Das Füllhorn
- Journal
- Das Füllhorn
- Volume
- II (1836)
- Issue
- 9 (26.2.1836)
- Date
- 1836-02-26
- Page
- Spalte 69-70 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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»ä l. Der Ite Ausschuß der Untermainkreis-Synode beantragte in seinem lithographirt vorliegenden Berichte vom 27. v. M. die Errichtung einer israelitischen Oberkirchen-Behörde, dessen wesentliche Punkte dahin gehen, daß ) diese oberste Kirchenbehörde, unter dem Namen Ober-Rabbinat, aus 3 Rabbinen, deren einer Vorstand des Collegiums seyn soll, dann zwei-weltlichen Beisitzern und einem Sekretär bestehen, und ihren Sitz in der Residenzstadt München haben solle; 2) daß ausser dieser obersten Kirchenbehörde noch besonders fünf Kreis-Rabbinate, als Mittelstellen zwischen der Zentral-Behörde und den Distrikts - und Orts-Rabbinaten zu bilden seyen. 3) Die jährlichen Kosten dieser Anstalten werden auf acht tausend Gulden angegeben. 4) Sämmtliche Mitglieder der Mittelbehörden, also sehr natürlich auch der Zentral-Behörde, sollen aus der Klasse der wissenschaftlich gebildeten, bereits angestellten Rabbinen gewählt werden, und daß endlich 5) die Kosten durch Umlagen, für welche der Steuerftrß als Maßstab gelte, gedeckt werden sollen. Jedermann, der die Verhältnisse der Israeliten genau kennt, wird gestehen müssen, daß eine solche Anstalt die unheilvollste, fast möchte man sagen, verderblichste für die Israeliten in Bayern wäre. Solch eine permanente Oberbehörde soll, incl. des Vorstandes, aus dreien Rabbinen bestehen. Angenommen nun, wie der Bericht es will, daß die Mitglieder dieser Anstalt nur aus der Klasse der wissenschaftlich gebildeten Rabbinen gewählt werden sollen, so würde man gezwungen seyn, wenn man dm Begriff „wissenschaftlich gebildet" in seiner Strenge nimmt, dieses wichtige Amt ausschließlich einigen der jüngsten Männer unter den jüdischen Geistlichen anzuvertrauen, während nicht geläugnet werden kann, daß bei Besetzung solcher Stellen vorzüglich auch auf Würdigkeit und eine vieljährige AmtSprariS-gescheit werden müsse. Das Volk würde sich hiebei nicht beruhigen könnm, alle Anordnungen würden mit Mißtrauen und Widerwillen ausgenommen werden, der Unhell bringende Zwist würde— nicht nm nicht aufhören, sondern einen wett größer« Spielraum gewinnen, und so würde das Uebel nm ärger werden, und eine Anstalt, die zum Helle dienen soll, würde nur Unsegen, erzeugen.. Ueberdieß darf nicht übersehen werden, daß wir wissenschaftlich'gebildete Rabbinen, im strengem Sinne deS Wortes, nur höchstens S oder 7 in Bayem haben, und den Gemeinden würde durch Befolgung jener Jntension gar keine Wahl übrig bleiben. Die Anzahl jmer Männer dürste kaum zu Besetzung der Stellen hinreichen. R—d. (Fortfttzung folgt.) Bayern. Bayreuth. Die am 8. d. M. unter Leitung einer Regierungs-Kommission dahier begonnmm Berathungen der Rabbinen, Lehrer und Bevollmächtigten der israelitischen Cultgemeinden des Obermainkreises über die Religions-Angelegenheiten der israelitischen Glaubensgenossen wurden am 18. geschloffen und die Mitglieder der Versammlung wieder entlassen, welche einen lobenswerthen Sinn für wahre religiöse Aufklärung zu erkennen gegeben hat. (Bayr. Z.) Erste und letzte Erklärung. Ein abgesagter Feind der Polemik, und an den Grundsatz der Weism: „jeden Menschen nach der besten Seite zu beurtheilen" mich haltend, glaube ich mich um so weniger berufen, den mir vom Verfasser des Artikels --Klare Wahrheit rc." (Nr. 5 im Füllhorn d. I.) ohne alle Veranlassung hingeworfenen Fehdehandschuh aufnehmen zu müssen, als dieser wahrscheinlich, von seinem Geburtsorte schon lange entfernt, und aus einer unreinen Quelle schöpfend, vielleicht nicht absichtlich die klare Wahrheit durch — Unwahrheiten entstellte, und sich dazu nur von seiner übrigenverzeihlichen Vorliebe zum Geburtsorte verleiten ließ. Doch sehe ich mich aus Achtung für daS Publikum veranlaßt, wenigstens daS zu berichtigen, wobei kein Dritter angetastet werden muß. s) Vom Rabbinats-Distrikt Schnaittach wurde Niemand, also auch kein Gemeindegkied zu der Synode in Ansbach gewählt. Daraus erhellt einerseits, daß die Beschuldigung in Nr. 3 des Füllhorns unbegründet ist; andererseits aber ist daraus zu entnehmen, wie klar und wahr die klare