Das Füllhorn
- Journal
- Das Füllhorn
- Volume
- II (1836)
- Issue
- 8 (19.2.1836)
- Date
- 1836-02-19
- Page
- Spalte 61-62 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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«2 / S1 l sen Wünschen nicht vollständig willfahren, und somit wurde der Körper zwar auf der Anatomie eine kurze Zeit unter das Messer gebracht, allein alsbald den Glaubensgenossen zur Beerdigung übergeben. Die Letzteren beruhigten sich um so eher bei diesem Verfahren, da nach der Ansicht mehrerer ihrer vorzüglichen Schriftgelehrten die Glaubensnormen die Sektion eines menschlichen Körpers zulassen, wenn nur hintendrein die Beerdigung erfolgt. — Ueberhaupt suchen sich schon seit längerer Zeit unsere eingebornen israelitischen Mitbürger durch willige Unterwerfung unter die vaterländischen Gesetze auszuzeichnen, und die übrige Bevölkerung Sachsens mit dem Gedanken an eine vollständige Emanzipation aüszusöhnen, welche von unserer einsichtsvollen Regierung zwar nur allmälig begünstigt werden, aber am Ende doch erfolgen wird. Vor Allen leuchtet der treffliche 0r. Beer in Dresden als Beispiel voran, dessen Verdienste um die Bildung seiner Glaubensgenossen auch von unserer Universität nicht unerkannt blieben. (Korresp. v. u. f. D.) Rheinbayern. Von Kirchheimbolanden ist (mit Gutheißen der königl. Regierung) die Bildung eines Vereines »zur Verbesserung des Zustandes der Israeliten" ausgegangen. Der Zweck desselben ist, nach dm vorliegenden Statuten: »einem allgemein gefühlten Bedürfnisse der fortschreitenden Bildung der Israeliten nachzuhelfm,« was besonders auf nachbemerkte Weise geschehen soll: Jüdische Kinder von guter, sittlicher Aufführung, werden auf Kosten des Vereins, zu Handwerkern in die Lehre gethan, oder erhalten zu diesem Behufe einen Zuschuß, der 60 fl. nicht übersteigen darf; — Beiträge zur bestem Besoldung geschickter und braver Lehrer in armen Gemeinden,; — Stipendien zur Bildung jüdischer Schullehrer. Wer auf Kosten des Vereines ein Handwerk erlernt hat, muß, wenn er dieses selbstständig ausübt, einen vom Vereine bezeichneten armen Jsraelitm unentgeldlich in die Lehre nehmen; geht er hingegen von diesem Handwerke ganz ab; so muß er der Gesellschaft die für ihn gemachten Auslagen zurückvergüten. Die auf der Wanderschaft gehenden Jsraelitm erhalten jeder 20 fl. und ein Felleisen, und sie könnm auch bei ihrer Ansassigmachung eine weitere Unterstützung erhalten. Uebrigms können Leute jede- Standes und jeder Konfession Mitglieder des Vereinewerden, und diesen durch fortdauernde oder einmalige Beiträge unterstützen. — Die Sache verdient auch anderwärts Nachahmung. (A. Z.) Edler Zug einer deutschen Regierung. (Schwerin, IS. Dez.) Das diesseitige allerhöchste geh. Ministerium hat einen neum glanzvollen Beweis, wie es für das Wohl aller Unterthanen, welcher Eonfeffion sie auch seyen, mit gleicher Sorgfalt wacht, dadurch 'gegeben, daß es bei den Regierungen mehrerer Bundesstaaten, in welchen auswärtigen, und somit auch meklmburgischm Handwerksgesellen jüdischen Glaubens das Wandem und Arbeiten untersagt ist, (siehe Füllhorn Nr. 3Z v. I.) auf Abhülfe dieses — dem Prinzips des Manderns und der Beförderung von Handwerken unter den Juden höchst nachtheiligen — Umstande einen Antrag gemacht hat. Wenn solcher nun nicht den geeigneten Erfolg gehabt hat, so hofft man von der Consequenz, mit welcher das allerhöchste geheime Ministerium den einmal eingeschlagmm Weg des Guten zu verfolgen gewohnt ist, daß eS seinem Antrag Anerkennung zu verschaffen wissen werde, zumal da Meklmburg hinsichtlich der Zulassung auswärtiger Handwerksgesellen die liberalsten Grundsätze befolgt. Edles, gerechtes Wort in neuester Zeit. Die meisten deutschen Journale mthalten seither Raisonnements über die Ungerechtigkeiten, denen die katholischen Bewohner Irlands noch hinsichtlich der Be-' zahlung des Protest. Klerus in diesem Lande unterworfen sind; — wenn wir gleich einstimmen in dm bittem Tadel, so sehen wir darin nur aufs Neue bewährt , wie der einzelne Mensch und ganze Völker gerne die Masse des eignen Unrechts übersehen, um mit heuchlerischer Miene über das herzufallen, was Andere begehen; — wir fragen unbefangene Leser: kömmt das, wovon in Irland die Rede ist, nur bei weitem den Ausnahmsgesetzen gleich, unter denen die Juden im größtm Theile Deutschlands, des sogenannte«