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Das Füllhorn · 1836-01-15 · 3 (15.1.1836) · p. Spalte 21-22

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Journal
Das Füllhorn
Volume
II (1836)
Issue
3 (15.1.1836)
Date
1836-01-15
Page
Spalte 21-22 (sequence 3)
Language
German
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21 nach weschcn sie schon dem Gesetze genügen, wenn sie ihre Kinder an dem Unterrichte in der in ihrem Orte bestehenden Volksschule Theil nehmen lassen, nicht genöthigt werden können. Jetzt jwar, wenn das Regierungs-Reskript von den untern Behörden gehörig gehandhabt und in Kraft gesetzt wird, werden sich eher viele Gemeinden zu einer solchen Vereinigung freiwillig entschließen; allein es fehlt auch noch an zum Schulfache gehörig qualifizirten Subjekten, die auch zugleich das Vorbeten versehen können, wie die diesjährige mit den israel. Schulamts-Candidaten im Lehrerseminar zu Kaiserslautern abgehaltene Concursprüfung genügend darthut, wo unter sechzehn dieser Prüfung sich unterzogenen Individuen nur sechs einer Oualifikationsnote würdig befunden wurden. Da der Schreiber dieses das Gesagte von dem Bezirke Kaiserslautern mit aller Bestimmtheit verbürgen kann, und dieses Verhältniß auch in den übrigen Bezirken des Rheinkreiscs nicht in Abrede stellen möchte, so möchte er schließlich dem Herrn Schreiber jenes Aufsatzes den wohlmeinenden Rath geben, daß er künftighin nicht so voreilig den Stab über alle Rabbiner des Rheinkreiscs brechen, und überhaupt den talmudischen weisen Spruch beherzigen möge: »Richte deinen Rebenmenschen nicht, bis du an seine Stelle gelangst^" Spr. der B. Absch. 2. §. 5. - Literarische Notiz. In der D. R. Marxschen Buch- und Kunsthandlung in Karlsruhe erscheint:V »die heilige Schrift in der Ursprache, besonders zum Gebrauch für die Schulen» in 16 bis 20 Lieferungen; die Lieferung von 4 — 5 Bogen zum Subskriptionspreis von 18 kr. oder 4 gr. — Der großherzogl. badische Oberrath der Israeliten erließ deshalb folgende Verfügung: »An sämmtliche Bezirks-Synagogen und die Sy- »nagogen-Räthe in Karlsruhe und Mannheim.» »Wir erkennen in der Veranstaltung der Herauö- »gabe einer korrekten hebräischen Schul-Bibel von »Seiten der D. R. Marr'schen Buchhandlung dahier, »ein zweckmäßiges Hülssmittel zur Beförderung des »Jugendunterrichts und zwar rücksichtlich des wich- 22 »tigsten Theils desselben, nämlich des Unterrichts »in der heiligen Religion der Väter.» »Diese Ausgabe eignet sich auch besonders für den »Schulgebrauch, durch . . .. u. s. w. . . .» »Wir finden uns daher veranlaßt, die genannte »Ausgabe zum Gebrauche für die israel. Schulen deS »Landes zu empfehlen, und beauftragen die Bezirks- »Synagogen hierdurch, solches allen Gemeinden und »öffentlichen sowohl, als Privatschullehrern ihre- Be« »zirks, bekannt zu machen.» Die Verfasser der Kommentare zuMendelssohns Pentateuch-AuSgabe. Schon einige Male fand ich, daß der selige Wolf Heiden heim in seinem Kommentar zu Raschi, der unter dem Namen: Habhanath Hammikra seiner Pentateuchausgabe: Moda labinah bcigedruckt ist, den bekannten Salomo Dubno als Erklärer auch des zweiten Buches Mosis nennt; dasselbe thut auch Dr. Jost in seiner Geschichte der Israeliten, Bd. 9. x. 82. — Nun aber sagt der verewigte Mendelssohn in seiner Einleitung zu seiner Pentateuchausgabe ausdrücklich: »Zum zweiten Bu- »che Mosis (Erodus) habe ich den Kommentar - »völlig von Anfang bis zu Ende verfaßt, mit Ausnahme der inkludirtcn Stellen, die von R. Salomo »Dubno sind.» Es ist also ein Jrrthum, wenn gesagt wird, daß Dubno der Verfasser dieses Kommentars sei. — In derselben Vorrede bemerkt Mendelssohn, daß Numeri und Deuteronomium von zwei Unbekannten kommentirt seien; zu Deuteron, hat sich später Herr Schulrath Homberg bekannt; derselbe sagte mir auch ein Mal, daß der Kommentar zu Numeri von David Friedrichsfeld.sei. Josef Klein. Unsinn. Die israelitische Kultusgemeinde Sch—ch im Rezatkreise wählte mit ihrem Rabbinats-Distrikte, wie verlautet, zu der, nach höchster Ministerial - Verfiigung Statt habenden Kreis-Synode, wobei Gegen-

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