ein Gemeingut I aller kommenden Geschlechter. — Nach dieser Voraus- D setzung laßt uns nun, meine Geliebten, betrachten: I I. Zu welchen vorzüglichen Erinnerungenuns die- D ses Fest nach dem Sinne des Gesetzes führen; und I II. zu welchen Pflichten und Tugenden unS I dasselbe anleiten soll. »