Das Füllhorn
- Journal
- Das Füllhorn
- Volume
- II (1836)
- Issue
- 9 (26.2.1836)
- Date
- 1836-02-26
- Page
- Spalte 67-68 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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67 68 seinen eigenen Weg. Dadurch entstanden Mi'ßhellig« keiten und zuweilen hartnäckige Zwiste und Prozesse zwischen Gemeinden und ihren Rabbinen. Solche Zwiste und Streitigkeiten sollten, der Natur der Sache gemäß, nur von einer sachverständigen Behörde geschlichtet und gerichtet werden. Da es nun aber an einer solchen fehlte, so wurden die Magistrate, Polizeibehörden, die königl. KreiSrcgierungen und endlich auch das k. Staatsministcrium vielfältig behelliget, und die inner» Erbitterungen hörten nicht einmal nach erfolgten Entscheidungen auf. Ebenso verwaist stand die Lehrschule da; niemand war da, der dafür Sorge trug, oder dafür Sorge tragen konnte, daß der Religionsunterricht in allen Schulen nach einem geregelten, dem Gedeihen des Unterrichts förderlichen Plane ertheilt werde; niemand war da, der Kraft genug besaß, dem Mangel an guten, nützlichen und nothwendigen Lehrbüchern zu steuern; ja es unternahm es niemand, ein öffentliches Wort hierüber zu sprechenweil er nicht hoffen konnte, bei seinen Glaubensgenossen Berücksichtigung zu finden.— Gehen wir auf die Anstalten über, aus welchen die Lehrer und Rabbiner hervorgehen sollen, so werden wir abermals ein leitendes und beaufsichtigendes Organ vermissen, das hierüber Gesetze zu geben und über deren Vollziehung zu wachen im Stande wäre. — Wir haben der königl. Regierung des Obermainkreises besonders hiesür zu danken, und erkennen hieraus, wie aus so vielen andern Verfügungen, hochihre väterliche Fürsorge firr daS Wohl der israelitischen Bewohner des Kreises, daß sie Anordnungen traf, die dahin gehen, den Studierenden und denen, die zu Religionslehrern sich bilden wollen, Mittel an die Hand zu gebey, wodurch sie sich den «öthigsten Unterricht in der Religion verschaffen können. Daß aber in mehreren Kreisen hierin nichts geschah, und daß auch in diesem) Gebiete dem Wirkungskreise einer Oberkirchenbehörde ein großes Feld offen stehe, wird wohl jeder einräumen müssen.— Der Jsraelite sollte auch nicht minder, als andere Konfessionen, einen Vertreter feiner Religion im Ganzen haben, für die Fälle, wenn seiner vom Staate garantirten Gewissensfreiheit von einer Seite zu nahe zetteten werden sollte, oder auch um Rechte anzusprechen, die durch die Verfaffungsurkunde ihm bereits gegeben sind, und nur von der einen oder andern Sette nicht gehörig vollzogen werden; und eine solche Vertretung läge am Besten in den Händen einer obersten Kirchenbehörde. '. Lassen wir aber auch diesen Umstand nicht unerwogen, daß durch eine solche Anstalt die Achtung und daS Ansehen der Religion gehobm wird, was sehr Noch chut und zur Aufrechthaltung derselben von großer Wichtigkeit ist. Aus diesem Allen wird, wie ich hoffe, die Noch« Wendigkeit und Wichtigkeit einer ober» Kttchenbehörde klar hervorgehen. Und schon hat man auch in andern Staaten solche Anstalten, so z. B. in Frankreich, Baden und Würtemberg. Bayern wird wohl auch in dieser Hinsicht jenen Staaten nicht nachstehen wollen. Gehen wir nun auf die Erörterungen ein in Bezug auf die Bildung und Einrichtung eines solchen Instituts, so möchten wir als Prämissen drei Grundsätze vorausfchicken: 1) Das Institut soll von einer solchen Beschaffenheit seyn, daß es Achtung und Vertrauen zugleich einfiößt. Das sind Erfordernisse, die einem geistlichen Institute, besonders von so großem Umfange und so wichtiger Bedeutung, nicht mangeln dürfen, wenn seine Wirksamkeit von Nutzen scyn soll. 2) Die Errichtung desselben soll mit der möglichsten Oekonomie verbunden werden, damit die ohnehin schweren Lasten der Gemeinden nicht noch drückender werden, und endlich j 3) die Kosten desselben sollen die Unbemittelten und die ärmern Bewohner des platten Landes, denen die Erwerbung ihres kümmerlichen Brodes schon genug zu schaffen macht, so wenig als möglich berühren. Es ist dieß um so nöthiger, als die reichen Israeliten der neuern Zeit, so wentg man ihnen den Sinn für partikuläre Wohlthätigkeit absprechen kann, und sie in dieser Beziehung gewiß mehr Lob als Tadel verdienen, doch für Wohlthätigkeit für das Ganze, fiir die Gesammtglaubensgenoffenschast, durch Stiftungen fürKultuS, Schule, Armenanstalten, leider wenig Sinn zeigen. Die Anspruchnahme ihrer besonder« Hälft bet einer Anstalt, die auf das Wohl des Ganzen berechnet ist, und von unserer Zeit dringend geheischt wird, erscheint daher äls sehr gerecht und gewiß als nochwendig.